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GerichtAkten zu Archiv-Einsturz sind geschlossen

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ARCHIV - 12.12.2023, Nordrhein-Westfalen, Köln: Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin. (zu dpa: «Vier Jahre für Mann, der Polizistin Stück vom Ohr abbiss») Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

ARCHIV - 12.12.2023, Nordrhein-Westfalen, Köln: Ein Schild weist auf das Landgericht Köln hin. (zu dpa: ´Vier Jahre für Mann, der Polizistin Stück vom Ohr abbiss») Foto: Federico Gambarini/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

Mehr als 16 Jahre nach dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln sind die letzten Strafverfahren endgültig zu den Akten gelegt worden.

Das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts auf Anfrage der Rundschau.

Im August vergangenen Jahres hatte das Gericht entschieden, das Verfahren gegen vier Angeklagte gegen Zahlung von Geldauflagen von jeweils 2.000 oder 5.000 Euro einzustellen.

Keine Verhandlung mehr

Inzwischen haben die Betroffenen das Geld überwiesen. Darüber hinaus müssen sie ihre eigenen Anwaltskosten und Auslagen der Nebenkläger bezahlen – das macht nach Angaben des Gerichts für jeden Angeklagten einen mittleren fünfstelligen Betrag aus.

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Eine Hauptverhandlung wird es nun also nicht mehr geben. Bereits im Jahr 2018 hatte das Landgericht der jetzt betroffenen zwei Angeklagten freigesprochen und zwei zu Bewährungsstrafen verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob die Urteile auf Betreiben der Staatsanwaltschaft wegen Verfahrensfehlern jedoch auf und verwies sie zur erneuten Entscheidung an das Landgericht.

Das wiederum hatte daraufhin unter anderem argumentiert, eine Einstellung des Verfahrens sei möglich, wenn durch die Erfüllung der Auflagen das „öffentliche Interesse an der Strafverfolgung beseitigt“ werde. 

Kein "öffentliches Interesse"?

Genau das hatte Günter Otten angeknüpft, als er für die Initiativen „Köln kann auch anders“ und „Archivkomplex“ eine Petition gegen die Verfahrenseinstellung gestartet hatte.

Im Namen der Öffentlichkeit sei es wichtig, dass Hintergründe geklärt und Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen würden, hieß es. Auf Anfrage äußerte sich Otten nun kritisch zum Ende der strafrechtlichen Aufarbeitung des Einsturzes: „Das ist natürlich eine große Enttäuschung“.

Eine erneute Hauptverhandlung hätte die Gelegenheit gegeben, so Otten, die noch offen gebliebenen Zusammenhänge auf der U-Bahn-Baustelle am Waidmarkt, die das Unglück ausgelöst hatten, aufzuklären.