Immer mehr Kritik wird laut an der Durchführung des Verkehrsversuches auf der Venloer Straße.
Köln-EhrenfeldHandwerkskammer kritisiert Verkehrsversuch auf der Venloer Straße
Der ist im vergangenen Oktober in die zweite Phase gegangen, womit auf dem Abschnitt zwischen Gürtel und Piusstraße in eine Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung Innenstadt eingeführt wurde. Wie die Rundschau berichtete, beklagen zahlreiche Geschäftsleute seitdem Umsatzrückgänge teils von mehr als 30 Prozent. Sie bemängeln, vom Mobilitätsdezernat nicht eingebunden gewesen zu sein. Nachdem auch die IHK Köln Kritik an der Umsetzung formuliert hatte, schließt sich nun die Handwerkskammer an. „Die Verkehrsführung auf der Venloer Straße ist mit dem Handwerk nicht abgestimmt“, heißt es in einer Mitteilung.
Laut Handwerkskammer würden viele Handwerksbetriebe die nun geltende Einbahnstraßenregelung kritisch sehen. So würden viele Betriebe aufgrund der Verkehrsführung und der damit verbundenen unverhältnismäßigen Fahrtzeiten sogar die Übernahme von Aufträgen rund um die Venloer Straße ablehnen. Alternativ müsste den Kunden stark angestiegene Anfahrkosten zugemutet werden. „Eine zielführende Einbindung des Handwerks kann und muss im Vorfeld von Beschlussumsetzungen zur Verkehrsführung erfolgen. Eine dekorative Beteiligung – um umgesetzte Beschlüsse im Nachhinein zu legitimieren, so wie hier geschehen – lehnen wir ab“, sagt Stephanie Bargfrede, Geschäftsführerin des Bereichs Unternehmensberatung und Handwerkspolitik der Handwerkskammer. Die Kammer führt zurzeit eine Befragung der Mitglieder durch. Nach ersten Rückmeldungen sei klar, dass auf der Venloer Straße nun „weitere Schritte“ folgen müssten, „um ständige Nachbesserungen in der Verkehrsführung zu vermeiden“.
Erst planen und Folgen abschätzen, dann umsetzen
Die Bedarfe des Handwerks müssen frühzeitig schon bei den Verkehrsplanungen mitgedacht werden, um falsche Weichenstellungen zu verhindern. Gemäß der Verkehrs-Resolution der Herbstvollversammlung 2023 der Handwerkskammer ist die Reihenfolge entscheidend: Erst planen und Folgen abschätzen, dann umsetzen – nicht umgekehrt.
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Wie die Rundschau bereits berichtete, wurde aus den Reihen des Einzelhandels der Berliner Rechtsanwalt Marcel Templin eingeschaltet. Der Jurist hatte bereits für Händler auf der Deutzer Freiheit erfolgreich gegen den dortigen Verkehrsversuch geklagt.
Das Mobilitätsdezernat sieht einer möglichen Klage gegen den Versuch auf der Venloer gelassen entgegen. Die Rechtsgrundlage sei nicht vergleichbar mit dem Versuch auf der Deutzer Freiheit. Auch betont das Dezernat, im Vorfeld der zweiten Versuchsphase zu allen betroffenen Einzelhändlern Kontakt aufgenommen zu haben.