Der Bundesrat plant, Kommunen durch einen Gesetzentwurf mehr Spielraum bei der Ganztagsbetreuung in Ferien zu ermöglichen.
Frist für FördermittelBundesländer fordern mehr Spielräume für Ganztagsbetreuung

Die Länder fordern mehr Spielraum bei Ganztagsbetreuung, um den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch zu erfüllen.
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Nach dem Willen der Bundesländer sollen die Kommunen künftig mehr Möglichkeiten haben, den ab kommendem Jahr geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zu erfüllen. Dazu hat der Bundesrat mehrheitlich beschlossen, einen eigenen Gesetzentwurf beim Bundestag einzubringen.
Dieser sieht vor, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Ferienzeit nicht nur durch kommunale Schulträger erfüllt werden kann, sondern auch durch andere niedrigschwellige Betreuungsangebote. Die jetzige Regelung sei vor allem in der Ferienzeit nur schwer einzuhalten und enge den Spielraum zur Nutzung von Betreuungsangeboten ein, argumentierten die Länder, die sich mit dem Beschluss mehrheitlich einer Initiative aus Niedersachsen anschlossen.
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung tritt ab 2026 in Kraft
Hintergrund ist der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, der zum Schuljahr 2026/27 stufenweise für die Klassenstufen 1 bis 4 in Kraft tritt. Er bedeutet für Länder und Kommunen eine Kraftanstrengung – da sie nicht nur die für die Ganztagsbetreuung nötigen Fachkräfte brauchen, sondern auch die Räume und Rahmenbedingungen dafür schaffen müssen.
Der Rechtsanspruch gilt auch in der Ferienzeit, weshalb sich die Länder dafür einsetzen, die unter den Anspruch fallenden Ferienangebote nicht auf kommunale Träger zu beschränken. Den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe drohten sonst „erhebliche personelle, strukturelle und finanzielle Herausforderungen“, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Die Bundesregierung kann im nächsten Schritt dazu Stellung beziehen, dann ist der Bundestag am Zug.
Bundesrat sieht Fristverlängerung für Kommunen positiv
Im Zusammenhang mit dem Ganztagsausbau signalisierte die Länderkammer Zustimmung für ein Gesetz der Bundesregierung, das den Ländern zwei Jahre mehr Zeit einräumen soll, um die Finanzhilfen des Bundes abzurufen. Demnach sollen die Hilfen in Höhe von 3,5 Milliarden Euro bis 2029 beantragt werden können. Regulär wäre die Förderung zum Ausbau der Ganztagsbetreuung bereits 2027 ausgelaufen.
Mit der Fristverlängerung wolle sie ein „Signal an Länder und Kommunen“ senden, sagte Bundesbildungsministerin Karin Prien (CDU). Der künftig geltende Rechtsanspruch sei ein „Meilenstein, aber auch eine Herausforderung“. Es sei wichtig, den Kommunen hier „zuzuhören“ und ihnen mehr Zeit für die Umsetzung und das vollständige Abrufen der Bundesmittel einzuräumen.
Gleichzeitig mahnte Prien an, dass die Fristverlängerung „kein Aufschub“ sei. Die Bundesregierung stehe fest zu ihrem Ziel, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Deutschland flächendeckend und fristgerecht zu etablieren. (dpa)