Trumps Zölle wurden größtenteils für unzulässig erklärt. Streit bleibt bestehen und könnte den Obersten Gerichtshof erreichen.
GerichtsurteilUS-Berufungsgericht kippt Trumps Zölle

Trumps Zollpolitik erhielt einen Rückschlag. Gericht erklärt viele Zölle für unzulässig, doch vorerst bleiben sie bestehen. (Archivbild)
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Juristischer Dämpfer für den US-Präsidenten: Ein US-Berufungsgericht hat einen Großteil der von Donald Trump eingeführten Zölle für rechtswidrig erklärt und damit das Urteil der Vorinstanz bestätigt. Das Bundesberufungsgericht erklärte am Freitag (Ortszeit), Trump habe mit der Verhängung der Zölle seine Befugnisse überschritten. Die Richter ließen die Zölle jedoch vorerst bis Mitte Oktober in Kraft. Es wurde erwartet, dass der Fall vor dem Obersten Gerichtshof landet.
Trump hatte sich bei der Verhängung von Zöllen gegen Handelspartner in aller Welt auf den International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) berufen. In der Entscheidung vom Freitag hieß es mit Blick auf das Notstandsgesetz: „Das Gesetz verleiht dem Präsidenten weitreichende Befugnisse, um auf einen erklärten nationalen Notstand mit einer Reihe von Maßnahmen zu reagieren, aber keine dieser Maßnahmen umfasst ausdrücklich die Befugnis, Zölle, Abgaben oder Ähnliches zu erheben.“
Trump wies die Entscheidung umgehend zurück. „Alle Zölle bleiben weiterhin in Kraft“, schrieb er in seinem Onlinedienst Truth Social. Die Richter hätten „fälschlicherweise entschieden, dass unsere Zölle abgeschafft werden sollten, aber sie wissen, dass die Vereinigten Staaten von Amerika am Ende gewinnen werden“, erklärte auf seiner Plattform Truth Social.
„Mit Hilfe des Obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten werden wir sie nun zum Wohle unseres Landes einsetzen“, betonte der Präsident. Damit deutete er an, dass er den von konservativen Richtern dominierten Supreme Court anrufen werde.
Scharfe Kritik und politische Dimension
Die Richter hätten eine „äußerst parteiische“ Entscheidung getroffen, betonte der Präsident. Eine Aufhebung der Zölle wäre „eine absolute Katastrophe“ für die USA und würde das Land „zerstören“.
Eine Aufhebung der Zölle wäre ein deutlicher Rückschlag für den Präsidenten, der sie als zentrales Instrument seiner Wirtschaftspolitik genutzt hat. Auch Handelsabkommen, die Trump im Rahmen der Zollkonflikte mit Partnern wie der EU ausgehandelt hat, könnten davon betroffen sein. Nicht erfasst von dem Urteil sind jedoch branchenspezifische Abgaben – etwa die Zölle auf Stahl- und Autoimporte.
Wenige Stunden vor Veröffentlichung der Gerichtsentscheidung hatten Mitglieder der Trump-Regierung vor einem solchen Schritt gewarnt. Die Zölle für illegal zu erklären „würde die strategischen Interessen der USA im In- und Ausland gefährden und wahrscheinlich zu Vergeltungsmaßnahmen und zur Aufkündigung vereinbarter Abkommen durch ausländische Handelspartner führen“, erklärte Handelsminister Howard Lutnick. Finanzminister Scott Bessent war der Ansicht, eine Aussetzung der Zölle würde die USA in eine „diplomatisch peinliche und gefährliche Lage“ bringen würde.
Der demokratische Gouverneur von Kalifornien, Gavin Newsom, erklärte nach der Gerichtsentscheidung, Trump sei „der größte Verlierer der Vereinigten Staaten“ und bedauerte, dass die US-Bürger die Leidtragenden seiner „gescheiterten Wirtschaftspolitik“ seien. Newsom, dem Ambitionen auf das Präsidentenamt nachgesagt werden, gilt als einer der schärfsten Kritiker Trumps.
Mögliche Folgen für den Welthandel
Nach seiner Rückkehr ins Weiße Haus hatte Trump im April Strafzölle von mindestens zehn Prozent gegen zahlreiche Staaten verhängt und dadurch Streit mit Handelspartnern in aller Welt ausgelöst. Gegen viele Länder verhängte er im Anschluss höhere Zollsätze. Für Waren aus der EU trat am 7. August ein allgemeiner Zollsatz von 15 Prozent in Kraft. Auf Stahl- und Aluminiumprodukte erheben die USA einen 50-prozentigen Zollsatz. Gegen Indien und Brasilien verhängten die USA 50-prozentige Zölle.
Bereits im Mai hatte ein Handelsgericht in New York Trumps Zollpolitik für rechtswidrig erklärt und den Großteil der verhängten Aufschläge gestoppt. Die Regierung legte daraufhin Berufung ein, wodurch die Zölle vorläufig wieder in Kraft traten.
Sollte das endgültige Urteil die Rechtswidrigkeit bestätigen, könnten betroffene Unternehmen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. (afp)