Wegen PannenAusschuss empfiehlt Teilwiederholung der Bundestagswahl

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Abgeordnete sitzen im Bundestag.

Jetzt muss der Bundestag über eine Wahlwiederholung in Berlin entscheiden.

Der Wahlprüfungsausschuss legt nahe, die Wahl in hunderten Berliner Bezirken zu wiederholen. Grund dafür sind zahlreiche Pannen bei der Wahldurchführung. Die Entscheidung liegt beim Bundestag.

Wegen zahlreicher Pannen soll die Bundestagswahl vom September vergangenen Jahres in Berlin in 431 Wahlbezirken wiederholt werden. Eine entsprechende Empfehlung an den Bundestag hat dessen Wahlprüfungsausschuss am Montag mit den Stimmen der Ampel-Vertreter beschlossen.

Betroffen sind demnach 327 der 2256 Wahlbezirke der Hauptstadt sowie 104 der 1507 Briefwahlbezirke. Die Wiederholung soll mit Erst- und Zweitstimme erfolgen. Darüber muss nun noch der Bundestag entscheiden.

Unklar, wann Teilwiederholung stattfinden soll

Es gilt als sicher, dass er - voraussichtlich noch in dieser Woche - einen entsprechenden Beschluss fassen wird. Dieser dürfte aber nach Einschätzung aus den Fraktionen anschließend vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden, so dass nicht klar ist, wann die Teilwiederholung der Wahl stattfinden wird.

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Die Bundestagswahl am 26. September 2021 war in vielen Berliner Wahllokalen chaotisch verlaufen. Es gab lange Schlangen und Wartezeiten, falsche oder fehlende Stimmzettel, weswegen Wahllokale vorübergehend geschlossen werden mussten. Vielerorts blieben die Wahllokale bis weit nach 18 Uhr geöffnet, um den Wartenden die Stimmabgabe zu ermöglichen.

Die Verwaltung war heillos überfordert, weil parallel zum Bundestag auch das Abgeordnetenhaus und die zwölf Bezirksparlamente neu gewählt wurden. Hinzu kam ein Volksentscheid zur Enteignung großer Wohnungskonzerne. Der zeitgleich ausgetragene Berlin-Marathon erschwerte den Wahlhelfern die Arbeit, etwa das Nachliefern von Wahlzetteln, weil viele Straßen gesperrt waren. (dpa)

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