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Attacke in KölnSteinewerfer vom Eigelstein ist wohl schuldunfähig

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Von dieser Brücke warf der Mann den Stein auf ein Auto.

Von dieser Brücke warf der Mann den Stein auf ein Auto.

Der 37-jährige Mann, der am Eigelstein einen Pflasterstein auf ein Auto geworfen hatte, ist erneut in eine psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm versuchten Mord vor.

Der Pflasterstein-Werfer (37) vom Eigelstein ist nach der Festnahme wieder in eine geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen worden. Dies teilte die Staatsanwaltschaft mit. Die Behörde geht nach derzeitigen Erkenntnissen von einer Schuldunfähigkeit des 37-Jährigen aus. Dem Mann werde versuchter Mord und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. „Der Beschuldigte hat den Tod der beiden Insassen billigend in Kauf genommen“, hieß es weiter. Der Mann soll am Samstagmorgen ein Pflasterstein auf das Auto eines Krefelder Ehepaares vom Ursulaplatz auf eine Unterführung geworfen haben. Vor seiner Einweisung sei ein Kurzgutachten eines Sachverständigen erstellt worden. Ein weiteres Gutachten stehe an. „Wir sehen derzeit eine schwere psychische Erkrankung“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Der 37-Jährige saß nach einem Vorfall in Hürth am Samstagabend bereits in einer LVR- Forensik in Zülpich, wo ihn die Ermittler einer Mordkommission am Dienstagmorgen festgenommen hatten.

Weitere Gewalttaten drohen

Bei einem Prozess um den Steine-Wurf geht es um eine dauerhafte Einweisung des Mannes wegen einer Schuldunfähigkeit. Die abschließende Entscheidung wird das Gericht fällen. Verhandlungen mit dem Hintergrund einer Einweisung haben zugenommen. „Während in Köln im Jahr 2014 zehn Unterbringungen nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch von den Gerichten angeordnet worden sind, waren es im Jahr 2024 bereits 25“, sagte Oberstaatsanwalt Bremer.

Bundesweit habe sich die Zahl der Personen, die nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch dauerhaft untergebracht worden sind, in den letzten 30 Jahren mindestens verdoppelt, eher verdreifacht. Es handele sich um Täter, die zum Zeitpunkt der Tat – zum Beispiel aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung – schuldunfähig oder vermindert schuldfähig waren und für die Allgemeinheit gefährlich sind, weil von ihnen aufgrund ihres Zustandes auch künftig erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien, teilte Bremer weiter mit. Auch im Fall des Pflasterstein-Werfers vom Eigelstein geht die Staatsanwaltschaft von weiteren Gewalttaten aus und will den 37-Jährigen dauerhaft untergebracht sehen.

Mit Schere auf Frau eingestochen

Einen ähnlichen gravierenden Vorfall in der Kölner Innenstadt gab es im Jahr 2022 in der Opernpassage. Eine Zeugin rettete einer Seniorin (77) das Leben. Die Frau wurde mit einer Schere angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Die Helferin beobachtete, wie die ältere Frau, die sich Verkaufsstände anschaute, unvermittelt von einem aggressiven Mann angegriffen und zu Boden geschlagen wird. Die Zeugin eilte sofort zur Hilfe. Doch der Angreifer hatte der am Boden liegenden Frau bereits mit der Klinge einer Schere in den Hals gestochen. Später wurde die Zeugin von Ministerpräsident Hendrik Wüst mit der Rettungsmedaille des Landes Nordrhein-Westfalen ausgezeichnet. Ein Gericht ordnete später auch in diesem Fall die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Im September 2025 wurde ein 45-Jähriger vom Kölner Landgericht eingewiesen. Er hatte Fahrgäste in KVB-Bahnen angegriffen, einen Mann aus einem Zug der Linie 18 geworfen und einen wartenden Fahrgast an der Stadtbahnhaltestelle Wiener Platz vom Bahnsteig ins Gleis gestoßen.