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Kommentar zur Brandner-AbwahlNotwendiges Stoppzeichen für Höckes ständigen Vertreter

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Abgewählt: Stephan Brandner.

  1. Der Rechtsausschuss des Bundestags hat den umstrittenen AfD-Abgeordneten Stephan Brandner als Vorsitzenden abgewählt.
  2. Ein bislang einmaliger Vorgang – und die richtige Entscheidung, wie Gregor Mayntz meint, auch wenn das Vorgehen Schwächen hat.

Es war das Wort „Judaslohn“, das bei CDU, CSU, SPD, FDP, Linken und Grünen den Geduldsfaden reißen ließ und sie dazu brachte, zum ersten Mal in der Geschichte des Bundestages einen Ausschussvorsitzenden abzuwählen. Das Vorgehen hat zwei Schwächen. Eine liegt in dem Hinweis mancher Politiker, mit dem „Judaslohn“-Tweet habe der AfD-Rechtspolitiker Stephan Brandner eine angebliche antisemitische Gesinnung selbst entlarvt.

Das geht fehl, denn das Wort wird als Synonym für Verrat verwendet, und zwar jenseits jeder Religionszugehörigkeit. Die andere Schwäche liegt darin, dass die Geschäftsordnung des Bundestages keine Abwahl vorsieht. Dieser Punkt ist jedenfalls schnell geklärt. Weil die Regeln nur vorsehen, dass Ausschussvorsitzende entsprechend des Stärkeverhältnisses der Fraktionen „bestimmt“ werden, es aber schon gegen die „Bestimmung“ Brandners Einsprüche gab, hatte sich der Rechtsausschuss für eine Wahl entschieden. Daraus folgt, dass nun auch eine Abwahl nötig wurde.

Die richtige Entscheidung

Dass an ihn besondere Anforderungen gestellt waren, hat Brandner selbst eingestanden, als er im Vorfeld der Abwahl schon seine Vorfreude zum Ausdruck brachte, künftig die „Bürde des Amtes“ los zu sein. Es stellt sich somit die Frage, ob die AfD-Fraktion Brandner für die Position ausgewählt hatte, weil sie annahm, dass dieser in besonderer Weise die Bürde tragen könne, den Rechtsstaat parlamentarisch würdevoll zu repräsentieren. Oder weil sie darauf setzte, dass Brandner weiter Brandner sein würde. Zuvor war er jedenfalls im Thüringer Landtag trotz seines Vorsitzes im Migrationsausschuss durch besonders ruppige Polarisierungen und Dutzende von Ordnungsrufe aufgefallen.

Das lässt eher darauf schließen, dass es Brandner eher darauf anlegen sollte, weiter anzuecken. So muss er als Jurist gewusst haben, was die Bundesrepublik damit bezweckt, wenn sie einem verdienten Bürger das Bundesverdienstkreuz verleiht. Dieses als „Judaslohn“ zu verunglimpfen, ist ein Angriff nicht nur auf Udo Lindenberg, der in diesem Fall der attackierte Empfänger war, sondern auch auf den Staat. Damit lässt sich die Absicht hinter der kalkulierten Entgleisung erkennen.

Auch Brandner gehört zu denen, die für den Fall einer AfD-Regierung ankündigen, dass dann „kein Stein auf dem anderen“ bleiben werde. Das kennt das Publikum von vielen Angehörigen des Flügels um Thüringens AfD-Chef Björn Höcke. Brandner ist sozusagen Höckes ständiger Vertreter im Bundestag. Er hat also eine Funktion in der Jagd auf die „Altparteien“. Diesem Treiben musste dringend ein Stoppzeichen in den Weg gestellt werden. Deshalb war die Entscheidung des Bundestages richtig.