Prozess in KölnFrau mit Roundhouse-Kick niedergestreckt - „Ich dachte: Ich sterbe jetzt“

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Akten liegen vor einem Prozess auf dem Tisch. (Symbolbild)

Akten liegen vor einem Prozess auf dem Tisch. (Symbolbild)

Zwei Männer lauerten einem Ehepaar im Kölner Stadtteil Buchheim auf. Es hagelte Faustschläge und später ein Karate-mäßiger Drehkick.

Mitten in der Verhandlung war das Geschrei auf dem Flur vor Saal 29 plötzlich riesengroß. Eine Frau rief immer wieder: „Der hat mich geschlagen“, und deutete auf einen Mann. Der wiederum winkte ab und bezichtigte die Frau der Lüge, während ein halbes Dutzend alarmierter Wachtmeister angerannt kam. Doch der Tumult hatte sich bereits auf den Saal verlagert, wo die angeblich geschlagene Frau so theatralisch krakelte, dass Amtsrichter Rolf Krebber der Kragen platzte: „Halten Sie den Mund, verdammt nochmal!“ Das richterliche Donnerwetter zeigte Wirkung, es herrschte Ruhe hernach.

Hintergrund der Auseinandersetzung war „ein Konflikt zwischen zwei verfeindeten Familien“, wie Krebber später in der Urteilsbegründung sagte. Zwei männliche Mitglieder (44 und 47) der einen Familie waren wegen gefährlicher Körperverletzung an zwei Mitgliedern der anderen Familie, einem Ehepaar (59 und 61), angeklagt.

Mit Roundhouse-Kick niedergestreckt

An Allerheiligen 2019 hatten die beiden Angeklagten das Ehepaar in Buchheim vor einem Restaurant brutal zusammengeschlagen. Sie hatten die Autotüren aufgerissen, den Mann und die Frau mit Faustschlägen ins Gesicht traktiert. Dann hatte der 44-Jährige dem 59-Jährigen ein Kabel von hinten um den Hals gelegt zugezogen, den Mann gedrosselt und dabei gerufen: „Stirb, Du Hund!“

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In seiner Zeugenaussage sagte der Geschädigte: „Ich dachte: Das war’s, ich sterbe jetzt.“ Irgendwann konnte die Frau sich jedenfalls aus dem Auto befreien, wurde dann aber sogleich von dem 47-Jährigen mit einem sogenannten Roundhouse-Kick — also einem Karate-mäßigen Drehtritt — so derbe vor den Kopf getreten, dass die Frau umfiel, wie ein gefällter Baum. So zeigte es ein Handy-Video, das Passanten aufgenommen hatte.

Beide Geschädigte waren durch den Angriff erheblich verletzt worden. Laut Anklage soll auch noch mit einer Flasche zugeschlagen worden sein. Zudem soll der 44-Jährige dem 59-Jährigen mit einem Messer gedroht haben, während der 47-Jährige ihn angefeuert habe: „Schneid’ ihm die Kehle auf.“ Das Motiv laut Anklage: Rache.

Angeklagte räumten Tat ein

Angeblich soll eine volljährige Tochter des 44-Jährigen die Seiten gewechselt und nun mit einem Mitglied der anderen Familie zusammenleben — angeblich, so die Behauptung der Familie der Angeklagten, nicht freiwillig.

Beide Angeklagten räumten über ihre Verteidiger die Tat ein. Das war Teil einer zuvor getroffenen Verständigung zwischen Verteidigung, Staatsanwaltschaft und Gericht. Während der nicht vorbestrafte 47-Jährige eine zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe von acht Monaten bekam, verlängert sich der Haftaufenthalt des vielfach vorbestraften 47-Jährigen. Ein Jahr Gefängnis bekam er aufgebrummt. Krebber machte in seiner Urteilsbegründung deutlich, dass die ungeklärte Situation bezüglich der Tochter des 44-Jährigen, nicht „durch Zusammenschlagen auf der Straße und Rache“ zu lösen sei.

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