Mit einem Handy filmte der Mann mehrmals von unten in die jeweilige Nachbarkabine. Nun kassierte er von einem Kölner Gericht dafür die Strafe.
„Ich schäme mich seit dem Tag unglaublich“35-Jähriger nimmt Saunagäste in Köln mit dem Handy auf
Oberste Devise für den 35-Jährigen vor dem Amtsgericht: Bloß die bürgerliche Existenz schützen und nicht erkannt werden. Also trug der Mann mit Mütze mit Nacken- und Ohrenschutz, tief in die Stirn gezogenem Schirm und einer OP-Maske richtig dick auf. Als er Saal 22 im Amtsgericht betrat, hielt er sich zusätzlich ein aufgeschlagenes Buch vors Gesicht. Titel: „Einführung in den Strafprozess“ — da musste selbst die Vorsitzende Astrid Bernards schmunzeln. Nach Ablegen der Vermummung stand dem 35-Jährigen die blanke Scham ins Gesicht geschrieben.
Gäste bekamen Filmerei mit
Dass der in der IT-Branche arbeitende und mit bis zu 4000 Euro netto im Monat entlohnte Mann vor Gericht landete, hatte mit einer törichten, strafbaren Handlung zu tun. Am 20. Juni 2021 hatte er zwischen 16.02 und 17.45 Uhr insgesamt acht Mal den höchstpersönlichen Lebensbereich von gleich mehreren Bade- und Saunagästen in der Claudius Therme verletzt.
Mit einem Handy in der mit einem Loch präparierten Seitentasche seines Rucksacks, den er unter die Kabinentrennung schob, filmte der Mann mehrmals von unten in die jeweilige Nachbarkabine. Dabei nahm er nackte Brüste sowie bekleidete und entblößte Schambereiche von Männern und Frauen auf. Doch zwei Opfer — die Nebenklägerin in dem Verfahren und ihr Lebensgefährte — bemerkten das Handy, zogen den Rucksack rüber in ihre Kabine und alarmierten Bedienstete der Therme sowie die Polizei. „Ich schäme mich seit dem Tag unglaublich“, sagte der 35-Jährige. Er wisse, dass er seine Tat nicht mehr gut machen könne. „Ich hoffe aber, dass Sie mir irgendwann vergeben können“, sagte der 35-Jährige aufgewühlt und mit bebender Stimme an die Adresse der Nebenklägerin. Zur Tatzeit im Sommer 2021 habe er sich in „einer persönlich emotional schwierigen Situation“ befunden, so der Angeklagte weiter.
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Angeklagter bat um Verzeihung
Er habe sich damals seine Probleme in der Ehe nicht eingestehen können. Die daraus resultierende „sexuelle Frustration“, wie Verteidiger Dr. Jan-Maximilian Zeller sagte, hätten dann zur Tat geführt. Schon die Polizei hatte in ihrer Anzeige vermerkt, dass der ertappte Angeklagte am Tatort ein Geständnis abgelegt und sich massiv geschämt habe. Nach der Tat machte der Angeklagte dann so ziemlich alles richtig, was man als Täter in einer solchen Situation tun kann. Er selbst begab sich gleich in Psychotherapie und schloss diese nach einem Jahr ab. Vor Gericht schloss der Angeklagte am Dienstag noch einen Täter-Opfer-Ausgleich. In dessen Rahmen entschuldigte sich der Mann mehrmals für seine Tat bei der Nebenklägerin, übernahm die Verantwortung und verpflichtete sich jeweils 1500 Euro Schmerzensgeld an die Nebenklägerin und ihren Lebensgefährten zu zahlen. „Auch wenn die Tat schon lange her ist, ist sie bei meiner Mandantin immer noch sehr präsent“, sagte Kuhn. Alle weiteren Opfer des Angeklagten waren unbekannt geblieben.
Vor dem Hintergrund des Täter-Opfer-Ausgleichs erging dann eine Verwarnung an den Angeklagten. Eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 100 Euro wurde zur Bewährung ausgesetzt. „Ich denke, dass die Tat den Angeklagten so aufgerüttelt hat, dass er nun straffrei durchs Leben geht“, sagte Bernards zum Ende der Verhandlung.