Die geplante Streichung einer Sonderförderung bringt zahlreiche kleine Kindertagesstätten in Nordrhein‑Westfalen in Bedrängnis. Die SPD warnt vor massiven Folgen der Kibiz‑Reform.
Kibiz-ReformHunderte kleine Kitas in NRW stehen auf der Kippe

Düsseldorf: Kinder basteln gemeinsam in einer Kindertagesstätte. (
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Landesweit knapp 500 kleinen Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen droht nach Berechnungen der SPD-Opposition im Landtag das Aus. Hintergrund seien Pläne der schwarz-grünen Landesregierung, künftig eine Sonderförderung von 15.000 Euro pro Jahr für eingruppige Kitas zu streichen.
SPD-Familienexperte Dennis Maelzer warf NRW-Familienministerin Josefine Paul (Grüne) vor, „auf dem Rücken der Kinder“ zu sparen und die Kita-Träger über das geänderte Finanzierungsmodell im neuen Kinderbildungsgesetz (Kibiz) ab 2027 lange im Unklaren gelassen zu haben. Vor allem in Münster (33), Köln (30), Dortmund (23), Düsseldorf (18), im Hochsauerlandkreis (15) und im Kreis Siegen-Wittgenstein (14) müssten viele kleine Kitas und Elterninitiativen um ihren Bestand bangen, so Maelzer. Seit 2008 wurden Kitas mit nur einer Betreuungsgruppe vom Land mit der Sonderförderung bedacht. Hintergrund war die damalige Umstellung auf ein Kopfpauschalen-System, mit dem Einrichtungen mit nur wenigen Kindern schlechter wirtschaften konnten. Familienministerin Paul will die Sonderförderung ab 2027 abschaffen und verweist auf den bürokratischen Aufwand und die veränderte Grundfinanzierung, von der heute auch kleine Kitas profitierten.
Umstrittene „Kernzeit“
Das Landeskabinett will die Kibiz-Reform Ende des Monats beschließen. Maelzer sprach von einem „Schlechte-Kita-Gesetz“, das Träger dazu zwinge, aufzugeben, aus der Tarifbezahlung zu fliehen, weniger Fachkräfte einzusetzen oder Gruppen zu vergrößern.
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Besonders kritisch sieht die Opposition die geplante Möglichkeit, dass eine Fachkraft und eine Ergänzungskraft künftig 29 Kinder gleichzeitig betreuen dürfen. Bei Kindern unter drei Jahren ist ein Anwachsen der Gruppen von 10 auf 13 Kinder möglich. Paul hatte dies als Ausnahme für maximal sechs Wochen vorgestellt, im Gesetz sei jedoch keinerlei zeitliche Beschränkung festgeschrieben, so Maelzer. Lediglich das heimische Jugendamt müsse die Überschreitung genehmigen, das jedoch in der Regel ein hohes Interesse am laufenden Betrieb habe.
Hoch umstritten bleibt auch die Einführung einer fünfstündigen „Kernzeit“ für frühkindliche Bildung in den Kitas. In den „Randzeiten“ sollen dagegen die bisherigen Personalvorgaben nicht mehr gelten. Das Land setze für unterfinanzierte Träger geradezu „den Fehlanreiz, Randzeiten auszuweiten und durch schlechter qualifiziertes Personal zu besetzen“, klagte Maelzer.
Paul dagegen sieht angesichts des Erziehermangels eine Möglichkeit, dass Träger Fachkräfte „ein Stück weit mehr in der Kernzeit konzentrieren“ könnten, während ebenfalls ausgebildete Ergänzungskräfte etwa in Hol- und Bringzeiten eingesetzt würden.
