Die scheidende KVB-Chefin Stefanie Haaks erhält trotz vorzeitiger Vertragsauflösung großzügige Zahlungen, was Kritik an der Mitnahmementalität verstärkt. Ehemalige KVB-Vorstände profitieren trotz Krisen und Vorwürfen von Boni.
Die „Mitnehmer“KVB-Chefin lässt sich ihre vorzeitige Vertragsauflösung teuer bezahlen

Stefanie Haaks will bei den KVB aussteigen. Ihr Abgang wird noch mit Geldgeschenken bedacht.
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Mitnehmen ist das Kerngeschäft der Kölner Verkehrs-Betriebe. Ein Kerngeschäft, das seit über zwei Jahren im Krisenmodus läuft. Fahrermangel, hohe Krankenquote und ausbleibende Fahrzeuglieferungen führen nicht selten dazu, dass Fahrgäste stehengelassen werden. Doch auch wenn der Vorstand des Verkehrsbetriebs diese Probleme seit geraumer Zeit nicht in den Griff bekommt, es kann ihm nicht unterstellt werden, dass bei ihm keine ausgeprägte Mitnehmermentalität herrscht. Nur leider bezieht die sich nicht ausschließlich auf die Fahrgäste, sondern auch aufs Geld. Das jüngste Beispiel dafür: Die scheidende Vorstandsvorsitzende Stefanie Haaks. Sie hat gerade einen Auflösungsvertrag ausgehandelt, der durchaus als „üppig“ bezeichnet werden kann.
Lukratives Ausscheiden
Vergangenen Januar gab die KVB-Chefin überraschend bekannt, dass sie ihren Vertrag vorzeitig auflösen will. Dabei war der gerade erst 2023 vorzeitig bis 2029 verlängert worden. „Persönliche Grunde“ machte Haaks dafür geltend, dass sie nunmehr zum 31. März 2026 den Betrieb verlassen will. Doch nur wenige Wochen später hieß es in einer Mitteilung der KVB, Haaks werde den Betrieb „spätestens“ zum 31. März 2026 verlassen. Wenn möglich, werde sie früher gehen.
Ein geschickter Schachzug für die Verhandlungen über einen Auflösungsvertrag? Denn in den sind nun zwei Klauseln eingearbeitet, durch die ihr Verbleiben bis zum 31. März 2026 den defizitären Betrieb teuer zu stehen kommt. Die erste Klausel besagt, wenn für Haaks frühzeitig eine Nachfolge geregelt werden kann und sie damit früher ausscheidet, „endet der Vertrag abweichend von bisherigen Vereinbarungen nicht zum Zeitpunkt der Niederlegung der Ämter, sondern erst mit Ablauf des 31. März 2026 unwiderruflich unter Fortzahlung der vertragsgemäßen Vergütung“. Mit dem Ausscheiden ist sie aber „von der Erbringung ihrer Dienste freigestellt“.
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Sollte sie dennoch erst mit dem 31. März 2026 ausscheiden, gibt es für Haaks Zusatzzahlungen. „Bleibt Frau Haaks bis zum 31. Januar 2026 im Amt, erhält sie einen Betrag von 10.000 Euro“, heißt es dazu in dem Auflösungsvertrag. Damit nicht genug: „Der Betrag erhöht sich auf 20.000 Euro zum Stichtag 28. Februar 2026.“ Mehr noch: „So wie um weitere 10.000 Euro auf maximal 30.000 Euro zum Stichtag 31. März 2026.“ Das alles auf ein Gehalt von jährlich 358.700 Euro plus 271.100 Euro an Altersvorsorge (Geschäftsbericht für 2022). Und warum die Zuschläge? Im Vertrag lautet die Begründung, dass Haaks mit ihrem Verbleiben für einen Zeitraum, für den sie bereits einen Vertrag hatte, für einen „geordneten Betrieb“ sorge.
Kein Einzelfall bei den KVB
Eine „Mitnahmementalität“ ohne gleichen? Mitnichten. Der ehemalige Finanzvorstand der KVB, Thomas Schaffer verließ nach Zerwürfnissen den Betrieb zum 1. Juni 2024. Schaffer stolperte unter anderem darüber, dass er seinen Oberklassedienstwagen überwiegend seiner Frau für private Zwecke überließ. Das war zwar kein Vertragsverstoß, wurde aber in der Öffentlichkeit als moralische Verfehlung gewertet. Trotz dass er im Streit schied, sein Gehalt wurde ihm noch bis August weiter gezahlt (Jahresgehalt in 2022: 331.600 Euro plus 282.400 Euro für die Altersvorsorge). Und als er schon im Ruhrgebiet einen neuen Job gefunden hatte, gab es von der KVB noch Geld hinterher. Denn wie die Rundschau im Juli 2024 berichtete, ließen sich die Vorstände trotz Krisenmodus im Fahrbetrieb noch Boni auszahlen. 65.100 Euro gab es pro Kopf extra. Und Schaffer musste als Grund dafür herhalten, denn würden die zurückgebliebenen drei Vorstände wegen der öffentlichen Kritik an ihrer Führung auf ihre „variablen Vergütungen“ verzichten, müssten sie das mit dem schon ausgeschiedenen Schaffer nachverhandeln. Das schien ihnen nach den Zerrüttungen unzumutbar.
Zeitenwende auf der Chefetage der KVB
Hat die Mitnahmementalität auf der „Teppichetage“ der KVB-Hauptzentrale noch Zukunft? Der Vorstand steht vor einem tiefgreifenden Umbruch – der vielleicht auch einen Mentalitätswandel mit sich bringt. Nach dem Ausscheiden des Finanzvorstands Schaffer im vergangenen Jahr, steht in diesem Jahr der Ruhestand von Technikvorstand Jörn Schwarze an – und bis März 2026 der Abschied von Haaks. Übrig bleibt Personalvorstand Peter Densborn. Um ihn herum wird das neue Leitungsteam des Verkehrsbetriebs aufgebaut. Die weitreichendste Neuerung: Es wird nur noch drei statt vier Vorstände geben. Es stehen also zwei Neueinstellungen an. Damit sollen voraussichtlich zwei Personalbüros beauftragt werden. Auch hier könnte sich die Kostenfrage stellen. Warum sollte ein Büro nicht zwei Einstellungen bewerkstelligen können? Angeblich könne so immer eins übernehmen, wenn die Vorschläge des anderen nicht zielführend sind. Wenn nur noch drei Führungskräfte leisten sollen, was bisher vier „geleistet“ haben, müssen die Zuständigkeiten neu geordnet werden. Das ist nach Informationen der Rundschau bereits geschehen. Ein neues Organigramm wurde erarbeitet, die Aufgaben neu verteilt.
Wichtigste Aufgabe: Fahrdienst
Unabhängig von den Details der neuen Aufgabenverteilung wird die wichtigste Aufgabe des neuen Vorstands sein, den Fahrdienst wieder so leistungsfähig zu machen, dass der Fahrplan der KVB erfüllt werden kann. Zwar wurde das Recruiting bereits finanziell und personell hochgefahren. Doch der Output ist zu gering. Nach KVB-Zahlen bleiben von den Interessenten, die einen Vertrag für eine Ausbildung zum Stadtbahnfahrer unterzeichnen, am Ende nur 70 Prozent über, die dann tatsächlich eine Bahn durch Köln lenken. Laut eines Sprechers würden die verbleibenden 30 Prozent die Ausbildung abbrechen. Doch aus dem Betrieb ist zu hören, ein nicht geringes Problem sind zudem die Neueinsteiger, die die Probezeit zwar bestehen, aber sich danach dennoch für den Fahrbetrieb als ungeeignet herausstellen. Sie belasten das Personalkonto, mit geringer Aussicht auf Kündigung. Zwar versuche die Betriebsleitung, sie in den Service (Fahrschein- und Sicherheitskontrollen) zu überführen, dem Fahrdienst ist damit aber nicht geholfen. Bestrebungen aus dem Betrieb heraus, solche Fälle künftig durch angepasste Verträge zu verhindern, scheitern angeblich an der traditionell starken Mitarbeitervertretung. Auch sie also ein Kostenfaktor bei den KVB.