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42-JährigeFlucht nur knapp verhindert

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Während des Ermittlungsverfahrens um den Doppelmord auf der Scheidtweilerstraße in Braunsfeld wäre es dem Angeklagten Mustafa Tilki fast gelungen, in seine kurdische Heimat zu flüchten. Dort hätte der 42-Jährige sich möglicherweise auf Dauer der deutschen Strafverfolgung entziehen können.

Wie Dieter Heymann, der Leiter der mit den Braunsfelder Morden befassten Ermittlungskommission „Ibiza“ gestern vor Gericht berichtete, hatte die Familie des Angeklagten versucht, Tilki nach Kurdistan zu bringen. Der 42-Jährige sei von Frankreich nach Spanien gereist und habe in Barcelona einen Flug ins syrische Damaskus gebucht, um von dort weiter nach Kurdistan zu gelangen.

Bei einer Zwischenlandung in Rumänien hätten die dortigen Behörden seine Papiere als Fälschungen erkannt und ihn deshalb nach Spanien zurückgeschickt. Die spanische Polizei habe ihn zwar zunächst festgenommen, ihn dann aber wieder auf freien Fuß gesetzt, obwohl bereits ein internationaler Haftbefehl gegen ihn vorlag.

Am 4. Januar gelang der französischen Polizei die Festnahme des 42-Jährigen im südfranzösischen Narbonne. Am 12. Januar holte Ermittler Heymann den Angeklagten in Marseille ab und begleitete ihn auf dem Rückflug nach Frankfurt am Main.

Auch in Frankreich, wo ihm sein Bruder Unterschlupf gewährt haben soll, war Mustafa Tilki über den Stand der Ermittlungen gegen ihn in Köln informiert, wie der Kripobeamte erklärte. Den Ermittlern sei bekannt gewesen, dass die Frau dieses Bruders während des Ermittlungsverfahrens nach Köln gefahren war und hier Kontakt mit der Ehefrau des Angeklagten hatte. Als die Schwägerin von der Kölner Kripo verhört wurde, habe sie offensichtlich gelogen, berichtete Heymann. Welche konkrete Rolle die Verwandten gespielt haben, bleibt offen.

Der Bruder des Angeklagten, der gestern mit seiner Frau im Zuschauerraum des Gerichts saß, hatte wie auch seine Frau im Zeugenstand von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Die Überwachung des Mobiltelefons des Angeklagten ergab laut Heymann, dass der Angeklagte noch unmittelbar vor dem Doppelmord per Handy Kontakt nach Frankreich hatte.

Der Prozess soll in der nächsten Woche fortgesetzt werden.