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Die Gesetzeslage in Europa und USA

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Deutschland: Das reproduktive wie das therapeutische Klonen wurden 1991 gesetzlich verboten. 2003 sprach sich der Bundestag zudem mit großer Mehrheit dafür aus, sich für ein weltweites Verbot jeder Form des menschlichen Klonens einzusetzen. Seit 2002 gibt es das Stammzellengesetz: Demnach dürfen deutsche Wissenschaftler unter strengen Auflagen embryonale menschliche Stammzellen importieren und an ihnen forschen. Dabei dürfen nur Zellen verwendet werden, die am 1. Januar 2002 bereits vorhanden waren. Und der Embryo darf nicht von vornherein zu Forschungszwecken gedacht gewesen sein.

Großbritannien: Vor einer Woche erlaubte die britische Regierung Wissenschaftlern erstmals das Klonen menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken. Dabei soll dieselbe Technik zum Einsatz kommen wie beim Schaf Dolly, das Forscher 1997 als erstes Säugetier der Welt aus einer Körperzelle geklont hatten. Anders als bei Dolly soll sich der menschliche Embryo aber nicht vollständig entwickeln; vielmehr soll das Wachstum des Organismus' nach etwa 14 Tagen gestoppt werden. Die dann vorhandenen Stammzellen sollen zur Forschung genutzt werden. Auf reproduktives Klonen stehen in Großbritannien Strafen bis zu zehn Jahren Gefängnis.

Frankreich: Im Juli 2003 verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das das reproduktive Klonen mit dem Zusatz verbot, es sei ein „Verbrechen gegen die menschliche Art". Auch das therapeutische Klonen ist verboten.

Schweden: Nach den USA ist Schweden das Land mit den meisten Stammzellen; 32 Prozent aller weltweit vorrätigen Stammzellen lagern hier. Seit März ist Forschung über das Klonen von Embryos zu therapeutischen Zwecken erlaubt.

Belgien: In Belgien ist das therapeutische Klonen nur zu einem einzigen Zweck erlaubt: dem Kampf gegen Genkrankheiten. Durchführen dürfen derartige Experimente nur ausgewählte Universitäten. Bis jetzt gibt es kein derartiges Projekt, da die Kommission, die über die Erlaubnis entscheiden soll, noch nicht berufen wurde.

USA: Die Regierung verbot 2001 die öffentliche Finanzierung der Forschung mit humanen Stammzellen; ausgenommen davon sind Zellen, die vor dem Sommer 2001 entstanden. Privat finanzierte Forschungsprojekte sind aber erlaubt. Im Gegensatz zu Präsident George W. Bush, der ein überzeugter Gegner des Klonens ist, hat Herausforderer John Kerry eine öffentliche Finanzierung der Stammzellenforschung angekündigt. (dpa / afp