Prozess ab SommerAnklage im Betonplatten-Drama von Köln zugelassen

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Kriminalbeamte und Mitarbeiter von Straßen NRW untersuchen die Betonplatten an der Lärmschutzwand der A3.

Nach dem Unglück wurde die Lärmschutzwand an der A 3 untersucht. Nabil Hanano

Drei Jahre nach dem Tod einer Autofahrerin durch die Betonplatte einer Lärmschutzwand auf der A3 wird die Anklage gegen drei Beschuldigte zugelassen.

Gut dreieinhalb Jahre nach dem Tod einer Autofahrerin (66) durch das herabfallende Betonteil einer Lärmschutzwand auf der A3 bei Köln- Dellbrück rückt ein Prozess in greifbare Nähe. Das Kölner Landgericht habe die Anklage gegen die drei Beschuldigten in vollem Umfang zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet, sagte ein Sprecher. Der Prozess soll wahrscheinlich im Sommer beginnen, der genaue Termin stehe noch nicht fest.

Im November 2020 hatte sich eine sechs Tonnen schwere Betonplatte der Lärmschutzwand an der Ausfahrt bei Dellbrück gelöst und eine 66-jährige Frau in ihrem Wagen erschlagen. Die 66-Jährige war auf dem Weg zu ihrer Mutter, die in der Nähe wohnte.

Die Staatsanwaltschaft hat einen Mitarbeiter der damaligen Baufirma wegen Totschlags durch Unterlassen und Baugefährdung angeklagt. Zwei Mitarbeitern des Landesbetriebs Straßenbau NRW wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Laut Anklage soll Pfusch am Bau zu dem Unglück geführt haben. Die Befestigung der Lärmschutzwand soll weder der ursprünglich geplanten Konstruktion noch der bauaufsichtlichen Zulassung entsprochen haben. Der Landesbetrieb Straßen NRW hatte kurz nach dem Unglück mitgeteilt, dass beim Einbau der Platte 2007 improvisiert worden sei, um einen Höhenunterschied auszugleichen.   Ursache für den Absturz war laut Anklage letztlich Rost. Wegen mangelnden Korrosionsschutzes war eine ohnehin unzulässige Halterung gerostet, bis sie nachgegeben hatte. Die Angeklagten sollen von den Baumängeln gewusst und nichts unternommen haben.

Betonplatten-Drama auf A3: Mammutaufgabe für Ermittler

Nach dem tödlichen Unfall wurden sollen landesweit Sonderkontrollen an Lärmschutzwänden stattfinden. Dies kündigte der damalige NRW-Verkehrsminister Hendrik Wüst (CDU) damals nach dem Vorfall an. Im Landtag sagte er, dass die abgestürzte Betonplatte offenbar zu groß ausgefallen war. Um sie beim Einbau 2007 dennoch befestigt zu bekommen, habe man absichtlich improvisiert. „Sprich: Da hat was nicht gepasst und das ist dann passend gemacht worden.“ Es wurde nun geprüft werden, ob es weitere Lärmschutzwände mit ähnlichen Konstruktionen im Land gab. Außerdem sollen die Kommunen und das Bundesverkehrsministerium informiert werden, „um auch bundesweit ähnliche Konstruktionen zu ermitteln“, teilte der Landesbetrieb NRW mit.

Die Aufarbeitung des dramatischen Falls war eine Mammutaufgabe für die Ermittler und den Gutachter: Die Aufklärung des tödlichen Betonplatten-Unfalls auf der A 3 verzögerte   sich immer wieder. deutlich verzögern. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, waren zahlreiche umfangreiche technische Untersuchungen nötig. Eigentlich sollte die Expertise des Gutachters zu dem dramatischen Fall Ende des Jahres 2020 vorliegen.

Doch dann wurde bekannt: Der Gutachter wird noch eine „geraume Zeit“ brauchen, teilte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer mit. Es müssten noch umfangreiche, erst kürzlich zu den Akten genommene Dokumente des Landesbetriebes Straßen.NRW ausgewertet werden. Bei den Dokumenten handelt es sich nach Informationen der Rundschau um „mehrere Dutzend Ordner“, wie es hieß. Diese Unterlagen müssen nun vom Gutachter bewertet werden – das dauert. „Zudem sind weitere technische Untersuchungen an Lärmschutzwand und Halterungen vorgesehen“, erklärte die Staatsanwaltschaft weiter.

Nun kann der Prozess um den tragischen Tod beginnen. (mit dpa)

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