„Siebengebirgsalm“ geplantGericht lehnt Eilantrag vom BUND gegen Umbau des Burghofs am Drachenfels ab

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Der Burghof am Fuße des Drachenfelses ist mit einem Baugerüst umhüllt.

Streitpunkt ist der Burghof am Fuße des Drachenfels.

Der Umbau des historischen Gebäudes am Drachenfels darf zunächst weitergehen. 

Das Verwaltungsgericht Köln hat am Donnerstag einen Eilantrag des BUND abgelehnt, der gegen einen naturschutzrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsbescheid für den Umbau des Burghofs am Drachenfels gerichtet war. Das historische Gebäude liegt am Drachenfels im Naturschutzgebiet des Siebengebirges.

Die Eigentümerin des denkmalgeschützten und grundsätzlich nur fußläufig erreichbaren Burghofs möchte das länger nicht genutzte Gebäude in Zukunft für Gastronomie mit Außengastronomie nutzen. Es sollen zudem Ferienwohnungen und Zimmer für Wanderer angeboten werden. Es steht die Idee einer „Siebengebirgsalm“ im Raum.

Stadt Königswinter erteilte Baugenehmigung

Die Stadt Königswinter erteilte der Eigentümerin für das Vorhaben eine Baugenehmigung und der Rhein-Sieg-Kreis einen naturschutzrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsbescheid von Verboten des Naturschutz- beziehungsweise FFH-Gebiets Siebengebirge, in dem der Burghof liegt. FFH steht für Fauna, Flora und Habitat.

Das Verwaltungsgericht Köln ist den vom BUND geltend gemachten Einwänden gegen den naturschutzrechtlichen Ausnahme- und Befreiungsbescheid nicht gefolgt. Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass nachteilige Auswirkungen des Vorhabens auf das Schutzgebiet auszuschließen sind. Gegen den Beschluss steht den Beteiligten die Beschwerde zu, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

Der Sprecher der Kreisgruppe des BUND Rhein-Sieg, Achim Baumgartner, kommentierte das Urteil folgendermaßen: „Abschließend entschieden ist die Sache noch nicht, da noch drei weitere Rechtsverfahren anhänglich sind.“ Natürlich hätte er sich einen anderen Beschluss gewünscht. „Die Argumentation des Gerichts hat uns nicht überzeugt“, fügt er an.

Ganze Rechtsbereiche seien beiseite geschoben worden. Das europäische FFH-Recht sei nicht angewendet worden. In einem Eilverfahren wird nur überschlägig geprüft. Insofern könnte in einem Hauptverfahren noch ein ganz anderes Ergebnis herauskommen. Die beiden ausstehenden Hauptverfahren sind das naturschutzrechtliche Verfahren zur Befreiung und baurechtliche Verfahren zur Baugenehmigung durch die Stadt Königswinter.

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