AfD-RechtsaußenHöckes Immunität wegen Ermittlungen zu SA-Parole aufgehoben

Lesezeit 2 Minuten
Björn Höcke soll im Dezember in Gera bei einer Versammlung den Spruch «Alles für Deutschland» verwendet haben, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP.

Björn Höcke soll im Dezember in Gera bei einer Versammlung den Spruch „Alles für Deutschland“ verwendet haben, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP.

Weil AfD-Mann Höcke eine verbotene Nazi-Parole erneut verwendet haben soll, hat der Thüringer Landtags den Weg für Ermittlungen freigemacht.

Im Zusammenhang mit Ermittlungen zu einem verbotenen Nazi-Ausspruch hat der Justizausschuss des Thüringer Landtags die Immunität des AfD-Politikers Björn Höcke erneut aufgehoben. Das wurde am Samstag von mehreren Quellen im Landtag bestätigt. Demnach hat der Ausschuss einem solchen Schritt am Freitag zugestimmt.

Höcke selbst schrieb am Freitag bei X (vormals Twitter), es sei das achte Mal, dass seine Immunität aufgehoben worden sei. Die Immunität schützt Abgeordnete vor Strafverfolgung. Wenn eine Staatsanwaltschaft gegen sie ermitteln will, muss der Justizausschuss diesen Ermittlungen zustimmen. Zuerst hatte der MDR Thüringen online über die aktuelle Entscheidung berichtet.  

Bekannter Vorwurf: Björn Höcke soll SA-Parole verwendet haben

Hintergrund sind demnach Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Gera. Der Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende soll im Dezember in Gera bei einer Versammlung den Spruch „Alles für Deutschland“ verwendet haben, die verbotene Losung der Sturmabteilung (SA), der paramilitärischen Kampforganisation der NSDAP. 

Weil er den Spruch bereits Ende Mai 2021 in einer Rede in Merseburg in Sachsen-Anhalt genutzt haben soll, hatte die Staatsanwaltschaft Halle Anklage erhoben. Auch für diese Ermittlungen war damals die Immunität aufgehoben worden. In dieser Sache muss sich Höcke wegen des mutmaßlichen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ab Mitte April vor dem Landgericht in Halle verantworten. Die Ermittlungen zum Vorfall im Dezember in Gera sollen nun an die Staatsanwaltschaft Halle abgegeben werden. Sie sollen so mit dem bereits angestrengten Verfahren wegen der Verwendung derselben Parole verbunden werden.

Weiteres Strafverfahren gegen Björn Höcke

Gegen Höcke wurde zudem eine Anklage am Landgericht Mühlhausen (Thüringen) wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen. Hintergrund ist ein Beitrag des früheren Geschichtslehrers bei Telegram. 

Der Verfassungsschutz in Thüringen stuft Höcke als Rechtsextremisten ein. In Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gilt die AfD als gesichert rechtsextrem. Höcke soll bei der Thüringer Landtagswahl am 1. September als Spitzenkandidat für die AfD ins Rennen gehen. (dpa)

Rundschau abonnieren