Seit Freitag steht der mutmaßliche Täter vor dem Kölner Landgericht.
Prozessauftakt in MordfallMit Fußtritten Obdachlosen zu Tode getreten

Außenansicht des Landgerichts Köln.
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Es ist eine Tat, so roh und brutal, dass sie einen erschaudern lässt: Weil ein Obdachloser den Schlafplatz eines Leidensgenossen für sich haben wollte, soll er dem Mann mit Fuß- und Stampftritten sowie Kniestößen gegen den Kopf im Dezember 2024 so schwere Schädelverletzungen zugefügt haben, dass das Opfer im Februar 2025 auf der Palliativ-Station im Kölner Uni-Klinikum an den Folgen verstarb.
Seit Freitag steht der mutmaßliche Täter (30) nun wegen heimtückischen Mordes vor einer Schwurgerichtskammer des Landgerichts. Weil der Rumäne laut Antragsschrift der Staatsanwaltschaft aufgrund einer paranoiden Schizophrenie im schuldunfähigen Zustand handelte, geht es in dem Prozess nicht um eine Haftstrafe, sondern um eine dauerhafte Unterbringung des Mannes in einer Psychiatrie.
In der Nacht auf den 17. Dezember 2024 soll der Beschuldigte eine Zufahrt zu einem Innenhof betreten haben, wo das gehörlose Opfer auf einer Iso-Matte sein Nachtlager aufgeschlagen hatte. Der Beschuldigte habe versucht, den Mann zu wecken. Da der schlafende Mann nicht reagiert habe, habe der 30-Jährige ihm „mit mäßigem Kraftaufwand gegen den Kopf“ getreten. Der Obdachlose sei wach geworden, habe sich aufgerichtet und sich an eine rückwärtige Wand gelehnt. „Zu diesem Zeitpunkt rechnete der Geschädigte keineswegs mit einem körperlichen Angriff auf seine Person“, sagte die Staatsanwältin. Und weiter: „Unvermittelt und gezielt trat der Beschuldigte fünf Mal mit der Sohle des beschuhten Fußes wuchtig in das Gesicht.“ Dabei sei der Kopf des Opfers jeweils gegen die Wand geprallt.
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Unvermittelt und gezielt trat der Beschuldigte fünf Mal mit der Sohle des beschuhten Fußes wuchtig in das Gesicht.
Nach den Tritten habe sich der Beschuldigte an der Wand abgestützt — um eine größere Kraftentfaltung zu erreichen — und habe dem Opfer vier Mal mit Wucht das rechte Knie ins Gesicht gerammt. Anschließend soll er das Opfer wie ein Stück Müll auf der Straße entsorgt haben. „Er nahm den am Boden liegenden bewusstlosen Geschädigten am Arm und zog ihn hinter sich her.“ Auf dem Gehweg neben der Einfahrt habe der 30-Jährige das Opfer schließlich vor einem Laden abgelegt. „Er legte sich anschließend, ohne eigene Rettungsbemühungen zu entfalten, auf die Iso-Matte“, sagte die Staatsanwältin weiter.
Als das Opfer gegen 4.15 Uhr von einem Zeugen entdeckt wurde, der die Polizei verständigte, soll der Beschuldigte schlafend auf der Iso-Matte gelegen haben. Der Geschädigte erlitt ein schweres offenes Schädelhirn-Trauma sowie eine Fraktur des Schädeldachs. Am 5. Februar 2025 verstarb der Mann. Laut Angaben des Gerichts liegen Aufnahmen einer Überwachungskamera vor, die die Tat aufzeichnete. Trotz erdrückender Beweislast bestritt der 30-Jährige die Tat. „Ich habe absolut niemandem was getan“, sagte der Mann über seine Dolmetscherin. Der Prozess wird fortgesetzt.