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Rundschau-Frage des TagesSind die Schulen vor dem Coronavirus sicher?

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Stühle sind in einem leeren Klassenzimmer der Linne-Schule auf den Tische abgestellt.

  1. Vielerorts naht bald das Ende der Sommerferien, und dann sollen die Schulen trotz Corona wieder in den Regelbetrieb starten.
  2. Die dafür notwendigen Spielregeln liegen jetzt vor. Wie wollen die Schulen sicherstellen, dass das Virus außen vor bleibt?
  3. Wir klären die wichtigsten offenen Fragen.

Köln – Das Lernen zu Hause soll erst einmal der Vergangenheit angehören. Für das neue Schuljahr planen die 16 Bundesländer, dass alle Schüler wieder gemeinsam in ihren Klassen- und Kursräumen unterrichtet werden. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat dafür ein Konzept erarbeitet. Einige Fragen dazu sind allerdings noch offen.

Was sind die Kernbestandteile des Hygienekonzepts?

Neben den üblichen Vorschriften wie dem Tragen von Schutzmasken und dem Verzicht auf Körperkontakt wird unter anderem ein Mindestabstand von 1,50 Meter empfohlen. Beim Unterrichtsbetrieb im regulären Klassenverband könne auf den Mindestabstand zwischen Schülern und Lehrern allerdings verzichtet werden, heißt es in dem gemeinsamen Papier. Die Befreiung chronisch kranker Schüler vom Unterricht müsse im Einzelfall „kritisch geprüft“ werden.

Wie sollen die Schulgebäude virenfrei gehalten werden?

Für das Lüften der Räume gibt es die Vorgabe, alle 45 Minuten, wenn möglich aber öfter, die Fenster für mehrere Minuten vollständig zu öffnen. Wie häufig in den Schulen geputzt wird, überlässt die KMK dagegen den Ländern oder den Schulträgern. „Auf eine regelmäßige Reinigung des Schulgebäudes ist zu achten“, heißt es lediglich in dem Papier. Eine routinemäßige Flächendesinfektion werde nicht empfohlen. In den Schultoiletten sollen ausreichend Seife und Einmalhandtücher vorhanden sein.

Was ist mit Lehrern, die bisher vom Präsenzunterricht befreit waren?

Sie dürfen nur noch in Ausnahmefällen ausschließlich Fernunterricht erteilen. „Grundsätzlich bestehen angesichts der derzeitigen Infektionslage hinsichtlich des gesamten schulischen Personaleinsatzes keine Einschränkungen“, heißt es in dem Beschluss der Kultusminister. Die Einhaltung der Hygienemaßnahmen und der Mindestabstand zu den Schülern machten es Lehrern möglich, sich selbst zu schützen. Laut Robert Koch-Institut sei eine „generelle Zuordnung zu einer Risikogruppe“ nicht mehr möglich.

Was ist mit mit Infizierten oder Menschen mit Symptomen?

Ihnen ist das Betreten der Schulgebäude grundsätzlich untersagt. Verdachtsfälle müssen umgehend dem Gesundheitsamt und der Schulaufsicht gemeldet werden, um die Infektionsketten frühzeitig nachverfolgen und unterbrechen zu können.

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Darüber hinaus soll die Nutzung der Corona-Warn-App „allen am Schulleben Beteiligten empfohlen werden“. Die Regelungen wurden nach KMK-Angaben bewusst recht allgemein gehalten. Auf Details habe man mit Rücksicht auf die örtlichen Gegebenheiten verzichtet.

Wann und wie oft soll auf den Corona-Erreger getestet werden?

Dazu gibt es keine einheitliche Linie. In dem Beschluss heißt es lediglich: „Zur Nachverfolgung von Infektionsketten (...) ist eine zielgerichtete Teststrategie (...) erforderlich. Hierbei kommen Teststrategien der Länder zum Tragen.“

Was plant die NRW-Landesregierung?

Das NRW-Schulministerium wird noch diese Woche mit anderen Ressorts über mögliche Corona-Massentests vor Beginn des neuen Schuljahres beraten. Das sagte Ministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Donnerstag. Ende Juni hatte Gebauer noch von Tests an ausgewählten Schulen gesprochen, die wissenschaftlich begleiten werden sollten. Zuletzt waren allerdings Forderungen aufgekommen, Test schon vor dem Ferienende zu machen – um mögliche Infektionen von Urlaubsrückkehrern festzustellen.

Was sagen die Kommunen als Träger der meisten Schulen?

Der Städte- und Gemindebund ist skeptisch, dass die Rückkehr zum schulischen Regelbetrieb funktionieren kann. „Es wird nach den Sommerferien keinen Schulbetrieb wie vor der Corona-Pandemie geben können“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg. Besondere Hygienemaßnahmen seien weiter erforderlich. „Dazu gehören kleinere Lerngruppen, gute Durchlüftung der Räume, mehr Raumkapazität und möglicherweise auch zusätzliches Personal.“

Gibt es Stellungnahmen aus dem politischen Raum?

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sieht den Bund und Bildungsministerin Anja Karliczek in der Pflicht. Sie sage „immer nur, man werde Lösungen von Schule zu Schule finden“, sagte der Kölner. Das sei zu wenig. Er habe sich gewünscht, „dass man im Sommer ein nationales Konzept entwickelt“.

Kasten

Künftige Notengebung in Nordrhein-Westfalen

Lernen auf Distanz wird künftig in Nordrhein-Westfalen, ebenso wie Präsenzunterricht, in die Leistungsbewertung einfließen. Das kündigte Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) am Donnerstag in Düsseldorf an. Eine entsprechende Verordnung sei derzeit in Vorbereitung.

Bis zu den Sommerferien waren negative Leistungen aus dem Coronabedingten Lernen von Zuhause aus nicht in Leistungsbewertungen eingeflossen. Lediglich positive Leistungen seien beim Sozialverhalten mitberücksichtigt worden, erläuterte Gebauer.

Es sei klar, dass Lehrer bei ihren Aufgabenstellungen auch weiterhin Rücksicht auf die jeweilige Ausstattung der Schüler nähmen, sagte Gebauer. Alle Lehrer und alle bedürftigen Schüler sollen Laptops oder Tablet-Computer aus einem öffentlichen Förderprogramm finanziert bekommen. (dpa)

Das fordert der Lehrerverband

Der Deutsche Lehrerverband hält es für nicht ausreichend. In einem Zehn-Punkte-Plan fordert er unter anderem schon zum neuen Schuljahr die Einstellung zusätzlicher Lehrer, um neben dem Regelunterricht auch dauerhafte Förderangebote zur Verfügung stellen zu können. Zudem müsse es für die Lehrer einen Visierschutz geben sowie die Möglichkeit wöchentlicher Corona-Tests. Dies gebiete die Fürsorgepflicht des Staates als Arbeitgeber gegenüber seinen Lehrkräften. (ye)