Ein Wolf kam einem Wanderer in einem Nationalpark gefährlich nah, der Mann verteidigte sich auf ungewöhnliche Weise.
Emotionale Debatte auch in NRWNiederländisches Gericht erlaubt ungewöhnliches Mittel gegen Wölfe

Ein Wolf in einem Gehege. Seit Jahren wird über den Schutz der Wildtiere gestritten. (Symbolbild)
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Ein niederländisches Gericht hat nachträglich Paintball-Schüsse auf Wölfe in einem Nationalpark des Landes erlaubt. Am Mittwoch entschied das Gericht von Utrecht, dass es in Ordnung sei, sich gegen Wölfe als „Gefahr für die öffentliche Sicherheit“ zu verteidigen. Sicherheitskräfte hatten Ende 2022 Wanderer mit Paintball-Geschossen verteidigt - dagegen waren Tierschützer vor Gericht gezogen.
Wölfe gelten in Europa als streng geschützte Tierart
Wölfe gelten in Europa als streng geschützte Tierart. Sie dürfen weder gejagt noch gestört werden. Dennoch brennt auch in Deutschland seit Jahren eine emotional geführte Debatte um die Wildtiere. Landwirte fordern etwa, sich gegen Wölfe verteidigen zu können, wenn diese ihre Tiere reißen. Tierschützer hingegen setzten auf den Schutz der Wildtiere.
Hintergrund des ungewöhnlichen Urteils im Utrechter Gericht ist ein Fall von 2022. Ein Wolf hatte sich ungewöhnlich nah an Wanderer im Nationalpark Hoge Veluwe im Osten des Landes getraut. Das sei „abnormales“ Verhalten gewesen, bei dem Klatschen, Schreien oder Steine werfen nicht mehr geholfen hätten, entschied das Gericht. In einem solchen Fall sei eine Ausnahme von den geltenden Schutzmaßnahmen erlaubt. Der Wanderer griff demnach zur Paintball-Waffe, warum er diese mitführte, ist aber unklar.
Wölfe in NRW: Kreis Wesel streitet um Abschuss von „Gloria“
Die Europäische Kommission hatte im Dezember angekündigt, den Schutz der Wölfe lockern zu wollen. Da es mittlerweile so viele Wölfe gäbe, stellten sie mitunter eine Gefahr dar. Auch in Köln und Region, wie zuletzt etwa in Weilerswist, gibt es regelmäßig Wolfssichtungen. Im Kreis Euskirchen wird eine „Eingreiftruppe“ für Wölfe diskutiert, auch wenn dort noch kein Rudel gesichtet wurde.
Wie sich der Streit um den Schutz von Wölfen Bahn bricht, zeigt sich auch in Nordrhein-Westfalen, zuletzt etwa an der „Problemwölfin Gloria“. Die Wölfin streift durch den Kreis Wesel und hatte in der Vergangenheit wiederholt Zäune überwunden und Tiere gerissen. Der Kreis Wesel wollte daraufhin eine Ausnahme vom Wolfsschutzgesetz erwirken, um Gloria töten zu lassen. Nachdem das Verwaltungsgericht Düsseldorf drei Eilanträgen zum Schutz der Wölfin stattgeben hatte, legte der Kreis erneut Beschwerde ein. Ein Ende im Rechtsstreit und für die Zukunft Glorias ist noch nicht in Sicht. (mab/dpa/afp)