Lehrerverbände kritisieren fehlende Aufstiegsperspektiven und neue Vergütungsregeln. Teilzeitkräfte erhalten künftig erst ab der zweiten Vertretungsstunde Geld.
VertretungsstundenLehrkräfte in NRW wittern neue Ungerechtigkeiten bei der Besoldung

Viele Lehrerinnen und Lehrer in NRW arbeiten in Teilzeit.
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Die rund 40.000 Teilzeit-Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen stoßen, wenn sie Vertretungsstunden geben, ab sofort an eine sogenannte „Bagatellgrenze“ – genau wie ihre Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit: Bisher bekamen sie Geld schon für die erste Stunde Mehrarbeit. Laut dem neuen Landesbeamtengesetz haben sie künftig aber erst ab der zweiten Stunde das Recht auf Vergütung.
Die SPD sieht darin eine „Gängelung“ der Lehrkräfte, unter der vor allem Lehrerinnen leiden müssten. „Mit der Einführung der Bagatellgrenze droht die Gefahr, dass die Bereitschaft für Mehrarbeit und die Übernahme von Zusatzaufgaben oder Vertretungsstunden sinkt“, warnt SPD-Schulexpertin Dilek Engin. Viele Teilzeitkräfte würden künftig zum Beispiel für Vertretungsstunden keinen Cent mehr sehen. Für Vollzeit-Lehrer gilt schon länger, dass die Mehrheit erst ab der vierten Stunde im Monat vergütet wird.
Landesregierung verteidigt neue Regelungen
Aus Sicht der NRW-Landesregierung ist das kein Problem, denn diese Bestimmungen träfen schließlich alle Landesbeamtinnen und -beamten, nicht nur die Lehrkräfte. „Ziel ist die Gleichbehandlung von Voll- und Teilzeitkräften“, erklärt das NRW-Schulministerium in einem Bericht an den Schulausschuss des Landtags. „Das ist allgemeines Beamtenrecht, das für alle gleich gerecht gilt“, betonte Jan Heinisch (CDU). Die Ausnahme bei den Lehrkräften sei allerdings, dass ihre Arbeitszeit nicht erfasst werde.
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Doch gerade an dieser Stelle entwickelt sich gerade ein anderer und sehr heftiger Streit über die Vergütung von Lehrerinnen und Lehrern. Es ist die Frage unbeantwortet, wie viel Geld künftig die bisher mit A13 besoldeten Lehrkräfte bekommen sollen, die spezielle Aufgaben übernehmen. Sie übernehmen diese Aufgaben zum Beispiel beim gemeinsamen Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung (Inklusion), als Fachleitung, Betreuer von Referendarinnen und Referendaren oder in einer Schulleitung.
Forderung nach besserer Bezahlung für spezialisierte Lehrkräfte
Sie müssten deutlich besser bezahlt werden, hatten der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in NRW und der Verband Lehrer NRW vor einem Monat in einem „Brandbrief“ an NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) angemahnt. So soll ein angemessener Abstand zur Eingangsbesoldung geschaffen und Beförderungsperspektiven eröffnet werden.
In einem Bericht an den Schulausschuss erklärt Feller, dass die Anpassung der Besoldung an die Beförderungen gerade geprüft werde. Bis zum Herbst 2026 solle dazu ein Gesetz auf dem Tisch liegen. Ein Vertreter des Ministeriums sagte im Ausschuss, das Abstandsgebot zwischen der Eingangsbesoldung und anderen Besoldungsgruppen werde üblicherweise nicht „mit dem Zentimetermaß“ gemessen.
Aufstiegsmöglichkeiten und finanzielle Anreize
Wer in den Grundschulen und in der Sekundarstufe 1 mehr Aufgaben übernehme, der verdiene auch ab dem 1. August mehr. Eine stellvertretende Schulleitung bekomme A13 plus Zulage, eine Schulleitung A14. Es gebe also einen Abstand.
Dilek Engin (SPD) meint, die fehlenden Perspektiven auf Höhergruppierung durch das Ausbleiben verbindlicher Regelungen wirkten demotivierend auf viele Lehrkräfte. Wertschätzung sehe jedenfalls anders aus. Die Beschäftigten hätten ein Anrecht auf einen angemessenen Lohnabstand für Mehrarbeit. VBE und Lehrer NRW hatten in ihrem Brandbrief an Ministerin Feller geschrieben, in anderen Schulformen seien „Laufbahnperspektiven“, also gute Aufstiegsmöglichkeiten, selbstverständlich.
