OVG-EntscheidungStadt Köln muss Gebühren an E-Scooter-Betreiber zurückzahlen

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Ein E-Scooter in Köln (Symbolbild)

Ein E-Scooter in Köln (Symbolbild)

Die Stadt Köln muss den Firmen 383 000 Euro zurückzahlen – eine grundsätzliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Jahresgebühren steht noch aus.

Nach dem Prozess im Verwaltungsgericht im Januar 2023 verließen   E-Scooter-Betreiber und ihre Anwälte mit gesenktem Kopf den Saal. Die Kammer hatte der Stadt Köln im Streit um die Sondernutzungsgebühr für E-Scooter Recht gegeben. Am Donnerstag dürfte sich die Miene der Betreiber der Flitzer zumindest ein wenig aufgehellt haben. Die Stadt Köln muss den Firmen 383 000 Euro zurückzahlen. Vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster hatten die Unternehmen sich gegen das Kölner Urteil zur Wehr gesetzt und ein Teilerfolg erzielt.

Demnach darf die Stadt von gewerblichen Verleihern zwar Sondernutzungsgebühren verlangen. Eine pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr sei aber rechtswidrig, teilte das Gericht am Freitag in Münster mit. Das Urteil war am Donnerstag ergangen. Der Beschluss vom 11. Mai kann nicht angefochten werden.

Stadt prüft den Beschluss

Die Firma Tier hatte für die Zeit vom 27. Juli 2022 bis Ende 2022 einen Antrag auf Nutzung gestellt. Daraufhin verschickte die Stadt einen Bescheid über 383 000 Euro für 3600 Fahrzeuge. Grundlage war die Satzung der Stadt mit einer Jahresgebühr – unabhängig von der Dauer. Nach einer vorläufigen Einschätzung des Gerichts im Eilverfahren sei die Höhe der Gebühr nicht verhältnismäßig. Damit muss die Stadt Köln die Gebühren an den Verleiher zurückzahlen. „Die Stadt Köln nimmt den Beschluss zur Kenntnis und wird ihn prüfen“, teilte ein Stadtsprecher auf Anfrage mit.

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Ob die Entscheidung Bestand hat, muss im noch anhängigen Klageverfahren entschieden werden. Neben Tier sind die Firmen VOI-Technology Germany GmbH, Bolt und Lime Bike in Berufung vor das OVG in Münster gezogen. Wann das OVG darüber entscheidet, ist noch offen.

„Wir begrüßen den Beschluss des OVG, der bestätigt, dass die pauschale Festsetzung einer Jahresgebühr für E-Scooter bei einer nur fünfmonatigen Nutzung rechtswidrig ist“, sagte Tier Sprecher Florian Anders. „Gleichzeitig sind wir nach wie vor zuversichtlich, dass wir auch bezüglich der Gebührenfestsetzung im Hauptsacheverfahren recht bekommen und diese keinen Bestand hat.“ Die Stadt nehme den Beschluss zur Kenntnis.

Anbieter sehen Geschäftsmodell gefährdet

Streit um die E-Scooter gibt es in vielen Kommunen in NRW. Die Städte erlauben den Betrieb oft nur noch mit Sondernutzungskonzepten. Die Stadt Köln zum Beispiel hatte im Sommer 2022 entschieden, dass die Verleiher 85 bis 130 Euro pro Roller und Jahr zahlen müssen. Sie verschickte Bescheide in Höhe von bis zu 450 000 Euro.

Die Anbieter sehen ihr Geschäftsmodell dadurch in Gefahr und beklagen Willkür bei den Gebühren. Zum einen, weil die Gebühren für E-Scooter in Köln deutlich höher ausfallen als in anderen deutschen Städten. Auf der anderen Seite sind die Sondernutzungsgebühren für Leih-Fahrräder oder Leih-Autos deutlich geringer als die für E-Scooter. Das Verwaltungsgericht Köln konnte die Willkür nicht erkennen und wies die Klage der Betreiber im Januar ab. In der Folge legten diese beim OVG Berufung ein. Das Ende bleibt offen.

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