Unternehmen ziehen vor GerichtE-Scooter-Betreiber in Köln wehren sich

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E-Scooter parken vor dem Kölner Hauptbahnhof.

E-Scooter parken vor dem Kölner Hauptbahnhof(Archivbild).

Die Verleiher sollen in Köln bis zu 130 Euro pro Jahr zahlen. Dadurch sehen diese ihr Geschäftsmodell in Gefahr – und wehren sich nun vor Gericht.

Im Streit um die Nutzung von E-Scootern haben die großen Anbieter das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht angerufen. Das Verwaltungsgericht Köln hatte im Januar 2023 vier Klagen der Firmen VOI-Technology Germany GmbH, Bolt, TIER und Lime Bike abgewiesen, wegen der grundsätzlichen Bedeutung aber Berufung beim OVG in Münster zugelassen. „Wann der 11. Senat darüber entscheiden wird, steht noch nicht fest“, sagte eine Sprecherin des Gerichts. Streit um die E-Scooter gibt es in vielen Kommunen in NRW.

Anbieter sehen Geschäftsmodell in Gefahr

Die Städte erlauben den Betrieb oft nur noch mit Sondernutzungskonzepten. Die Stadt Köln zum Beispiel hatte im Sommer 2022 entschieden, dass die Verleiher 85 bis 130 Euro pro Roller und Jahr zahlen müssen. Sie verschickte Bescheide in Höhe von bis zu 450 000 Euro. Die Anbieter sehen ihr Geschäftsmodell dadurch in Gefahr und beklagen Willkür bei den Gebühren. Philipp Haas, Deutschlandchef der Firma „Tier“ sagte der Rundschau, dass das Unternehmen alleine für Köln 350.000 Euro zahlen müsse. Sollte es bundesweit ähnliche Sondernutzungsgebühren geben, sei dies wirtschaftlich nicht tragbar.

Tier könnte sich aus Köln zurückziehen

Zieht „Tier“ nun ihre E-Scooter aus der viertgrößten Stadt Deutschlands zurück? „Das halten wir uns offen“, sagte der Chef gegenüber der Rundschau. Das Verwaltungsgericht in Köln sah in den aufgestellten Regeln kein Problem. „Die Gebühren tragen dem Umstand Rechnung, dass es durch die Verleihsysteme immer wieder zu Behinderungen auf Fuß- und Radwegen durch nicht ordnungsgemäß abgestellte E-Scooter kommt“, hieß es in der Mitteilung des Gerichts.

Zudem leisten nach Auffassung des Gerichts sowohl Bike- als auch Carsharing-Angebote einen größeren Beitrag zur Reduzierung des individuellen Autoverkehrs als E-Scooter. „Die Gebühren führen auch nicht dazu, dass jegliche Form des E-Scooter-Verleihs unwirtschaftlich wird“, urteilte das Gericht in der ersten Instanz.

Die Firma „Tier“ teilte bereits kurz nach Karneval mit, dass sie sich erneut juristisch zur Wehr setzt. „Wir sind mit dem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts überhaupt nicht einverstanden und haben daher Rechtsmittel eingelegt. Wir sind nach wie vor der Überzeugung, dass die Stadt Köln rechtswidrig gehandelt hat, da zum einen die Gebührenhöhe willkürlich festgelegt und zum anderen der Gleichheitssatz verletzt wurde. Eine Sondernutzungssatzung darf keine Lenkungswirkung haben, die hier allerdings durch die Gebührenhöhe erzielt wird. Damit möchte die Stadt die E-Scooter aus Köln verdrängen“, teilte „Tier“ mit.

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