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Mordkommission
Patient in Kölner Klinik auf Intensivstation getötet

4 min
Wehrlos auf der Intensivstation: Ein 75-Jähriger wurde Opfer eines Angriffs. Das Personal konnte den Mann nicht mehr retten.

Wehrlos auf der Intensivstation: Ein 75-Jähriger wurde Opfer eines Angriffs. Das Personal konnte den Mann nicht mehr retten. 

Ein 75-jähriger Patient wurde in einem Kölner Krankenhaus getötet; ein 32-jähriger Mitpatient steht unter Mordverdacht.

Es ist ein Fall der sprachlos macht: Auf der Intensivstation eines Krankenhauses im linksrheinischen Köln ist in der Nacht zum Samstag ein 75-jähriger Patient getötet worden. Ein 32 Jahre alter Mitpatient soll kurz nach Mitternacht auf die Beatmungsgeräte des neben ihm liegenden Mannes eingewirkt haben, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilten.

Das Krankenhauspersonal versuchte den 75-Jährigen noch zu reanimieren, doch dies gelang nicht mehr.   Mitarbeiter der Klinik konnten den Mann noch auf der Station festhalten, bis die Polizei kam. Nach dem Angriff hatte der Mann sein Zimmer auf der Intensivstation verlassen. Anschließend wurde er unter polizeilicher Bewachung in eine andere Klinik verlegt. Eine Mordkommission wurde gegründet. Der Vorwurf gegen den Festgenommenen laute auf Mord, sagte ein Polizeisprecher.

Mit Alkoholvergiftung im Krankenhaus

Polizei und Staatsanwaltschaft wollten sich auf Anfrage der Rundschau nicht dazu äußern, in welchem Kölner Krankenhaus es zu dem dramatischen Vorfall gekommen war. Das Amtsgericht Köln ordnete auf Antrag der Staatsanwaltschaft die vorläufige Unterbringung des Beschuldigten mit besonderem Schutz in einer Entziehungsanstalt an. „Der Mann wurde seit mehreren Tagen im Krankenhaus wegen einer Alkoholvergiftung versorgt“, sagte Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer. Wie lange der 32-Jährige genau auf der Intensivstation gelegen hatte, blieb zunächst unklar. Es soll seit einer relativ kurzen Zeit gewesen sein. Es bestehen laut Polizei konkrete Anhaltspunkte, dass der Mann die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen haben könnte – möglicherweise aufgrund des Alkoholdeliriums, wie die Staatsanwaltschaft weiter ausführte. Nach dem Aufenthalt in der Entziehungsanstalt soll der 32-Jährige in die geschlossene Abteilung einer Klinik eingewiesen werden. „Es liegt ein Unterbringungsbeschluss vor“, sagte Bremer weiter. In dem Fall seien bereits Mitarbeiter des betroffenen Krankenhauses und Zeugen befragt worden. „Wir werden nun die Krankenhausakte auswerten und uns mit der Vorgeschichte des Mannes befassen“, ergänzte Bremer. In einem Gerichtsverfahren werde es nach derzeitigen Erkenntnissen um eine dauerhafte Einweisung gehen und nicht um die Verhängung einer langen Haftstrafe.

Verfahren wegen einer Schuldunfähigkeit haben in der Vergangenheit zugenommen. „Während in Köln im Jahr 2014 zehn Unterbringungen nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch von den Gerichten angeordnet worden sind, waren es im Jahr 2024 bereits 25“, sagte Oberstaatsanwalt Bremer. Bundesweit habe sich die Zahl der Personen, die nach Paragraf 63 Strafgesetzbuch dauerhaft untergebracht worden sind, in den letzten 30 Jahren mindestens verdoppelt, eher verdreifacht. Es handele sich um Täter, die zum Zeitpunkt der Tat – zum Beispiel aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung – schuldunfähig oder vermindert schuldfähig waren und für die Allgemeinheit gefährlich sind, weil von ihnen aufgrund ihres Zustandes auch künftig erhebliche rechtswidrige Taten zu erwarten seien, teilte Bremer weiter mit. Erst vor drei Wochen befasste sich die Staatsanwaltschaft mit der Schuldunfähigkeit eines Beschuldigten. Es ging um den „Pflasterstein-Werfer“ vom Eigelstein. Ein 37-Jähriger wurde in eine geschlossene Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses eingewiesen worden. Der Mann soll einen Pflasterstein auf das Auto eines Krefelder Ehepaares vom Ursulaplatz auf eine Unterführung geworfen haben. Die Staatsanwaltschaft geht nach derzeitigen Erkenntnissen von einer Schuldunfähigkeit des 37-Jährigen aus. Dem Mann werde versuchter Mord und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr vorgeworfen. „Der Beschuldigte hat den Tod der beiden Insassen billigend in Kauf genommen“, hieß es weiter.

Angriff mit Schere

Einen ähnlichen gravierenden Vorfall in der Kölner Innenstadt gab es im Jahr 2022 in der Opernpassage. Eine Zeugin rettete einer Seniorin (77) das Leben. Die Frau wurde mit einer Schere angegriffen und lebensgefährlich verletzt. Die Helferin beobachtete, wie die ältere Frau, die sich Verkaufsstände anschaute, unvermittelt von einem aggressiven Mann angegriffen und zu Boden geschlagen wurde. Ein Gericht ordnete später auch in diesem Fall die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Im September 2025 wurde ein 45-Jähriger vom Kölner Landgericht eingewiesen. Er hatte Fahrgäste in KVB-Bahnen angegriffen, einen Mann aus einem Zug der Linie 18 geworfen und einen wartenden Fahrgast an der Stadtbahnhaltestelle Wiener Platz vom Bahnsteig ins Gleis gestoßen.