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Zähe VerhandlungRichter und Verteidigung streiten im Drach-Prozess über fehlenden Blickkontakt

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Der Angeklagte Thomas Drach (r) sitzt neben seinem Verteidiger Andreas Kerkhof auf der Anklagebank im Gerichtssaal des Landgerichts Köln.

Die Staatsanwaltschaft wirft Thomas Drach im Prozess gegen ihn mehrere Überfälle auf Geldtransporter vor.

Am Dienstag hat der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Michael Bern plötzlich und unerwartet den Verhandlungstag im Drach-Prozess beendet.

Es war kurz vor 15 Uhr, als der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Michael Bern am Dienstag plötzlich und unerwartet den Verhandlungstag im Drach-Prozess beendete. „Bei der Kammer hat sich aufgrund der heutigen Ereignisse eine Menge Beratungsbedarf angestaut“, sagte Bern.

Zähe Verhandlung erstreckte sich über fünf Stunden

Die „heutigen Ereignisse“ hatten sich über rund fünf Stunden erstreckt und bestanden in einem zähen Ringen über die Frage, ob ein 39 Jahre alter Zeuge Rechtsanwalt Wolfgang Heer, Verteidiger von Drachs niederländischen Mitangeklagten, anschauen muss oder nicht.

Heer fand, der Zeuge müsse. Aus Höflichkeit, aber auch weil er einen „Anspruch“ habe, die Mimik des Zeugen „bestmöglich wahrzunehmen“. Der Zeuge und sein Rechtsanwalt Dr. Dirk Schlei hingegen verwiesen auf eine „Gefahrenanalyse der Polizei“, weshalb der 39-Jährige – der den Saal stets mit Schal, Sonnenbrille und Basecap vermummt betritt – sein Gesichtsprofil nicht der Öffentlichkeit zeigen wolle.

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Das hätte er aber tun müssen, würde er im 90-Gad-Winkel nach rechts, zum dort sitzenden Heer schauen. Der 39-Jährige befindet sich im Zeugenschutz-Programm des Zolls. Bei seinen sieben Auftritten im Prozess wurde er jeweils von zwei bewaffneten Personenschützern des Zolls, die ihr Gesicht nicht öffentlich zeigen, in den Saal begleitet.

Ich fordere Sie erneut auf, mich jetzt anzusehen.
Verteidiger Wolfgang Heer zu einem Zeugen

Der 39-Jährige hat sich viele Feinde gemacht. Thomas Drach, weil der in der U-Haft geplaudert und dem 39-Jährigen gegenüber drei der vier ihm vorgeworfenen Raubüberfälle auf Werttransporter eingeräumt haben soll, was dieser dann vor knapp einem Jahr in dem Prozess aussagte. Aber auch mehrere seiner eigenen Familienangehörigen sind nicht gut auf den 39-Jährigen zu sprechen, nachdem er sie in seinem eigenen Prozess des Drogenhandels bezichtigte. Dadurch griff für ihn die Kronzeugenregelung.

Gleich zu Beginn der Vernehmung hatte Heer in Richtung des Zeugen insistiert: „Ich fordere Sie erneut auf, mich jetzt anzusehen.“ Bern forderte, Heer möge sich nicht daran „abarbeiten, wo der Zeuge hinguckt“, sondern Sachfragen stellen. Angebote, einen anderen Platz einzunehmen, lehnte Heer unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) ab.

Während er aus der BGH-Entscheidung vortrug, hielt Heer plötzlich inne und warf dem Vorsitzenden vor: „Sie haben gerade geächzt.“ Bern verdutzt: „Hab’ ich?“ Heer mit erhobenem Zeigefinger: „Sie sind genervt, habe ich das Gefühl.“ Bleibt die Frage welchen „Beratungsbedarf“ die Kammer nun nach dem 77. Verhandlungstag hat. Erst vor wenigen Wochen hatte Bern Heer gedroht, ihm die Stellung als Pflichtverteidiger zu entziehen, sollte er weiter durch solche Scharmützel den Prozess in die Länge ziehen. Eventuell berät die Kammer nun, ob der den Moment gekommen ist, diese Drohung umzusetzen.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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