Kölner Landgericht51-Jähriger soll Mädchen als Online-Sklavin gehalten haben

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Foto: Meike Böschemeyer

Foto: Meike Böschemeyer

Der Angeklagte  ist bereits wegen eines ähnlichen Delikts vorbestraft, er wohnt noch bei seinen Eltern.

Wenn er in den Besitz einer kompromittierenden Information oder eines Nacktbilds von seinen jugendlichen Opfern gelangt war, hatte er sie am Haken. Die Folge: Er machte die Mädchen zu seinen „Online-Sklaven“ und verlangte immer wieder Fotos und Videos, auf denen die Mädchen im Alter zwischen 13 und 16 Jahren sexuelle Handlungen an sich vornehmen mussten. Seit Montag steht der 51-jährige Stuckateur nun vor einer Jugendschutzkammer vor dem Landgericht. Der Hauptvorwurf lautet auf sexuellen Missbrauch ohne Körperkontakt.

Die 13-Jährige sollte als Gegenleistung acht Monate seine Online-Sklavin sein.
Staatsanwältin, aus der Anklageschrift

Dabei soll der 51-Jährige zwischen Juni 2021 und Januar 2023 rund ein Dutzend Mädchen erpresst und genötigt haben, sich nackt zu fotografieren oder zu filmen oder gar sich selbst vor der Kamera zu befriedigen. Je länger der 51-Jährige eines seiner Opfer „am Haken“ hatte, desto krasser wurden seine Forderungen nach immer intensiveren sexuellen Handlungen der Mädchen. In einem besonders schwerwiegenden Fall, soll der Angeklagte im Oktober und November 2022 über rund drei Wochen nahezu täglich zu einer 13-Jährigen — die somit laut Gesetz noch als Kind galt — Kontakt aufgenommen haben. Zunächst übte der Angeklagte Druck auf das Mädchen aus, weil er behauptete, im Besitz einer Nacktfotografie von ihr zu sein. Als er drohte, dieses Bild zu veröffentlichen, flehte das Mädchen ihn an, dies nicht zu tun.

„Daraufhin forderte dann der Angeschuldigte, dass sie als Gegenleistung acht Monate seine Online-Sklavin sein soll“, trug die Staatsanwältin vor. In der Folge soll es dann zu insgesamt zehn Fällen gekommen sein, in denen der Angeklagte die Drucksituation gegen die 13-Jährige permanent erhöhte und immer krassere sexuelle Handlungen des Mädchens vor der Kamera verlangte. Als das Mädchen es an einem Tag „versäumte“, dem Angeklagten ein verlangtes Videos zuzuschicken, soll der Angeklagte ein 90 minütiges Sex-Video verlangt haben. Dabei machte der 51-Jährige detaillierte Angaben dazu, was er von dem Mädchen erwartete.

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Vorwürfe umfassend eingeräumt

Unter anderem sollte sie unter Zuhilfenahme von verschiedenen Alltagsgegenständen sexuelle Handlungen an sich vornehmen. Neben den Fällen von sexuellem Missbrauch ohne Körperkontakt ist der Mann zudem wegen Besitzes und Verschaffens von kinder- und jugendpornografischem Material angeklagt. Bei einer Durchsuchung in seines Zimmers — der Mann lebte noch bei seinen Eltern — sollen die Ermittler zahlreiche gespeicherte Bild- und Videodateien sichergestellt haben. Der 51-Jährige räumte Anklagevorwürfe umfassend ein.

Der Mann war bereits 2016 wegen gleich gelagerter Fälle vom Landgericht verurteilt worden war. Die Strafe damals: zwei Jahre Haft auf Bewährung. Laut dem Urteil von damals, hatte sich der Angeklagte reuig gezeigt und bei den Ermittlungen umfassend kooperiert. Der Prozess ist bis Mitte Dezember mit weiteren sechs Verhandlungstagen terminiert.