Elisabeth sollte im Düsseldorfer Karneval mit K.O.-Tropfen gefügig gemacht werden, was sie bis heute verfolgt – Nun sollen härtere Strafen für die Täter kommen
Opfer von K.O.-Tropfen erzählt„Diese Erfahrung hat mich innerlich zerfressen“

K.o.-Tropfen können ein Opfer bewusst- und wehrlos machen.
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Eine Initiative aus NRW für härtere Strafen für Verbrechen mit K.O.-Tropfen war erfolgreich: Der Bundesrat stimmte am Freitag dafür. Der Vorstoß zielt darauf, die Mindeststrafe für einen Raub oder eine Vergewaltigung von drei auf fünf Jahre anzuheben, wenn die Tat unter Verwendung von K.O.-Tropfen begangen wird.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) ist zufrieden. Er sagt: „Täter nutzen K.O.-Tropfen gezielt dazu aus, Menschen zu willenlosen Opfern zu machen. Wer sie einsetzt, darf nicht milder bestraft werden als jemand, der mit einem Messer in der Hand einen Raub oder eine Vergewaltigung begeht. Die Gesellschaft muss zeigen, dass sie auf der Seite der Opfer steht.“
Es passierte in der Düsseldorfer Altstadt
Elisabeth weiß, wie es sich anfühlt, in dieser schrecklichen Lage zu sein. Es fällt ihr sichtlich schwer, über das zu sprechen, was ihr vor etwa drei Jahren beim Karnevalfeiern in der Düsseldorfer Altstadt passiert ist. Immer wieder entfallen der 36-Jährigen Wörter oder sie macht lange Pausen, während sie spricht. Die junge Frau ist Opfer von K.O.-Tropfen geworden. Ihren richtigen Namen möchte sie nicht nennen.
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„Vor drei Jahren habe ich mit meinen Freunden an Altweiber auf der Straße Karneval gefeiert. Irgendwann war es so voll, dass ich meine Gruppe im Gedränge verloren hatte. Ich wurde hin und her geschubst“, erzählt sie. In der Hand umklammerte sie einen Plastikbecher mit Bier. Von da an reißt ihre Erinnerung ab. Erst auf einer Liege in einem Notfall-Zelt kam sie wieder zu sich. Ihre Freunde hatten sie besinnungslos in einer Seitenstraße gefunden. „Ich muss wohl von dem Bier getrunken haben. Und da waren mit Sicherheit die K.O.-Tropfen drin.“
Die gefährlichen Substanzen konnten in Elisabeths Körper nachgewiesen werden. „Das Schlimmste ist, nicht zu wissen, was genau mit mir geschehen ist. Und wer mir die Tropfen in den Becher gekippt hat. Der Gedanke hat mich innerlich zerfressen.“ Auf Partys verzichtete Elisabeth danach lange. Heute behält sie immer ihr Glas im Auge, auch, wenn sie auf einem Geburtstag bei einer Freundin ist. „Manchmal kippe ich den Cocktail auch einfach ohne Grund weg, weil ich plötzlich Angst bekomme.“
Täter kamen vergleichweise milde davon
Schon damals habe sie sich gefragt, warum Täter eine „vergleichsweise milde“ Strafe bekommen. „Es ist doch genauso eine Körperverletzung, wie wenn jemand mit einem Messer zustechen würde. Die härteren Strafen, die nun kommen sollen, sind schon lange überfällig.“
Der Abstimmung im Bundesrat ging ein Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) aus dem Jahr 2024 voran. Darin stellte der BGH klar, dass das heimliche Verabreichen von K.O.-Tropfen, um eine Person sexuell gefügig zu machen, zwar Gewalt sei. Allerdings seien die Tropfen noch kein „gefährliches Werkzeug“ im Sinne des Strafgesetzes. Diese Kategorie könne nur auf feste Körper wie Messer angewendet werden, nicht jedoch auf Flüssigkeiten. Ein solches Verhalten sei zwar strafbar, könne aber nicht, wie im Falle eines Messer-Einsatzes, mit mindestens fünf Jahren Gefängnisbestrafte werden.
Das soll sich jetzt ändern. Der Gesetzentwurf des Bundesrates sieht vor, bei Sexual- und Raubstraftaten die Verwendung von K.O.-Tropfen der Verwendung einer Waffe gleichzustellen. Die Begründung: K.O.-Tropfen brächten – besonders in Verbindung mit Alkohol und Drogen – gesundheitliche Risiken bis hin zur Todesgefahr mit sich. Bei Sexualdelikten komme erschwerend hinzu, dass eine sexuelle Gewalterfahrung im Zustand der Bewusstlosigkeit schwer traumatisierend wirken und die psychische Gesundheit nachhaltig schädigen könne. Daher sei ein Mindeststrafrahmen von fünf Jahren angemessen.
Der Gesetzentwurf geht nun in den Bundestag, der entscheiden kann. Zuvor bekommt die Bundesregierung die Gelegenheit zur Stellungnahme.