„Tendenz einer negativen Grundstimmung“Stadt Köln soll Abstellflächen für E-Scooter neu regeln

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Viele Nutzer stellen die E-Scooter am Kölner Hauptbahnhof völlig chaotisch ab.

Viele Nutzer stellen die E-Scooter am Kölner Hauptbahnhof völlig chaotisch ab.

Zu Finanzierung der Flächen soll die Stadt die eingenommenen Sondernutzungsgebühren der E-Scooter-Verleiher nutzen.

Seit Sommer 2022 verlangt die Stadt Köln von den Verleihern von E-Scootern für jedes in der Stadt aufgestellte Fahrzeug eine Sondernutzungsgebühr. Je nach Standort kostete ein Roller die Verleiher zunächst 85 bis 130 Euro pro Jahr, mittlerweile sind zwischen 7,10 und 10,80 Euro pro Monat fällig. Die eingenommenen Gebühren soll die Stadt nun für die Finanzierung von Abstellflächen nutzen. Das soll der Verkehrsausschuss in seiner nächsten Sitzung am 23. April beschließen.

Die Beschlussvorlage des Ratsbündnisses aus Grünen, CDU und Volt sieht im gesamten Stadtgebiet eine Kombination aus festen, mit Piktogrammen beschilderte Abstellflächen sowie dem sogenannten Freefloating-System vor, bei dem Fahrzeuge in bestimmten Gebieten bis auf festgelegte Verbotszonen überall geparkt werden können. Die festen Abstellflächen sollen in Absprache mit den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB) auch in der Nähe von ÖPNV-Haltestellen eingerichtet werden. Geprüft werden sollen auch Flächen, die von den Verleih-Firmen auf Basis von Nutzerbedarfen empfohlen werden.

In die Suche nach geeigneten Flächen sollen auch die Bezirksvertretungen sowie die Senioren- und Behindertenvertretungen eingebunden werden. In der Altstadt sind bereits feste Abstellflächen eingerichtet, in weiten Teilen des restlichen Stadtgebiets gilt das Freefloating-System. Bereits im Februar hatte die CDU in der Bezirksvertretung Innenstadt gefordert, die Abstellzonen auf den gesamten Innenstadtbezirk auszuweiten.

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E-Scooter in Köln: Interessensbekundungsverfahren soll Roller-Obergrenze festlegen

Auch auf ein mögliches Interessensbekundungsverfahren für die Verleihfirmen nimmt die Beschlussvorlage Bezug. Mit dem Verfahren hätte die Stadt unter anderem die Möglichkeit, die Gesamtzahl der E-Scooter im Stadtgebiet festzulegen. Für 2024 kam das Interessensbekundungsverfahren nicht zu Stande. Sollte sich das für 2025 ändern, beträgt die Zielzahl des Ratsbündnisses eine Gesamtzahl von 10.000 Rollern.

Aus Sicht von Grünen, CDU und Volt seien die E-Scooter als Vertreter der Mikromobilität weiterhin „ein wichtiger Lückenschluss für die Vernetzung der Verkehrswege“. Durch die erhebliche Anzahl von Rollern im Innenstadtbereich entstünden allerdings Probleme und Gefahren. Dafür brauche es Lösungen. Die missbräuchliche Verwendung, etwa durch Fahrten und Alkoholeinfluss oder das behindernde Abstellen sei ein Ärgernis, durch das die Akzeptanz der Roller erheblich sinke. Die festen Abstellflächen und eine Obergrenze für Verleiher sollen der „Tendenz einer negativen Grundstimmung“ entgegenwirken. 

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