Das Landgericht Köln verurteilte einen 33-jährigen Heroinsüchtigen, der zwischen Dezember 2024 und März 2025 neun ältere Frauen überfiel. Eine 84-Jährige erlitt schwere Verletzungen. Die Opfer leiden bis heute.
Prozess in KölnSieben Jahre Haft für Überfälle auf Seniorinnen

Der Mann wurden am Landgericht Köln verurteilt. (Symbolbild)
Copyright: Federico Gambarini/dpa
Wegen einer Serie von Raubüberfällen auf Seniorinnen hat das Landgericht am Dienstag einen 33-Jährigen schuldig gesprochen. Die 24. Große Strafkammer verurteilte den Mann wegen schweren und einfachen Raubs, besonders schweren Diebstahls sowie siebenfacher Körperverletzung zu sieben Jahren und sechs Monaten Haft. Zudem verhängte das Gericht die Unterbringung des heroinsüchtigen Mannes in einer Entziehungsanstalt. Doch bevor der Pole sich dort seiner schweren Sucht stellen kann, muss er zwei Jahre hinter Gitter und Deutsch lernen, was Voraussetzung für eine Therapie ist. Zudem ordnete das Gericht die Einziehung des Gegenwerts der erlangten Beute in Höhe von knapp 3000 Euro an.
Details zu den Überfällen und Methoden
Nach Überzeugung des Gerichts hatte der Mann zwischen Dezember 2024 und März 2025 in Bonn und Köln neun Frauen — die jüngste 53 Jahre alt, die älteste 86 — überfallen und ihnen Handtaschen entrissen, um an das darin befindliche Bargeld zu gelangen um sich hiervon Heroin zu kaufen. Zudem nutzte er erbeutete EC-Karten, um kontaktlos in Fast-Food-Restaurants zu bezahlen oder am Automaten Zigaretten zu ziehen. Zumeist verfolgte der Angeklagte seine Opfer ein Stück und griff sie meist erst bei Erreichen des Hauseingangs an. Bei den ersten Taten riss er seinen Opfern die Handtasche meist mit Gewalt von der Schulter, später setzte er auch Messer ein, um die Riemen der Handtaschen zu zerschneiden.
Brutale Angriffe auf Seniorinnen in Köln
So hatte er im März 2025 eine auf einen Rollator angewiesene Frau (86) in Sülz, die gerade Geld auf der Bank abgehoben hatte, bis zum Hauseingang verfolgt. Als die ältere Dame ihr Portemonnaie mit den gerade abgehobenen 750 Euro auf die Ablage ihres Rollators legte, um die Haustür zum Mehrfamilienhaus aufzuschließen, trat der Angeklagte von hinten an sie heran und griff gezielt nach der Geldbörse. Die Frau versuchte den 33-Jährigen noch zu hindern, war gegen den kräftigen Schubs, den sie von dem Angeklagten erhielt, machtlos. Die Frau wurde glücklicherweise aber nur leicht verletzt.
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Schwere Verletzungen bei weiterer Seniorin
Wesentlich schlimmer erwischte es eine 84-Jährige im Februar 2025 in Nippes: Als die Dame vor ihrer Wohnung im ersten Obergeschoss stand und ihre Handtasche auf den Boden stellte, hatte sich der Angeklagte von hinten genähert und wollte die Tasche an sich nehmen. Doch die Frau wehrte sich gegen den körperlich überlegenen 33-Jährigen und hielt die Tasche fest. Der Angeklagte aber packte die Seniorin am Kragen und schubste sie. Am Boden liegend hatte er die Frau an den Haaren über den Boden geschleift und geschlagen, bis das Opfer die Handtasche — in der sich 200 Euro befanden — losließ. Die Geschädigte erlitt einen Oberschenkelhals-, einen Hüft- und einen Schulterbruch. Ihr musste operativ eine neue Hüfte eingesetzt werden. „Alle Opfer sind bis heute psychisch nachhaltig von den Taten beeinträchtigt. Sie gehen nur noch mit einem mulmigen Gefühl vor die Haustür“, sagte die Vorsitzende Richterin bei der Urteilsverkündung.
Der Angeklagte hatte die Taten umfänglich gestanden und hierdurch vielen der Opfer eine beschwerliche Aussage vor Gericht erspart. Strafschärfend wertete das Gericht jedoch die gezielte Auswahl älterer, wehrloser Damen als Opfer.