Prozess in KölnGericht verurteilt Männer, die Schulden mit sexueller Gewalt eintreiben wollten

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Landgericht Köln

Das Landgericht Köln

Drei Männer wurden zu Haftstrafen verurteilt, nachdem sie einen säumigen Schuldner über Stunden sexuell misshandelten und vergewaltigten. 

Weil sie einen säumigen Schuldner zur Strafe und Demütigung über Stunden gemeinschaftlich sexuell misshandelten und vergewaltigten hat das Landgericht am Dienstag drei Männer zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein 39-Jähriger und ein 30-Jähriger wurden jeweils wegen gemeinschaftlicher Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereich zu neun beziehungsweise sechseinhalb Jahre Gefängnis verurteilt. Der eigentliche Sextäter (55), der das in eine Liebesschaukel gefesselte Opfer drangsaliert und die sexuellen Handlungen vorgenommen hatte, kam mit fünf Jahren Haft davon.

Man müsse sich das mal vorstellen, was die Tat für das Opfer bedeutet habe, sagte der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck: „Man hängt da nachts in einer Liebesschaukel und wird befummelt. Das ist maximal demütigend.“ Wobei „befummelt“ ein bisschen tief gestapelt klang, angesichts der massiven sexuellen Handlungen, die das Opfer erleiden musste und die es bis heute traumatisieren. Laut dem Urteil ist der Nebenkläger bis heute „nervös, ängstlich, reizbar“. Zudem leide er unter Albträumen.

Angehörige rastete aus

Hintergrund der Tat waren laut den Feststellungen Schulden in Höhe von rund 1800 Euro, die das Opfer bei dem 39-Jährigen hatte. Der bestritt seinen Lebensunterhalt durch Drogenhandel und hatte dem Nebenkläger Amphetamin auf Kommission zum Verkauf überlassen. Bezahlen sollte er das Rauschgift erst später. Der Geschädigte verkaufte aber nur einen kleinen Teil, an den großen Rest habe das Opfer wohl selbst die „Nase gehalten“, wie Roellenbleck sagte. Im Januar 2023 war dann die Geduld des 39-Jährigen mit dem Schuldner am Ende: Gemeinsam mit dem 30-Jährigen fuhr er das Opfer in einem Transporter zur Wohnung des 55-Jährigen in Zollstock. Den Kontakt zu „Dr. Harald“, wie die beiden jüngeren Angeklagten den Älteren nannten, hatte der 30- Jährige hergestellt. Die Wohnung des 55-Jährigen hatte der 39-Jährige in seiner Einlassung vor Gericht als „Sado-Maso-Studio“ beschrieben. Dort wurde das Opfer dann in besagte Liebesschaukel gefesselt und schließlich über Stunden sexuell missbraucht, gedemütigt und vergewaltigt.

Als strafschärfend wertete das Gericht für die beiden jüngeren Angeklagten, dass sie von der Tat auch noch Handyvideos machten. Zwar hatte der 39-Jährige die Aufnahmen später gelöscht, die Polizei konnte die Dateien aber wiederherstellen und lieferten ein wichtiges Beweismittel zur Überführung der Angeklagten. „Diese Aufnahme mit dem Handy, das ist mies“, sagte Roellenbleck. Der 39-Jährige, der sich mit neun Jahren Haft mehr als ungerecht behandelt sah entgegnete: „Piss drauf!“ Roellenbleck sagte cool: „Ja, das glaube ich, dass Sie drauf pissen würden.“ Das Handy des 30-Jährigen wurde hingegen nie von der Polizei gefunden. Dennoch zeigte sich die Kammer überzeugt, dass auch er Filmaufnahmen gemacht habe.

Aber nicht nur der 39-Jährige zeigte sich mit der Verurteilung nicht einverstanden, auch eine Angehörige rastete im Anschluss an die Verhandlung vollends aus und schrie mit hochrotem Kopf und sprichwörtlichem Schaum vorm Mund massive Beleidigungen und Drohungen gegen Gericht und die Mitangeklagten des 39-Jährigen aus. Sie wurde von Justizwachtmeistern nach dem Vorfall auf den Flur abgedrängt.

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