Innenminister Alexander Dobrindt plant einen Paradigmenwechsel: Der Verfassungsschutz soll vom reinen Beobachtungsdienst zum handlungsfähigen Geheimdienst werden. Das wäre ein historischer Bruch.
InlandsnachrichtendienstBekommt der Verfassungsschutz mehr Macht?

Das Bundesamt für Verfassungsschutz. (Archivfoto)
Copyright: Oliver Berg/dpa
Der deutsche Verfassungsschutz soll mögliche Gefahren für die deutsche Verfassungsordnung im Inland beobachten. Er legt Dossiers über legale, aber aus seiner Sicht extremistische Gruppierungen und Parteien an, aktiv einschreiten darf er jedoch nicht. Denn operative Befugnisse, wie sie etwa die Polizei hat, sind ihm verwehrt.
Bei Kernaufgaben wie dem Schutz vor Terror, Sabotage und Spionage steht er sogar regelmäßig blank da. Zuletzt hat das der Anschlag mutmaßlicher Linksextremisten auf das Berliner Stromnetz Anfang Januar gezeigt: Der Dienst war offenkundig nicht dazu in der Lage, die Pläne der Täter rechtzeitig zu erkennen.
Das soll sich laut dem christlich-sozialen Innenminister Alexander Dobrindt nun ändern. Er wolle, dass der Verfassungsschutz zum „echten Geheimdienst“ werde, der „mit wirksamen, operativen Fähigkeiten ausgestattet wird“, sagte er kürzlich der „Augsburger Allgemeinen“.
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Zudem soll der Verfassungsschutz gegnerische Cyberangriffe künftig nicht nur beobachten, sondern auch aktiv stören können. Dobrindts Worte haben Gewicht, denn wenn es um seine Arbeitsschwerpunkte geht, ist der Minister gegenüber dem Bundesamt für Verfassungsschutz weisungsbefugt.
Die Äußerungen des Ministers legen nahe, dass er die Prioritäten beim Bundesamt für Verfassungsschutz verschieben möchte – weg von der schwerpunktmäßigen Beobachtung politischer Gruppen und Parteien, hin zu mehr klassischer geheimdienstlicher Arbeit in der aktiven Abwehr von Terror, Sabotage und Spionage.
Alliierte wollten keine Geheimpolizei
Ein handlungsfähiger deutscher Inlandsgeheimdienst wäre dann nicht mehr nur Nutznießer von Hinweisen ausländischer Partnerdienste, er könnte ihnen auch selbst wertvolle Informationen geben.
Es wäre ein Paradigmenwechsel in der Geschichte der Bundesrepublik, wenn der Verfassungsschutz tatsächlich mit operativen Befugnissen ausgestattet würde. 1949 hat der Alliierte Kontrollrat den Verfassungsschutz absichtlich als Nachrichtendienst konzipiert, der nur Informationen über mögliche Gefahren für die Verfassungsordnung sammeln sollte.
Geheimpolizeien wie die Gestapo sollte es in der Bundesrepublik nicht mehr geben, operative Aufgaben obliegen seither ausschließlich der Polizei. Allein schon deshalb ist Dobrindts Plan heikel.
Die Einschätzungen über Dobrindts Ankündigung gehen zum Teil weit auseinander. Der christlich-demokratische Sicherheitspolitiker Roderich Kiesewetter begrüßt im Gespräch die Ankündigung des Innenministers: „Wir rühmen uns, die meistkontrollierten Nachrichtendienste der Welt zu haben. Dann sollten wir ihnen aber auch die Befugnisse geben, damit sie uns schützen können.“ Der ehemalige sachsen-anhaltinische Verfassungsrichter Winfried Kluth warnte dagegen im Sender MDR vor dem Szenario, dass Dobrindt mit dem Recht in Konflikt geraten könnte, sollte er planen, die Trennung zwischen Nachrichtendienst und Polizei aufzuweichen.
Wie weit die Befugnisse des Verfassungsschutzes tatsächlich reichen sollen, präzisierte das Bundesinnenministerium auf Anfrage nicht. Der Gesetzentwurf sei noch in Arbeit, antwortete eine Sprecherin.
Die Regierung prüfe derzeit die „angemessene Befugnisausstattung“ des Bundesamts „für eine wirksame Wahrnehmung seiner Schutzaufgaben“. Auch die Ministerialbürokratie scheint darauf erpicht, eine rechtssichere Novelle des Bundesverfassungsschutzgesetzes vorzulegen.
Der Staatsrechtslehrer Markus Ogorek leitet die Forschungsstelle Nachrichtendienste an der Universität Köln. Gemäß seiner
Einschätzung gibt es durchaus verfassungsrechtliche Möglichkeiten, die operativen Befugnisse des Verfassungsschutzes zu erweitern.
Die strikte Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten sei nicht im Grundgesetz verankert, es gelte nur ein informationelles Trennungsgebot: „Daten zwischen Nachrichtendiensten und Sicherheitsbehörden, die mit Befehl und Zwang agieren, dürfen nur unter hohen Voraussetzungen ausgetauscht werden. Diejenigen, die fast alles wissen, sollen nicht fast alles dürfen.“
Höhere gesetzliche Hürden als Folge
Weil der Verfassungsschutz über keine Exekutivbefugnisse verfüge, hätten bislang relativ niedrige rechtliche Hürden für seine Informationsbeschaffung gegolten, sagt Ogorek. Das könnte sich in Zukunft ändern, sollte der Verfassungsschutz sogenannte operative Anschlussbefugnisse erhalten. Würde er beispielsweise einen Verdächtigen verhaften, dann unterlägen die nachrichtendienstlichen Mittel zur Informationsbeschaffung in dem Fall höheren gesetzlichen Hürden.
„Die Vorteile neuer operativer Befugnisse sind deshalb nicht so groß, wie manch einer glauben mag“, so bilanziert Ogorek. Dennoch könnte eine solche Reform den Spielraum erweitern, weil nicht jede Aktivität, die über die bloße Informationsbeschaffung hinausgehe, rechtlich betrachtet eine „operative Befugnis“ sei.
Dass der Verfassungsschutz künftig ausländische staatliche Cyberattacken abwehren könnte, hält Ogorek zum Beispiel für realistischer.
Allein damit wäre es aus Ogoreks Sicht möglich, die bisherige Aufgabenverteilung zwischen dem Bundesamt und den 16 Landesämtern für Verfassungsschutz zu verschieben. Der Rechtsgrundsatz, wonach auch die Landesbehörden für den Schutz vor fremden Mächten und gewalttätigen Gruppierungen zuständig sind, könnte entfallen.
Dann wäre die Beobachtung „legalistischer“ Extremisten alleinige Aufgabe der Landesämter, während sich das Bundesamt ausschließlich auf die Bekämpfung gegnerischer staatlicher Akteure fokussieren könnte.
Eine solche Neujustierung wäre nicht nur angesichts der gestiegenen Bedrohung aus Russland folgerichtig. Sie könnte auch dem angeschlagenen Image des Bundesamts nützen.
AfD klagt gegen Einstufung vom Verfassungsschutz
Im Mai hatte das Bundesamt die Rechtspartei AfD als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft. Die AfD beklagt derzeit diese Einstufung vor dem Verwaltungsgericht in Köln. Gleichzeitig war das Bundesamt nur sehr selten dazu in der Lage, Terrorangriffe oder Sabotageakte frühzeitig zu erkennen.
Das brachte dem Bundesamt unter seinem früheren Behördenchef Thomas Haldenwang den Ruf ein, geradezu übergriffig in den politischen Wettbewerb einzugreifen, aber bei seinen Schutzaufgaben zu versagen.
Der neue Behördenleiter Sinan Selen, der seit Oktober im Amt ist, schlägt zumindest in seinen öffentlichen Ansprachen andere Töne an. Bei einer Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Deutschen Bundestag nannte er das Bundesamt für Verfassungsschutz einen „Abwehrdienst“.
Er sagte, es gehe nun darum, die derzeitige Gefahrenlage zu „bewältigen, statt sie nur zu beschreiben“. Über Gruppen und Parteien, die sich im legalen Rahmen bewegen, sprach er kaum. Er legte sein Hauptaugenmerk auf den internationalen islamistischen Terrorismus und die Destabilisierungsversuche des Kremls.
Dabei hat es durchaus Fälle in der jüngeren Vergangenheit gegeben, in denen es dem Verfassungsschutz im Verbund mit Ermittlern gelungen war, mutmaßliche Saboteure zu enttarnen. 2024 war er daran beteiligt, die Aktivitäten zweier Deutsch-Russen in Bayreuth aufzuklären, die im Auftrag Russlands Sabotageakte auf militärische Transportwege geplant haben sollen.
Verfassungsschutz-Reform seit Jahren in Arbeit
Bei der Festnahme dreier Deutscher im April 2024, die in Düsseldorf und Bad Homburg für China spioniert haben sollen, soll der Verfassungsschutz sogar eine Schlüsselrolle gespielt haben. Das Verfahren gehe „maßgeblich“ auf Erkenntnisse des Bundesamts zurück, heißt es von der ermittelnden Bundesanwaltschaft.
Dass die Fähigkeiten des Verfassungsschutzes weiter ausgebaut werden, ist politisch gewollt. Bereits seit Jahren arbeitet die Politik an einer großen Reform der drei Nachrichtendienste des Bundes, also des Bundesnachrichtendienstes (BND) fürs Ausland, des Militärischen Abschirmdienstes (MAD) für die Bundeswehr und des Verfassungsschutzes fürs Inland.
Alle drei Dienste, die sich bislang auf die Sammlung von Informationen fokussiert haben, sollen operativer werden. Begründet wird das vor allem mit der Spionage und den hybriden Angriffen aus Russland, die seit dem Großangriff Russlands auf die Ukraine die gesamte Sicherheitsarchitektur der Bundesrepublik herausfordern.
Der Deutsche Bundestag hat bereits im Dezember eine Novellierung des MAD-Gesetzes beschlossen, ein neues BND-Gesetz ist ebenfalls auf dem Weg. Der Verfassungsschutz wäre zuletzt an der Reihe.
Dieser Text erschien zuerst in der „Neuen Zürcher Zeitung“

