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Rundschau-Debatte des TagesIst die Cannabis-Legalisierung gescheitert?

4 min

Auch der Anbau von Cannabis unterliegt in der EU strengen Vorschriften. 

Berlin – Die von der Koalition geplante Cannabis-Legalisierung in Deutschland verstößt nach Einschätzung von Experten des Bundestags gegen EU-Recht. In einer Analyse für den CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger die dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) und der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, nennt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages europäische Verträge, an die Deutschland gebunden sei und die einer Legalisierung nach dem von der Ampel-Regierung vorgesehenen Muster entgegenstünden.

Was genau plant die Bundesregierung?

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, eine „kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizenzierten Geschäften“ einzuführen. Derzeit laufen noch die Vorbereitungen für das Gesetzgebungsverfahren. Der Bundesdrogenbeauftragte, Burkhard Blienert (SPD), hatte einen Gesetzentwurf fpr die Pläne der Regierung für Ende dieses oder Anfang nächsten Jahres angekündigt. Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Bundestages sind momentan in den USA und Kanada unterwegs, um sich über die dort zum Teil bereits erfolgte Legalisierung der Droge zu informieren.

Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages

Für den einzelnen Abgeordneten und die Gremien bietet der Bundestag mit den Wissenschaftlichen Diensten die Möglichkeit, tiefergehende Informationen zu spezifischen Themen zusammenzutragen. So soll er die Politiker bei ihrer Arbeite unterstützen und vor allem bei Entscheidungen zu ihnen fachfremden Themen eine umfassende Information ermöglichen. Die Dienste gliedern sich thematisch in zehn spezialisierte Fachbereiche. Der Themenschwerpunkt Europa bildet dabei noch einmal einen separaten Fachbereich. Die Wissenschaftlichen Dienste bearbeiten Aufträge von Abgeordneten und unterstützen diese durch Dokumentationen, Sachstände, Ausarbeitungen und Gutachten. Sie arbeiten dabei parteipolitisch neutral und sachlich objektiv. Die Recherchen gehen dabei auch über die Grenzen Deutschlands hinaus. Mit Hilfe des Europäischen Zentrums für Parlamentarische Wissenschaft und Dokumentation (EZPWD), einem internationalen Netzwerk der Zusammenarbeit von Parlamenten, erhalten die Fachbereiche Informationen zu parlamentarischen Fragestellungen aus anderen Staaten. (EB)

Welche Probleme sehen Experten nun?

Der Wissenschaftliche Dienst verweist auf den sogenannten EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2004, der vorschreibe, dass jeder Mitgliedsstaat unter anderem das Herstellen, Anbieten, Verkaufen, Liefern sowie Ein- und Ausführen von Drogen unter Strafe stellen müsse – wenn diese vorsätzlichen Handlungen ohne eine entsprechende Berechtigung vorgenommen wurden. Zudem müsse das vorsätzliche, unberechtigte Anbauen unter anderem von Cannabispflanzen demnach unter Strafe gestellt werden. Gleiches gelte auch für den Besitz oder den Kauf von Drogen. Unter den Begriff Drogen falle laut einem Übereinkommen aus dem Jahr 1971 auch Cannabis. Die Mitgliedsstaaten sollten gegen die im Rahmenvertrag genannten Straftaten „mit wirksamen, verhältnismäßigen und abschreckenden strafrechtlichen Sanktionen“ vorgehen.

Der Wissenschaftliche Dienst verweist zudem auf das sogenannte Schengen-Protokoll. Darin hätten sich die Vertragsländer, unter anderem Deutschland, dazu verpflichtet, „die unerlaubte Ausfuhr von Betäubungsmitteln aller Art einschließlich Cannabis-Produkten sowie den Verkauf, die Verschaffung und die Abgabe dieser Mittel mit verwaltungsrechtlichen und strafrechtlichen Mitteln zu unterbinden“.

Gibt es Vorbilder für eine Legalisierung in der EU?

In einer weiteren Ausarbeitung zu der geplanten Legalisierung von Cannabis weisen die Experten des Wissenschaftlichen Dienstes darauf hin, dass die Niederlande in der Frage nicht als Vorbild für Deutschland dienen könnten. So gelte dort nach wie vor das „Opiumgesetz“, das Anbau, Verkauf und Besitz von Cannabis unter Strafe stelle. Allerdings sei Besitz und Verkauf kleinerer Mengen dort „de facto entkriminalisiert“, wie es in dem Bericht heißt. Allerdings: „In sämtlichen Fällen, in denen ein Konsument mit Drogen aufgegriffen wird, werden diese – auch wenn die Menge im dargestellten Toleranzbereich liegt – von der Polizei konfisziert.“ Der Verkauf von Cannabis sei „formalrechtlich illegal“, werde aber im Rahmen der Toleranzgrenze nicht verfolgt. Anbau und Erwerb größerer Cannabis-Mengen seien dagegen weiterhin vollständig kriminalisiert. Pilsinger sagte, die Ausarbeitungen zeigten, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Legalisierung von Cannabis nicht legal wäre. Cannabis einfach zu dulden, wie es in den Niederlanden gehandhabt werde, könne und dürfe für Deutschland keine Option sein. Der Jugendschutz müsse ebenso wie das Zurückdrängen und die Bekämpfung des Schwarzmarkts in Deutschland „oberste Priorität“ haben, sagte Pilsinger.

Wie reagiert die Bundesregierung auf die Kritik?

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums sagte in Bezug auf den Expertenbericht gestern: „Wir prüfen die Analyse des Wissenschaftlichen Dienstes und beziehen sie selbstverständlich in unsere Überlegung mit ein. Die neuen Cannabis-Regeln müssen natürlich rechtssicher sein. Für die Legalisierung suchen wir derzeit eine Lösung, die auch mit internationalem Recht vereinbar ist.“ (dpa)