Prozess um Revision in KölnVerbrannte Frauenleiche – Eltern wollen Urteil wegen Mordes

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Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Wegen Totschlags wurde der ehemalige Geliebte der Frau zu elf Jahren Haft verurteilt. Doch der Verteidiger legte Revision ein. Nun wird der spektakuläre Fall erneut aufgerollt.

Kaltblütig und brutal, mit zwei Kopfschüssen aus nächster Nähe, wurde im Dezember 2020 eine Frau getötet. Anschließend schafften der Täter und ein Helfer die Tote in ihrem gelben Fiat ins rheinland-pfälzische Ochtendung, legten sie an den Rand eines Wirtschaftsweges, übergossen den Leichnam mit Benzin und zündeten ihn an. Die verbrannte Leiche wurde wenig später von Spaziergängern gefunden, die zunächst an eine verbrannte Schaufensterpuppe glaubten.

Von September 2021 bis März 2022 war in dem Fall vor der 4. Großen Strafkammer am Landgericht verhandelt worden. Wegen Totschlags wurde der ehemalige Geliebte (36) der Frau zu elf Jahren Haft verurteilt. Unmittelbar nach dem Urteil hatten Verteidiger Abdou Gabbar und der Vertreter der Nebenklage Revision gegen das Urteil angekündigt. Gabbar hatte auf Freispruch plädiert, die beiden Vertreter der Nebenklage hatte eine Verurteilung wegen Mordes verlangt.

Fotos von verkohlter Leiche an die Wand projiziert

In der Tat könnte in dem spektakulären Fall das letzte Wort noch nicht gesprochen sein. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) der Kölnischen Rundschau auf Nachfrage bestätigte, findet am 24. Mai vor dem 2. Strafsenat eine Revisionsverhandlung in Karlsruhe statt.

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Laut Rundschau-Informationen tendiert der Generalbundesanwalt — der Vertreter der Staatsanwaltschaft am BGH — in Richtung der Nebenklage, die die Aufhebung des Urteils wegen Totschlags erreichen will, um in einer Neuauflage des Prozesses doch noch eine Verurteilung des 36-Jährigen wegen Mordes zu erreichen.

Der sechsmonatige Prozess vor dem Landgericht war nicht ohne: gleich am ersten Verhandlungstag hatte die Kammer unter ihrer damaligen Vorsitzenden Ulrike Grave-Herkenrath Polizeibeamte aus Ochtendung vernommen und dabei auch die Fotos der verkohlten Frauenleiche per Beamer an die Saalwände projiziert. Den Angehörigen des Opfers hatte die Vorsitzende zuvor geraten, sich das nicht anzutun. Niemand solle seine tote Tochter so sehen, hatte die Richterin gewarnt. Die Eltern der Getöteten verließen darauf den Saal.

Von der Auto-Rückbank aus in den Kopf geschossen

Der Angeklagte schwieg zunächst zu den Vorwürfen, beschuldigte dann am 17. Verhandlungstag aber jenen Helfer als Täter, der mit ihm die Leiche nach Ochtendung gebracht und angezündet haben sollte. Der Mann habe die Frau von der Rückbank des Fiats, mit dem man am Tatabend unterwegs gewesen sei, in den Kopf geschossen. Anschließend hatte es in der Tiefgarage des Landgerichts eine Tatrekonstruktion mit allen Prozessbeteiligten gegeben. Die Beweisfrage lautete, ob die beiden Kopfschüsse auch von der Rückbank hätten abgefeuert werden können.

Das Gericht schloss diese Version zwar nicht abschließend aus, zeigte sich hiervon jedoch nicht überzeugt und verurteilte den 36-Jährigen gemäß den Vorwürfen der Anklage. Maßgebliches Indiz, das zur Verurteilung führte, waren DNA-Spuren und Fingerabdrücke an der Tatwaffe sowie Schmauchspuren an den Händen des Angeklagten.

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