Lindgens-Areal MülheimPolitiker sehen noch zu viele offene Fragen

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Das Lindgens-Areal befindet sich zwischen dem Mülheimer Hafen und der Deutz-Mülheimer Straße. Foto: Uwe Schäfer

Das Lindgens-Areal befindet sich zwischen dem Mülheimer Hafen und der Deutz-Mülheimer Straße.

Die Bezirksvertretung Mülheim vertagte ihre Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplans im Mülheimer Süden. Zu viele Fragen sind offen.

Die Bezirksvertretung hat ihre Beschlussfassung über eine Änderung des Flächennutzungsplans für das Lindgens-Areal im Mülheimer Süden vertagt. Die Mitglieder begründeten dies mit erheblichem Gesprächsbedarf. Das Lindgens-Areal liegt im Nordwesten des Entwicklungsgebietes Mülheimer Süden. Es erstreckt sich zwischen dem Mülheimer Hafen und der Deutz-Mülheimer Straße von der Einmündung der Hafenstraße in den Auenweg im Süden und etwa bis Höhe der Fuß- und Radfahrerbrücke „Katzenbuckel“ im Norden. Auf dem 4,6 Hektar großen Gelände der ehemaligen Firma Lindgens & Söhne soll ein Mischgebiet mit Wohnen und  Gewerbe entstehen.

Im April 2023 informierte der Investor, der Kölner Immobilienentwickler WvM,  die Öffentlichkeit über seine Baupläne für das Gelände. So wurde angestrebt, ab 2024 etwa 295 Wohnungen und sieben bis zwölf Gewerbeeinheiten zu errichten. Unter anderem ist vorgesehen, an der Kreuzung von Deutz-Mülheimer Straße und Auenweg einen zentralen Platz anzulegen, ein Hochhaus mit 20 Etagen zu errichten sowie Einzelhandel und Gastronomie anzusiedeln. Bisher sah der Flächennutzungsplan eine reine industrielle Nutzung des Gebiets vor. Um einen der neuen Nutzung entsprechenden Bebauungsplan aufstellen und beschließen zu können, muss nun eine Änderung erfolgen, die Wohnbebauung zulässt.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung hatte schon vor einem Jahr darauf hingewiesen, dass sie eine Bebauung im westlichen Teil des Areals – zwischen der Hafenstraße und dem Mülheimer Hafenbecken – aus Sicht des Hochwasserschutzes sehr kritisch sehe. Anderen Politikern war unklar, inwieweit und in welchem Umfang Wohnbebauung möglich ist. Immerhin ist der Mülheimer Hafen ein Schutzhafen für Gefahrgut, um den in einem Radius von 300 Metern keine Wohnungen gebaut werden dürfen. Ähnlich sahen es Einwohner des Stadtteils die eigene Stellungsnahmen zu den Plänen bei der Stadt einreichten.

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„In der aktuellen Vorlage der Stadt wird leider nicht auf diesen Sicherheitsabstand von 300 Metern eingegangen“, stellte Mülheims Bezirksbürgermeister Norbert Fuchs fest. Alice Wegmann vom Stadtplanungsamt dagegen verwies darauf, dass dieser sehr wohl berücksichtigt werde. Schließlich sei die Wohnbebauung vorrangig entlang der Deutz-Mülheimer Straße vorgehen, also dem am weitesten vom Hafen entfernten Bereich.

Jonas Höltig (Grüne) wandte ein, dass man mit der Beschlussfassung auch über die zahlreichen Stellungnahmen mit beschließe. Seine Fraktion stelle den Änderungsantrag, Stellungnahmen der Bevölkerung herauszunehmen, die den Hochwasserschutz betreffen: „Hier gibt es ebenfalls noch viele offene Fragen.“ Auch seien Grünflächen nicht in ausreichender Zahl vorgesehen. Norbert Fuchs sah daraufhin weiteren Beratungsbedarf, um die noch offenen Fragen zu klären. Er schlug vor, die Vorlage zu vertagen. Dem folgten die Mitglieder des Gremiums einstimmig.

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