Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Landgericht Köln42-Jährigem werden Einbruch und Brandstiftung in Marienheide vorgeworfen

3 min
Ein Mann, mit verpixeltem Gesicht, vor Gericht.

Der Prozess gegen den Monheimer wird fortgesetzt.

Hat der Angeklagte nach einem Einbruch ein Haus in Marienheide in Brand gesteckt, um Blutspuren zu vernichten? Das soll sich vor Gericht klären.

Es ist ein durchaus kurioser Fall, mit dem sich seit Montag die 10. Große Strafkammer am Kölner Landgericht konfrontiert sieht. Ein 42-Jähriger aus Monheim am Rhein soll im April 2025 in ein Wohnhaus in Marienheide eingebrochen sein, wobei er sich verletzte. Um etwaige Spuren zu vernichten, soll er das Haus dann zwei Nächte später in Brand gesetzt haben. Selbiges soll er vier Tage später wiederholt haben, mit einem Transporter, den er bei dem Bruch erbeutet haben soll.

Laut Anklage der Staatsanwaltschaft brach der 42-Jährige in der Nacht auf den 23. April 2025 in das Wohnhaus in Marienheide ein, wobei er mit einer mitgeführten Axt ein rückwärtiges Kellerfenster einschlug. Doch beim Einstieg in den Keller zog sich der Mann, der angab, erheblich unter dem Einfluss von Alkohol und Drogen gestanden zu haben, an einer Glasscherbe eine blutende Wunde am Oberschenkel zu. Dennoch soll der Mann in dem Haus neben 150 Euro Bargeld noch zahlreiche andre Elektro- und Wertgegenstände gestohlen haben – die Staatsanwaltschaft beantragte mit der Anklage die Einziehung von 10.280 Euro.

In der Nacht auf den 25. April kehrte der Mann an den Tatort zurück

Allein der Ford Transit, in den er die Beute lud, um anschließend den Tatort zu verlassen, soll einen Wert von 7000 Euro gehabt haben. Den Wohnungseinbruch räumte der 42-Jährige über Verteidigerin Anne Volk auch weitgehend ein. Lediglich bei der in der Anklage aufgezählten Beute hatte er Einwände. Er habe lediglich Bargeld, den Transporter mit zugehörigen Papieren und Schlüssel, Walkie-Talkies sowie Goldchips und eine „Trompete“ – die in Wirklichkeit ein Saxophon sein soll –, entwendet, erklärte der 42-Jährige.

In der Nacht auf den 25. April kehrte der Mann dann aber an den Tatort zurück. Offensichtlich beunruhigten ihn die Blutspuren, die er nach der Verletzung seines Oberschenkels beim Einstieg in den Keller gelegt hatte. Er habe „den Tatort reinigen wollen“, sagte der Angeklagte. Und weiter: „Da kam mir die Idee, mit Waschbenzin und Chlor die DNA-Spuren zu vernichten.“

Seine Freundin, die mit ihm die Idee zu dem Einbruch gehabt habe, dann in der Tatnacht aber mit Alkohol und Drogen zu zugedröhnt gewesen sei, habe dann zu ihm gemeint: „Wenn Du das machst mit dem Waschbenzin, dann zünde das doch einfach an.“ Gesagt – getan, breitete sich der Brand dann aber blitzschnell aus. Der Angeklagte: „Ich wollte das nicht in Brand setzten.“

In der Nacht auf den 29. April war dem Angeklagten die Sache mit dem gestohlenen Transporter zu heiß geworden und er stellte ihn auf einem Parkplatz nahe der S-Bahnhaltestelle Rheindorf in Leverkusen ab und steckte ihn ebenfalls in Brand. Das Fahrzeug brannte komplett aus.

Der Prozess wird fortgesetzt.