Anfang Juni findet Sigrid Baade-Jürgens das Schreiben in ihrer Post: "NRW stärkt die Ausbildung in der Altenpflege", steht darin, ein von Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) unterzeichneter Text erklärt, wie diese Stärkung funktioniert: Künftig würden "alle Unternehmen und alle stationär oder ambulant versorgten Pflegebedürftigen die Ausbildungskosten gemeinsam tragen".
Zwei Wochen später bekommt Baade-Jürgens erneut Post, diesmal vom Pflegedienst: 439,28 Euro muss die Kölnerin vom 1. Juli an zahlen, für die Ganzkörperwäsche an fünf Tagen pro Woche, das Beziehen ihres Bettes alle zwei Wochen und die Hausbesuchspauschale - 25,56 Euro mehr als bislang. Ausgerechnet hat Baade-Jürgens die Differenz selbst. Wie die Kostensteigerung zustande kommt, erklärt weder das Schreiben des Ministeriums noch die Rechnung des Pflegedienstes.
Seit dem 1. Juli müssen alle Anbieter von Pflegeleistungen in NRW eine Ausbildungsumlage zahlen. Das Geld fließt in einen Fonds, der die Vergütungen für Azubis übernimmt. Laut NRW-Gesundheitsministerium fehlten bereits 2010 rund 3000 Fachkräfte im Bereich Altenpflege. Im Dezember 2011 beschloss der Landtag deshalb die Umlage - einstimmig.
Leistungen prüfen: Prüfen Sie gemeinsam mit dem Pflegedienst, wie sich die Preiserhöhungen konkret bei einzelnen Leistungen des Dienstes auswirken. So können Sie berechnen, bei welchen Leistungen Sie womöglich reduzieren können.
Fristen prüfen: Die Preiserhöhung muss der ambulante Pflegedienst bis 15. Juni 2012 schriftlich angekündigt haben, wenn er die Umlage ab 1. Juli an die Kunden weitergeben will. Pflegeheime müssen Preiserhöhungen mindestens vier Wochen im Voraus schriftlich ankündigen und begründen. Ohne Schriftstück und Begründung muss der Heimbewohner die Anhebung nicht zahlen. Werden die Fristen verpasst, wird die Erhöhung erst im nächsten Monat fällig.
Pflegedienst wechseln: Grundsätzlich können sich die Preise der Anbieter unterscheiden. Einen ambulanten Pflegedienst können Kunden jederzeit kündigen, Fristen müssen nicht eingehalten werden. Heimbewohner können immer zu dem Zeitpunkt kündigen, zu dem eine Preiserhöhung ansteht. Zudem kann ein Heimvertrag jeweils bis zum dritten Werktag eines Monats zum Monatsende gekündigt werden. "Der Preis ist aber nicht alles", gibt Pflegeexpertin Heike Nordmann zu bedenken. Auch die Qualität eines Dienstes und die Zahl der eingesetzten Fachkräfte seien wichtige Faktoren.
Adressen mit Preisübersichten von vor Ort tätigen ambulanten Pflegediensten und Pflegeheimen gibt es bei der Pflegeberatung beziehungsweise in den Pflegestützpunkten der Städte und Kreise sowie bei den Pflegekassen. Informationen, die bei der Auswahl eines Anbieters helfen, hält die Verbraucherzentrale NRW bereit:
Fragen rund ums Thema Pflege werden dort dienstags von 10 bis 12 Uhr beantwortet: Telefon 0900/18 97 964 (1,86 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise gegebenenfalls abweichend).
Montags bis freitags jeweils von 10 bis 12 Uhr ist das Service-Telefon der Landesstelle Pflegende Angehörige besetzt: Telefon 0800/22 04 400.
Mehrkosten werden auf die Preise aufgeschlagen
Das Problem: Da die Leistungen der Pflegeversicherung nicht steigen, bedeutet das für viele Pflegebedürftige Zuzahlungen aus eigener Tasche. Eine Stichprobenanfrage der Verbraucherzentrale NRW bei Anbieterverbänden ergab, dass die meisten Dienstleister ihre Mehrkosten auf die Preise aufschlagen und so an die Kunden weitergeben (siehe Kasten).
Auch Hans Tuppinger aus Kall hat deshalb Post bekommen. 56 Euro muss der 71-Jährige nun zusätzlich für die Pflege seiner Frau Monika zahlen. Die 63-Jährige hat Chorea Huntington, eine erbliche neuro-degenerative Erkrankung, sie bekommt die höchste Pflegestufe. Die Erhöhung zahlt Tuppinger - weil die Leistungen der Pflegeversicherung schon voll ausgeschöpft waren.
Sigrid Baade-Jürgens hat Glück: Ihre Pflegestufe I, 440 Euro im Monat, reicht genau für die Leistungen. Bislang allerdings konnte die 61-Jährige sich die Differenz auszahlen lassen, um davon etwa Medikamente bezahlen, für ihre Migräne, für die Durchblutung, Gerinnungshemmer, all das, was die Krankenkasse nicht mehr übernimmt. Oder eine Hauswirtschaftshilfe. Baade-Jürgens leidet an Morbus Bechterew, einer chronisch entzündlichen rheumatischen Erkrankung der Wirbelsäule. Seit 1984 ist sie erwerbsunfähig. 1991 wurde ihre Wirbelsäule mit zwei Stahlschienen und 20 Schrauben versteift, seitdem braucht sie Hilfe, weil sie sich nicht mehr bücken oder wenden kann. Ihre schmale Rente wird vom Sozialamt aufgestockt.
Die Kostensteigerung ärgert sie besonders, weil sie ihr nicht transparent gemacht wurde. "Keiner sagt einem, was da eigentlich genau umgelegt wird", sagt Baade-Jürgens. Sie hat den Verdacht, dass ihr Pflegedienst die Gelegenheit genutzt hat, um grundsätzlich die Preise anzuheben.
Einen ähnlichen Eindruck hat man auch beim Sozialverband VdK: "Zum Teil sind das Preissteigerungen von neun Prozent - eine Ganzwaschung, die vorher 17,43 Euro gekostet hat, liegt jetzt bei 18,57 Euro. Wenn jemand voll gepflegt werden muss, steigt der Gesamtpreis so von 104,58 Euro auf 167 Euro, gut 60 Euro mehr", sagt Referentin Manuela Anacker. Offenbar hätten einige Dienste im Zuge der Einführung der Umlage auch neue Preise verhandelt.
Dies sei möglich, erklärt Christoph Treiß, Geschäftsführer des Landesverbandes freie ambulante Krankenpflege NRW (LfK). Die Sätze verhandelt in NRW jedes Unternehmen einzeln. Kunden sollten aber von ihrem Pflegedienst eine Übersicht bekommen, wie sich die Preise zusammensetzen, so Treiß. Ambulante Dienste seien jedoch, anders als Heime, nicht verpflichtet, Preiserhöhungen zu begründen, erklärt Pflegeexpertin Heike Nordmann von der Verbraucherzentrale NRW.
Warum ausgerechnet Hilfsbedürftige für die Ausbildung in der Pflege aufkommen müssen, ist Sigrid Baade-Jürgens nicht begreiflich: "Wir sind doch diejenigen, die denen die Arbeit bringen!" Auch Hans Tuppinger ist sauer: "Es kann doch nicht sein, dass die, die ein Leiden haben, auch noch zur Kasse gebeten werden. Alle Berufe müssen schließlich ausbilden."
Die Ausbildungsumlage sei "alternativlos", erklärt dagegen Christoph Meinerz, Sprecher des NRW-Gesundheitsministeriums: "Wir müssen einerseits Anreize schaffen für Ausbildung, und andererseits Gerechtigkeit schaffen zwischen den Unternehmen." Bislang waren Betriebe, die ausgebildet haben, benachteiligt, weil sie höhere Preise nehmen mussten. Der Staat sei durchaus in der Verantwortung, sich um die Ausbildung zu kümmern, so Meinerz - immerhin gingen realistische Prognosen von einer Verdopplung der Zahl der Pflegebedürftigen bis 2050 in NRW aus. Und die Maßnahme wirke: Schon jetzt gebe es 600 Ausbildungsplätze mehr in der Pflege als im vergangenen Jahr. In Einzelfällen werde es Personen geben, für die es nicht ganz einfach sei, die Mehrkosten zu stemmen, räumt Meinerz ein. Aber: "Dem gegenüber steht die Gefahr eines massiven Pflegenotstands, wenn wir nichts tun."
Im Saarland, in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gibt es ein ähnliches Umlageprinzip. Auch dort seien die Ausbildungszahlen gestiegen, so Christoph Treiß vom LfK.
In vielen Betrieben hätte trotz des Fachkräftemangels zuvor das "St.-Florians-Prinzip" geherrscht - sie hätten sich für günstigere Preise und gegen Ausbildung entschieden. Das Umlageprinzip stoße grundsätzlich auf Akzeptanz, sagt Treiß - "aber die Summen, die zu zahlen sind, haben viele erstaunt". Daher sei die Preissteigerung "signifikant". Selbst Verbraucherschützerin Heike Nordmann mag die Umlage nicht verteufeln: "Gesamtgesellschaftlich ist es dringend nötig, dass mehr Pflegekräfte ausgebildet werden. Sonst ist es in der Wirtschaft auch so, dass Kunden die Ausbildungsplätze mitbezahlen." Ärgerlich sei aber, wenn es keine adäquate Informationspolitik den Kunden gegenüber gebe.
Pflegesätze sollen steigen
Sigrid Baade-Jürgens hat bei ihrem Pflegedienst nachgefragt: "Was machen denn die anderen, die mehr Pflege brauchen?" Die Antwort: "Die müssen auf Leistungen verzichten, wenn sie sie nicht bezahlen können." Die Gründe dafür, sagt Verbandssprecher Treiß, seien aber vielfältig: "Sie reichen vom Eindruck, die Leistungen seien nicht nötig, über den Wunsch, das Erbe des Enkels nicht anzapfen zu wollen, bis hin zur Scham von älteren Leuten, Hilfe beim Sozialamt zu beantragen."
Wer stationär versorgt werde, so Treiß, müsse die Mehrkosten auf jeden Fall zahlen - hier könnten keine Leistungen reduziert werden. Im Zweifel übernehme das Sozialamt. Für Empfänger von Hilfe zur Pflege übernimmt das Amt auch im ambulanten Bereich die Kosten für die Umlage.
Man würde es begrüßen, wenn die Pflegeversicherung sich an den Kosten der Ausbildung beteiligen würde, heißt es im NRW-Gesundheitsministerium. Das Land setze sich auf Bundesebene für eine "umfassende Reform" ein.
Tatsächlich sollen die Pflegesätze für die Betreuung zu Hause ab 2013 steigen. Das Pflegeneuordnungsgesetz von Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) hat der Bundestag am vergangenen Freitag mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen der Opposition beschlossen. 1,1 Milliarden Euro zusätzlich sollen jedoch vor allem Demenzkranken zugutekommen. Finanziert wird das durch eine Beitragsanhebung der Pflegeversicherung von 0,1 Prozent - die Betroffene wie Sigrid Baade-Jürgens und Hans Tuppinger bezahlen müssen.
Hoffen können sie darauf, dass die Erfahrungen in den anderen Bundesländern auch hier zutreffen: Dort ist die Ausbildungsumlage niedriger. Wenn sie zum 1. Januar 2013 in NRW neu berechnet wird, könnte es also sein, dass sie nach unten angepasst wird.
