Wegen BeschwerdenStadt will Straßenmalerei am Kölner Dom verbieten

Lesezeit 3 Minuten
Ein Flaggenmaler vor dem Kölner Dom.

Ein Flaggenmaler vor dem Kölner Dom.

Gehören die Straßenmaler am Kölner Dom bald der Vergangenheit an? Die Kölner Stadtverwaltung plant ein Verbot.

Die Stadt Köln will Straßenmalerei rings um den Dom komplett verbieten. Zur Begründung verweist sie auf wachsende Probleme mit aggressiven Flaggenmalern. Diese hätten die traditionellen Straßenkünstler inzwischen vertrieben, erklärt die Verwaltung. Sie schlägt vor, dass der Stadtrat am 16. Mai eine Änderung der Kölner Stadtordnung beschließen soll. Diese Verordnung macht Vorgaben für die Nutzung des öffentlichen Raums, wie zum Beispiel das seit 2018 gültige allgemeine Verbot elektrischer Verstärker für Straßenmusiker.

Die Flaggenmaler am Dom malen in großen Kreisen Flaggen verschiedener Nationen auf den Boden. Touristen werden so animiert, Münzen auf die Flagge ihres Heimatlands oder einer bedrängten Nation wie der Ukraine zu legen. Dieses Geschäftsmodell habe sich „offensichtlich als äußerst lukrativ erwiesen“, so das Ordnungsamt in einem Bericht für den Stadtrat. Darin heißt es: „Die neuen Gruppen nehmen revierbildend den Raum großflächig für sich in Anspruch.“ Mittlerweile seien am Dom bis zu sieben Flaggenmaler gleichzeitig aktiv, die für ihre Malerei bis zu 65 Quadratmeter Fläche beanspruchten.

„Aggressives Verhalten und Bedrohungen“

Es komme „regelmäßig zu aggressivem Verhalten und Bedrohungen“ von Straßenmalern gegenüber Passanten, wenn diese auf die bemalten Flächen treten, erklärt die Stadt. Zudem würden Flaggenmaler frühmorgens Reinigungskräften der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) Gewalt androhen und die Flächen blockieren, um die Reinigung zu verhindern. Ziel sei, die über Nacht meist kaum verblassten Malereien nachzuziehen, um schon beim Eintreffen der ersten Touristen Einnahmen zu generieren.

Laut Stadt häufen sich inzwischen die Beschwerden. Es sei zu lautstarken Auseinandersetzungen zwischen Flaggenmalern und dem Ordnungsdienst gekommen. Bei der Polizei seien Strafanzeigen von Passanten wegen Bedrohung, Beleidigung und Nötigung bei Überlaufen der Flaggenkreise eingegangen. Auch habe man „‚Revierkämpfe‘ unterschiedlicher Gruppen und Auseinandersetzungen über Hierarchien sowie regelrechte ‚Platzzuweisungen‘ durch mutmaßlich ‚höherrangige‘ Akteure beobachtet“.

Eine Lösung wird aus Sicht aller Akteure vor Ort nur durch ein Verbot der Straßenmalerei im Domumfeld zu erreichen sein.
Erklärung der Stadtverwaltung

Fazit des Ordnungsamts: „Die bisherigen Maßnahmen von den Sicherheitsbehörden zeigten keine nachhaltige Lösung, so dass die Anzahl der Flaggenmalenden weiter zunimmt. Eine Lösung wird aus Sicht aller Akteure vor Ort nur durch ein Verbot der Straßenmalerei im Domumfeld zu erreichen sein.“

Konkret plant die Stadtverwaltung, Straßenmalerei im gesamten Domumfeld großflächig zu verbieten, unter anderem auf dem Roncalliplatz, Bahnhofsvorplatz, Wallrafplatz, Heinrich-Böll-Platz und Kurt-Hackenberg-Platz. Offen ist, ob sich dafür im Stadtrat eine Mehrheit findet. Man sehe den Vorstoß eher kritisch und werde das Thema intensiv prüfen, sagte Grünen-Fraktionsvize Manfred Richter der Rundschau. Er wendet ein, dass ein generelles Verbot der Straßenmalerei am Dom alle Pflastermaler treffen würde – auch die, die künstlerisch interessante Werke schaffen.

Straßenmusik wird in der Altstadt stärker reglementiert

Änderungen in der Stadtordnung plant die Stadt auch bei der Straßenmusik. Sie soll – wie seit 2018 bereits am Dom der Fall – künftig auch in der Altstadt, insbesondere auf dem Alter Markt und Heumarkt, nur noch an bestimmten dafür ausgewiesenen Stellen erlaubt sein. Am Kurt-Rossa-Platz an der Hohenzollernbrücke dürfe künftig nicht mehr gespielt werden, „um die dortige Engstelle nicht durch entstehende Menschenansammlungen für Rad- und Fußverkehr zur Gefahrenstelle werden zu lassen“, so die Stadt. Im Rheingarten wird Straßenmusik hingegen nicht eingeschränkt.

Verboten werden soll der Konsum von Lachgas (Distickstoffmonoxid) in der Öffentlichkeit. Dieses legale Rauschmittel erfreut sich immer größerer Beliebtheit und führt zu wachsender Vermüllung durch weggeworfene Druckgasbehälter. Auf Spiel- und Bolzplätzen wird Cannabis-Konsum ebenso verboten wie das Fahren mit E-Rollern.

Außerdem soll das Grillverbot, das bisher in bestimmten Kölner Parks gilt, auf alle öffentlichen Verkehrsflächen ausgeweitet werden. Damit sind Gehwege, Fußgängerzonen, Plätze und Straßen gemeint. Vorgeschrieben werden soll künftig auch, dass beim Grillen ein Mindestabstand von 30 Zentimetern zwischen Grill und Boden einzuhalten ist.

Rundschau abonnieren