- Schon seit 22 Jahren sorgt das Finanzierungsmodell für Öko-Energien für Debatten.
- Der enorme Inflationsdruck könnte nun das Ende beschleunigen.
- Ersatz kommt wohl aus dem Bundeshaushalt.
Berlin – Angesichts der stark steigenden Inflation läuft in Deutschland eine Debatte über Möglichkeiten zur Entlastung von Verbrauchern. Viele Forderungen konzentrieren sich dabei auf die Absenkung oder sogar Streichung der sogenannten EEG-Umlage, weil Preiserhöhungen für Energie ein treibender Faktor der Teuerungsrate sind und der Staat dort direkt eingreifen könnte.
Was ist die EEG-Umlage, und was soll sie bringen?
Die Umlage zur Förderung der erneuerbaren Energien wird seit dem Jahr 2000 erhoben. Sie wurde eingeführt, um den Ausbau umweltfreundlich erzeugter Energien in Deutschland zu finanzieren. Das Kürzel EEG steht für das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Durch die Einnahmen aus der Umlage, die prinzipiell auf alle Stromverbraucher umgelegt wird, sollen höhere Abnahmepreise für Ökostromanbieter finanziert werden.
Wie funktioniert die EEG-Umlage im Einzelnen?
Betreibern von Windkrafträdern oder Photovoltaikanlagen wird zur Förderung von Investitionen per Gesetz ein bestimmter garantierter Abnahmepreis zugesichert, sofern sie Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Dieser liegt mehr oder weniger deutlich über dem Preis, zu dem Strom an Großhandelsbörsen gehandelt wird. Das führt dazu, dass Übertragungsnetzbetreiber, die Ökostrom abnehmen, theoretisch ein Verlustgeschäft machen würden.
Heizkostenzuschuss
Die Ampel-Koalition will den Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger angesichts steigender Energiekosten spätestens Anfang März im Bundestag beschließen. Es würden noch „juristische Feinheiten geklärt, aber der Zuschuss kommt definitiv noch in diesem Quartal“, so der FDP-Wohnpolitik-Experte Daniel Föst.
Nach einem ersten Gesetzentwurf von Bauministerin Klara Geywitz (SPD) sollen Wohngeldempfänger, die alleine leben, wegen der hohen Energiepreise im Sommer einen Zuschuss von 135 Euro bekommen. Für Zwei-Personen-Haushalte sind 175 Euro vorgesehen, für jeden weiteren Mitbewohner je 35 Euro mehr.
Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge nannte als weitere kurzfristige Maßnahmen gegen die „fossilie Inflation“ einen Sofortzuschlag für Familien mit geringen Einkommen und die gerechtere Aufteilung des CO2 - Preises bei den Heizkosten zwischen Mietern und Vermietern. (afp)
Das verhindert die Umlage: Durch deren Einnahmen bekommen die Netzbetreiber die Differenz erstattet. Die Höhe der Umlage schwankt dabei, weil sich die Börsenpreise für Strom ebenso verändern wie die Menge des eingespeisten Ökostroms. Beides hat Einfluss auf die Höhe der Differenz der Netzbetreiber. Auch der Zubau von Anlagen für erneuerbare Energien spielt hinein.
Die Netzbetreiber schätzen jedes Jahr im Voraus unter Aufsicht der Bundesnetzagentur die Höhe neu. Bei ihrer Einführung betrug die Umlage 0,19 Cent pro Kilowattstunde Strom – seitdem stieg sie in den meisten Jahren an, jedoch sank sie etwa 2018 und 2019 leicht.
Wie sieht die Situation momentan aus?
2021 drohte wegen des Einbruchs der Börsenpreise für Strom durch die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie zunächst ein heftiger Anstieg der EEG-Umlage, was allerdings durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt verhindert wurde. Dadurch lag sie letztlich bei 6,5 Cent pro Kilowattstunde. Für 2022 wurde die Umlage auf 3,72 Cent festgelegt, was dem niedrigsten Stand seit zehn Jahren entspricht.
Dieses liegt an den steigenden Börsenstrompreisen, wobei insbesondere hohe Gaspreise einen Einfluss haben. Eine Rolle spielt aber auch, dass der Bund inzwischen einen Zuschuss aus den Einnahmen der 2021 eingeführten CO2 -Bepreisung gibt. Für 2022 beträgt dieser Bundeszuschuss 3,25 Milliarden Euro.
Warum schaukelt sich dann die Debatte derzeit so hoch?
Die Umlage sorgt seit langem für kontroverse Diskussionen, da sie Strom für Privathaushalte und Unternehmen verteuert. Nur Firmen aus besonders stromintensiven Branchen können Rabatte beantragen, um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden. Die neue Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hatte sich in ihrem Koalitionsvertrag bereits das Ziel gesetzt, die umstrittene Umlage bis 2023 abzuschaffen.
Mit dem inflationstreibenden allgemeinen Anstieg der Energiepreise hat die Debatte in jüngster Zeit an Schärfe und Tempo gewonnen. Die Befürworter einer schnellen Absenkung oder Abschaffung der Umlage reichen dabei vom Bundesverband der Verbraucherzentralen über große Unternehmensverbände bis hin zu kommunalen Spitzenvertretern. Auch die Opposition im Bundestag erhöht den Druck nun massiv.
Am Montag kündigte Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) angesichts dessen die Abschaffung der EEG-Umlage „schnellstmöglich in diesem Jahr“ an. Als erster Schritt könne eine Absenkung, wenn es nach ihm ginge, „schon in wenigen Wochen“ geschehen, fügte Lindner an. Die Umlage belaste die Stromrechnung zusätzlich – „von der Rentnerin über den Bafög-Empfänger, die Familie bis zum Mittelstand“. Auch die gewählte neue Grünen-Chefin Ricarda Lang plädierte für eine Abschaffung der Umlage vor 2023. Dies solle noch „in diesem Jahr auf den Weg gebracht werden“, sagte Lang. „Unser Ziel ist, dass es so schnell wie möglich kommt.“
Welche Konsequenzen hätte eine schnelle Abschaffung?
Die wegfallenden Einnahmen müssten dann wohl aus den allgemeinen Haushaltsmitteln des Bundes ausgeglichen werden. Dies sehen auch die ursprünglichen Koalitionsplanungen für ein Ende der Umlage im Jahr 2023 so vor. Bei einer beschleunigten Abschaffung könnten dafür laut Medienberichten kurzfristig eventuell Mittel aus dem Energie- und Klimafonds der Regierung genutzt werden. Bereits im vorigen Jahr hatte der Bund unter anderem Geld aus den Corona-Konjunkturprogrammen für die Senkung der Umlage herangezogen. (afp)
