Nach Verdi-KlageVerwaltung in Bornheim will verkaufsoffene Sonntage absichern

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Pünktlich vor dem nächsten Bornheimer Weihnachtsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag soll der neue Verordnungstext vorliegen.

Pünktlich vor dem nächsten Bornheimer Weihnachtsmarkt mit verkaufsoffenem Sonntag soll der neue Verordnungstext vorliegen.

BORNHEIM – Mit ihrer erfolgreichen Klage gegen den verkaufsoffenen Sonntag in Bornheim im Zuge von Großkirmes und Gewerbeschau hatte die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi ordentlich Staub aufgewirbelt. Vor allem weil der räumliche Bezug fehlte, sprich der Veranstaltungsraum nicht exakt abgegrenzt war, hatte das Oberverwaltungsgericht Münster die entsprechende Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Bornheim kassiert.

Für die Stadt ist Eile geboten, die Verordnung zu überarbeiten, wenn die beiden verkaufsoffenen Sonntage zum Martinimarkt in Roisdorf und dem Bornheimer Weihnachtsmarkt störungsfrei über die Bühne gehen sollen. Externe Hilfe hat sich die Stadt ins Boot geholt, um dem Rat am 11. Oktober eine wasserdichte Verordnung vorlegen zu können.

Zum Hintergrund: Die neue schwarz-gelbe Landesregierung hatte das Ladenöffnungsgesetz im März dieses Jahres stark liberalisiert – Stichwort Entfesselungsgesetz. So dürfen an jährlich höchstens acht nicht unmittelbar aufeinanderfolgenden Sonn- oder Feiertagen Verkaufsstellen im öffentlichen Interesse ab 13 Uhr bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein.

Kritik der Verwaltungsrichter

Allerdings sind die Ausnahmen vom Sonn- und Feiertagsschutz nur zulässig, wenn es einen „rechtfertigenden Sachgrund“ gibt und eben ein öffentliches Interesse daran besteht. Warum dieses Interesse besteht, muss zwingend dargelegt und begründet werden. Außerdem verlangt der Gesetzgeber, dass „insbesondere auch der räumliche Bezug der Ladenöffnung zum Sachgrund dargestellt wird“; genau das fehlte den Verwaltungsrichtern im Bornheimer Verordnungstext.

Laut Zwischenbericht der Verwaltung im Vorfeld der Ratssitzung am 11. Oktober hat die Bonner Kanzlei Redeker, Sellner, Dahs jetzt das Mandat, die Neugestaltung des Ortsrechts zu begleiten.

Unterstützend soll auch Rainer Schmidt-Illguth von der Firma BBE wirken. Die Kölner Handelsberater kennen Bornheim, sie hatten vor Jahren schon die Einzelhandelsuntersuchung für das Projekt Einkaufszentrum Roisdorf vorgelegt. Zurzeit arbeitet die Verwaltung demnach am Entwurf einer neuen Ordnungsbehördlichen Verordnung, basierend auf der neuen Gesetzeslage mit Blick auf die beiden Veranstaltungen in Roisdorf und Bornheim.

Stadtrat Bornheim, Donnerstag, 11. Oktober, 18 Uhr, Rathaus.

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