Vater und Tochter aus Rösrath wird Betrug in Millionenhöhe im Zusammenhang mit Corona und dem Starkregen vorgeworfen
Angeklagter aus Rösrath lehnt seine beiden Verteidiger ab

Vor dem Landgericht Köln steht ein Rösrather, der staatliche Hilfen in Millionenhöhe unterschlagen haben soll.
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Wegen „Scheinverteidigung“ und „Parteiverrat“ hat am Dienstag ein Rösrather (58), der vor dem Kölner Landgericht unter anderem wegen Betrugs mit staatlichen Hilfsleistungen in Millionenhöhe im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem Starkregen vom Sommer 2021 angeklagt war, seine beiden Verteidiger abgelehnt. Er forderte deren Entfernung aus dem Verfahren.
Das Gericht entschied zunächst nicht über den Antrag. Laut dem 58-Jährigen waren er und seine Tochter (24) zu Beginn des Verfahrens von zwei Verteidigern ein- und derselben Kanzlei vertreten worden. Spätestens am 24. Juli 2024 sei den Verteidigern aber klar gewesen, dass seine Tochter und er „eindeutig andere Interessen“ in dem Verfahren gehabt hätten.
Die Verteidigerin seiner Tochter und sein Verteidiger, Dr. Markus Gierok, hätten sich aber noch am 1. August 2024 über „die Sache“ ausgetauscht, obwohl sie nach Kenntnis des Interessenkonflikts umgehend ihre Mandate hätten niederlegen müssen, so der 58-Jährige.
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Tochter behauptet, sie habe auf Anweisung des Vaters gehandelt
Die 24-Jährige war zunächst mit ihrem Vater in dem Prozess angeklagt, später, nachdem sie umfassend gegen ihren Vater ausgesagt und ihn belastet hatte, abgetrennt worden (diese Zeitung berichtete). So hatte die junge Frau unter anderem ausgesagt, bei der nicht berechtigten Beantragung von staatlichen Hilfsleistungen nach dem Starkregen im Sommer 2021 — die sie dann auch in Höhe von rund einer Million Euro erhalten hatte — habe sie auf Anweisung ihres Vaters gehandelt. Der 58-Jährige bestreitet das und behauptet, er habe seiner Tochter von der Beantragung der Starkregenhilfe abgeraten.
Auch gegen seinen zweiten Verteidiger, Dominic Marraffa, schoss der 58-Jährige verbal scharf. Dieser habe von dem Interessenkonflikt später Kenntnis erlangt, ihn aber nicht darüber informiert, womit er Beihilfe zum Parteiverrat geleistet habe. „Ich sehe mich nicht als verteidigt an und wurde bislang auch nicht verteidigt“, sagte der 58-Jährige.
Der Rösrather berief sich in seinem Antrag auf Paragraf 356 des Strafgesetzbuches. Demnach begeht ein Rechtsanwalt, der „in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient“, Parteiverrat und wird mit drei Monaten bis zu fünf Jahren Haft bestraft.
Weiter beantragte der Angeklagte, ihm zwei Rechtsanwälte aus Bochum als neue Pflichtverteidiger beizuordnen und das Verfahren auszusetzen, damit diese sich in den Fall einarbeiten könnten. Zudem verlangte der 58-jährige Rösrather, wegen der hierdurch entstehenden und nicht von ihm zu verantwortenden Verzögerung aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Seit beinahe 17 Monaten sei er in Untersuchungshaft, das sei viel länger als das Bundesverfassungsgericht für zulässig erklärt habe.
Verteidiger Gierok sagte dazu, auch im Namen seines Co-Verteidigers: „Wir können klarstellen, dass wir die Vorgänge anders sehen und bewerten.“ Und weiter: „Klar ist aber auch, dass das Verhältnis zum Mandanten durch die Anträge nicht nur gestört, sondern zerstört ist.“ Marraffa stellte seinerseits klar, dass er sich gegen den Vorwurf der „Scheinverteidigung“ verwahre.
Auch er sah das Vertrauensverhältnis zum Mandanten als „zerstört“ an. Gleichwohl seien er und sein Kollege bereit, „unserer beruflichen Verpflichtung weiter nachzukommen“, so Marraffa. Der Prozess wird fortgesetzt.

