Weihnachtsmarkt in KölnBudenzauber auf dem Friesenplatz ab kommendem Jahr

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Auch auf dem Friesenplatz soll ab nächstem Jahr weihnachtlicher Glanz herrschen.

Auch auf dem Friesenplatz soll ab nächstem Jahr weihnachtlicher Glanz herrschen.

Der Friesenplatz soll wieder einen Weihnachtsmarkt bekommen - allerdings erst nächstes Jahr. Im November soll der Wirtschaftsausschuss über die Ausschreibung entscheiden.

Einmal erst, 2015, gab es auf dem Friesenplatz einen Budenzauber. Dieses Jahr dann sollte die Wiederauflage stattfinden, doch der einzige mögliche Betreiber zog zurück. Nicht war's mit dem schönen Lichterglanz. Im nächsten Jahr aber wirklich, sagt die Stadt und hat eine Ausschreibung für die Jahre 2024 bis 2028 in die Wege geleitet.   

Westlich Hohenzollernring, zwischen Limburger Straße und Venloer Straße soll er seinen Platz haben. Wenn sich denn diesmal ein Betreiber findet, denn die Anforderungen sind so gering nicht und unterteilen sich in diverse Punkte, die unterschiedlich gewichtet werden. Neben den Mindestanforderungen wie Veranstaltungskonzept, Kalkulation und geregelten Auf- und Abbauzeiten gehören weitere Faktoren dazu. 

So etwa die inhaltliche Abgrenzung zu den anderen Märkten in der Innenstadt, ein einheitlicher Budenaufbau oder eine ausgeklügelte energiearme Lichtarchitektur. Für die Besucher aber wohl interessanter: Auf dem Markt müssen verschiedene kunsthandwerkliche Erzeugnisse angeboten werden. Es ist nur ein Verkauf von weihnachtlich orientierten sowie fair gehandelten Artikeln zulässig, wie beispielsweise Advents- und Weihnachtsschmuck, kunsthandwerkliche Holzartikel, Töpfereiwaren, Glasbläserartikel und Kerzen. Sofern importierte Produkte aus Nicht-EU-Ländern verkauft oder verarbeitet werden, müssen diese nach den Grundsätzen des „Fairen Handels“ nachweislich produziert und gehandelt worden sein oder aus ökologischem Anbau stammen.

Mindestens 80 Prozent der Speisen und 60 Prozent der  Getränke müssen aus zertifizierten Bio-Produkten bestehen. Diese sind während der Marktzeit durchgängig anzubieten. Der Preis für ein alkoholfreies Getränk muss mindestens zehn Prozent unter den Preisen für alkoholische Getränke liegen. Die gastronomischen Stände ihrerseits dürfen maximal ein Viertel der insgesamt genehmigten Verkaufsfläche beanspruchen. Außerdem sind mit Ausnahme von Kinderfahrgeschäften keine Schaustellerfahrgeschäfte zugelassen, die Musik wird zentral gesteuert sowie ein eventuelles Bühnenprogramm nur „weihnachtlich geprägt“ zugelassen. 


Der Weihnachtsmarkt soll jährlich ab jeweils dem Montag vor Totensonntag (diesmal der 18. November 2024) bis zum 23. Dezember statt. Geöffnet werden soll der Markt werktags von 10 bis 22 Uhr, sonn- und feiertags von 11 bis 22.00 Uhr.

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