Berlin – Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, hat eine Verschärfung der Gesetze gegen Kinderpornografie gefordert. „Der Fall Edathy zeigt klar, dass es hier eine Gesetzeslücke gibt“, sagte Rörig der Tageszeitung „Die Welt“ (Dienstag). Diese Lücke müsse geschlossen werden: „Wenn Darstellungen von Kindern erzeugt werden, um sexuelle Interessen von Erwachsenen zu befriedigen, muss dies im Sinne eines besseren Kinderschutzes strafrechtlich sanktioniert werden.“
Im Strafrecht wird bei Kinderpornografie zwischen Kategorie eins und Kategorie zwei unterschieden. Bei Kategorie zwei sind nackte Kinder, aber nicht explizit ihre Genitalien im Fokus. Solche Aufnahmen sind nach derzeitiger Gesetzeslage nicht strafbar. Bei Kategorie eins handelt es sich um strafbares kinderpornografisches Material.
Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) will schärfere Regeln für Kinderfotos prüfen, die aufreizend, aber nicht explizit pornografisch sind. „Diese Bilder verletzten die Rechte von Kindern“, sagte Schwesig am Dienstag im ostwestfälischen Bad Oeynhausen. „Auch diese Bilder sind Missbrauch. Und deshalb müssen wir prüfen, wie wir diese Bilder verhindern können, insbesondere dann, wenn sie kommerziell vermarktet werden.“ Es gebe aber bei solchen Bildern Abgrenzungsprobleme, räumte sie ein.
Auch der Deutsche Kinderschutzbund dringt darauf, die Gesetze zum Schutz vor Kinderpornografie zu überprüfen. „Die massenhafte Verbreitung und kommerzielle Verwertung sogenannter Posing-Fotos sind ein Alarmsignal“, sagte Bundesgeschäftsführerin Paula Honkanen-Schoberth der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (Dienstag). „Denn man muss immer bedenken, dass dahinter Gewalt und Missbrauch von Kindern stehen können.“
Die Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Renate Künast (Grüne), hält eine Gesetzesverschärfung bei Fotos nackter Kinder für schwierig. Familienfotos vom FKK-Strand müssten straffrei bleiben, sagte Künast am Dienstagmorgen im Deutschlandradio Kultur. „Ich weiß noch nicht genau, wie wir das sicherstellen.“ Denkbar wäre es, den gewerblichen Handel außerhalb von Kunst und Kultur zu verbieten, sagte Künast.
Um Familienfotos auch künftig nicht zu illegalisieren, könnte in einem möglichen Gesetz von „sexuell aufreizender Darstellung unbedeckter Genitalien“ die Rede sein, so die Grünen-Politikerin. Zuvor hatte der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, im „Kölner Stadt-Anzeiger“ gefordert, den Kauf und Verkauf von Fotos nackter Kinder generell unter Strafe zu stellen. (dpa)
