Im jahrelangen Streit um den FC-Ausbau am Geißbockheim steht der Verhandlungstermin am Oberverwaltungsgericht in Münster fest. Doch selbst bei einem positiven Urteil wäre der FC nicht im Ziel.
Gleueler Wiese in KölnGericht will im Juni 2026 über FC-Ausbau entscheiden

Heiß umstritten: die Gleueler Wiese.
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In dem seit rund zwölf Jahren währenden Streit um den FC-Ausbau am Geißbockheim steht Mitte 2026 die mit Spannung erwartete Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW in Münster (OVG) an. Wie Gudrun Dahme, Vorsitzende Richterin am OVG, auf Nachfrage der Rundschau erläuterte, wurde der Termin für die mündliche Verhandlung für Donnerstag, 11. Juni 2026, 10.30 Uhr angesetzt. Im Regelfall werde in solchen Verfahren am Verhandlungstermin ein Urteil gesprochen, sofern es keine neuen Erkenntnisse gebe, sagte Dahme.
In dem sogenannten Normenkontrollverfahren am OVG geht es um den Bebauungsplan „Erweiterung Rheinenergie-Sportpark in Köln-Sülz“ aus dem Jahr 2020. Der 1. FC Köln möchte auf der Gleueler Wiese in der Nähe des Geißbockheims drei neue Trainingsplätze und vier Kleinspielfelder für den Breitensport errichten. Die Initiative „Grüngürtel für alle“ und der Landesverband NRW des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) klagen dagegen.
Per Urteil vom 24. November 2022 hatte das OVG wegen Formfehlern bei der Ausweisung der Kleinspielfelder den gesamten Bebauungsplan für unwirksam erklärt und keine Revision zugelassen. Der FC legte dagegen erfolgreich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (BVerwG) ein. Es verwies die Sache am 24. April 2024 zurück an das OVG, das nun erneut entscheiden muss. Laut Dahme hat das Gericht in den vergangenen Monaten von den Streitparteien verschiedene Stellungnahmen eingeholt, die nun ausgewertet werden.
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Initiative „Grüngürtel für alle“ will den Rechtsweg ausschöpfen
Der FC hatte die Kleinspielfelder für den Breitensport seinerzeit nur auf Drängen der Politik in seine Planungen aufgenommen, damit nicht nur der Profisport, sondern auch die Allgemeinheit von der Erweiterung am Geißbockheim profitieren würde. In seiner ersten Entscheidung kippte das OVG den Bebauungsplan dann ausgerechnet mit der Begründung, der Stadt seien bei der Planung der Kleinfelder Fehler unterlaufen. Da man vollversiegelte Sportanlagen errichten wolle, etwa für Basketball seien diese als „bauliche Anlage“ zu werten. Dies sei in einer öffentlichen Grünanlage aber nur „in untergeordnetem Umfang“ zulässig.
Die Leipziger Richter nannten die Begründung „rechtlich nicht tragfähig“. Das OVG-Urteil sei mit Bundesrecht nicht vereinbar. Das OVG habe den Bebauungsplan fehlerhaft ausgelegt und sei von vier öffentlichen Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Kleinspielfeld“ ausgegangen. Tatsächlich sei im B-Plan aber „nur eine einheitliche Grünfläche mit verschiedenen Zweckbestimmungen festgesetzt. Die Versiegelung eines geringfügigen Teils dieser Gesamtfläche ist mit ihrem Charakter als Grünfläche vereinbar“, so das BVerwG.
Gleueler Wiese: Wohl keine schnelle Entscheidung
Die Frage ist, ob das OVG den B-Plan nun im zweiten Anlauf für wirksam erklären wird. In diesem Fall stünde den Klägern ebenfalls der Gang zum Bundesverwaltungsgericht offen. Dass man den Rechtsweg ausschöpfen werde, sei „selbstverständlich“, betonte Friedmund Skorzenski von „Grüngürtel für alle“ gegenüber der Rundschau.
Von daher dürfte so schnell keine Entscheidung fallen, ob der FC im Grüngürtel Trainingsplätze bauen darf oder nicht. Denn egal, wie das OVG entscheidet: Um bauen zu können, müsste der Verein erst das entsprechende Teilstück der Gleueler Wiese von der Stadt Köln pachten.
Doch dafür ist auch im neu gewählten Stadtrat bislang keine Mehrheit in Sicht. Seit die Grünen 2020 stärkste Kraft im Rat wurden, sind die Ausbaugegner in der Überzahl. Nur die SPD, die zusammen mit ihrem designierten Oberbürgermeister Torsten Burmester im künftigen Rat auf 19 Sitze kommt, sowie die FDP (3 Sitze), die inzwischen mit Roberto Campione (KSG) eine Fraktion bildet, sprechen sich für die FC-Erweiterung im Grüngürtel aus. Die CDU (18 Sitze) war bis zur Wahl 2020 ebenfalls dafür, schwenkte danach aber auf die Linie ihres grünen Bündnispartners um, der jegliche Bebauung im Landschaftsschutzgebiet Grüngürtel ablehnt.
Selbst wenn die CDU nach einem positiven Votum aus Münster eine Rolle rückwärts hinlegen würde, käme eine „Deutschland-Koalition“ aus CDU, SPD und FDP/KSG im Rat lediglich auf 41 von 91 Stimmen und bräuchte mindestens fünf weitere Stimmen, um einen Beschluss zum FC-Ausbau fassen zu können.
Klar ist: Die Situation bleibt verfahren. Eine rasche Lösung ist vorerst nicht in Sicht – egal, wie das Urteil des OVG ausfallen wird.