Prozess in KölnStreit im Straßenverkehr endet tragisch – zwei Männer vor Gericht

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Landgericht Köln

Das Landgericht Köln

Zwei Männer stehen vor Gericht, weil sie einen Radfahrer verfolgt, zu Boden gerissen und dann verprügelt haben sollen. Die Tat wirft viele Fragen auf.

Zwei 23 Jahre alte Männer stehen wegen versuchten Totschlags vor dem Landgericht. Sie sollen im Juni 2023 einen Radfahrer (39) verfolgt, zu Boden gerissen und ihn geschlagen und getreten haben, bevor sie sich vom Tatort auf der Bonner Straße entfernten. Laut Anklage erlitt der 39-Jährige einen Schädelbasisbruch, der so schwerwiegend war, dass er in der Uni-Klinik operativ behandelt werden musste. Rätselhaft bleibt bislang in dem Fall, warum einer der beiden Angeklagten den Radfahrer verfolgte und im vollen Lauf vom Fahrrad zu Boden riss.

Der 23-Jährige sprach von einer Provokation seitens des Radfahrers, der ein Bügelschloss gegen ihn und zwei Bekannte geschwungen habe. Der 39-Jährige hatte in seiner Aussage am zweiten Verhandlungstag bestritten, ein Bügelschloss in der Hand gehabt zu haben. Ein guter Freund (39) des in dem Prozess als Nebenkläger auftretenden Radfahrers sagte am Donnerstag aus, dass der 39-Jährige ihm selbst berichtet habe, sich mit einem Fahrradschloss gegen den Angriff der beiden Angeklagten und eines weiteren Mannes gewehrt zu haben. Der Zeuge relativierte aber gleich, dass ihm der 39-Jährige kurz nach seiner Operation in der Uni-Klinik auf der Intensivstation davon erzählt habe, als er nicht ganz zurechnungsfähig gewesen sei. „Das war mehr ein Gebrabbel“, sagte der Zeuge über das, was sein Freund ihm damals gesagt habe. „Mit ihm war da nicht viel anzufangen. Der hat nur Bruchstücke erzählt. Schlüssig war das alles nicht.“ Und weiter: „Eigentlich weiß er bis heute nicht, was genau passiert ist“, so der Zeuge.

Opfer verschwand aus dem Krankenhaus

Die Verteidiger der beiden Angeklagten hegen indes auch Zweifel daran, dass der Nebenkläger die Schädelverletzung bei dem Vorfall auf der Bonner Straße erlitten habe. Demnach hatte sich der 39-Jährige nach dem Vorfall selbst ins Krankenhaus der Augustinerinnen, das sogenannte Klösterchen, in die Notaufnahme begeben, war dann aber plötzlich wieder verschwunden. Polizisten fanden den Mann in der Nähe des Krankenhauses, wo er kollabiert war. Zurück im Klösterchen erlitt der Radfahrer einen Krampfanfall, musste künstlich beatmet werden und war dann in die Uni-Klinik eingeliefert worden. Für die Verteidiger ist es nicht auszuschließen, dass der Nebenkläger sich die schwere Schädelverletzung bei diesem von den Polizisten berichteten Kollaps zugezogen haben könnte.

Angesichts der Videoaufnahmen von dem gewalttätigen Vorfall auf der Bonner Straße, klingt das aber überraschend. Der Sturz ohne Helm vom Rad war heftig; anschließend war der Mann von einem der insgesamt drei Täter massiv getreten worden – mindestens einmal davon gegen den Kopf. Zudem hatte der Nebenkläger in seiner Aussage davon berichtet, dass er gleich nach dem Vorfall gemerkt habe, wie ihm Flüssigkeit aus dem Ohr gelaufen sei. „Ohne den Bruch hätte es keinen Austritt von Nervenwasser gegeben“, zeigte sich ein Oberarzt (62) vom Uni-Klinikum überzeugt, der ebenfalls am Mittwoch aussagte. Der 62-Jährige hatte den lebensbedrohlichen Schädelbasisbruch operativ behandelt.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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