Pläne für „Siebengebirgsalm“Gericht stoppt Umbau des Burghofs am Drachenfels in Königswinter

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Außenansicht des Burghofs in Königswinter.

Aus dem denkmalgeschützten Burghof in Königswinter soll eine „Siebengebirgsalm“ mit Gastronomie und Ferienwohnungen werden. (Archivbild)

Die Idee, aus dem denkmalgeschützten Burghof am Drachenfels wieder einen Gastronomiebetrieb zu machen, hat einen erneuten Dämpfer erhalten.

Der BUND war auch mit seiner zweiten Klage gegen den Umbau des Burghofes im Naturschutzgebiet Siebengebirge erfolgreich. Nachdem das Oberverwaltungsgericht in Münster Ende Januar den Ausnahme- und Befreiungsbescheid des Rhein-Sieg-Kreises für rechtswidrig erklärt und die Arbeiten zunächst gestoppt hatte, kassierte das Verwaltungsgericht in Köln am Montag auch die Baugenehmigung der Stadt Königswinter. „Vorerst kein Umbau des Burghofs am Drachenfels“, teilte das Gericht mit.

Damit hat der Landesverband NRW des BUND erfolgreich vorläufigen Rechtsschutz erstritten. Dessen Klage habe aufschiebende Wirkung, entschied die 8. Kammer. Bis zu einer endgültigen Entscheidung, „die voraussichtlich dieses Jahr nicht mehr ergehen wird“, könne der Inhaber der Baugenehmigung – also Investor Bernd Siebdrat – von dieser keinen Gebrauch machen.

Gastronomie und Ferienwohnungen sollen am Drachenfels entstehen

Siebdrat plant den Umbau des viele Jahre brachliegenden, aber denkmalgeschützten Gebäudes in Sichtweite von Schloss Drachenburg zur „Siebengebirgsalm“ mit Gastronomie und Ferienwohnungen. Das Verwaltungsgericht entschied nun: „Das im Außenbereich befindliche Vorhaben ist unzulässig, weil es öffentliche Belange in Gestalt des Naturschutzes beeinträchtigt.“

Es stehe im Widerspruch zum geltenden Bauverbot im Naturschutzgebiet. Und der Ausnahmebescheid des Kreises sei aufgrund des OVG-Urteils „nicht vollziehbar“, also nicht wirksam. In der Baugenehmigung der Stadt seien zudem die „Auswirkungen der umfangreichen Innenbeleuchtung des Burghofes nicht geprüft und geregelt worden“, moniert das Verwaltungsgericht.

Die Stadt Königswinter teilte am Montag auf Anfrage mit, dass sie bereits nach dem OVG-Urteil die weitere Vorgehensweise mit dem Investor und dem Rhein-Sieg-Kreises abgestimmt habe. „Seitens der Stadtverwaltung wurde der Bauherr aufgefordert, die Bauarbeiten zu unterlassen. Dieser Aufforderung ist der Bauherr unmittelbar nachgekommen und hat zugesichert, bis auf Weiteres keine Baumaßnahmen am Burghof durchzuführen“, so Stadtsprecher Florian Striewe.

BUND hält Verwirklichung der Siebengebirgsalm für immer schwieriger

Nach Einschätzung von Achim Baumgartner, Sprecher des BUND Rhein-Sieg, werde die Verwirklichung des Projekts nun „immer schwieriger“. Es sei für ihn schlicht „undenkbar“, dass neun Wohnungen, der Verkehr, das Licht und die vielen Leute keine Auswirkungen auf das Naturschutz- und FFH-Gebiet hätten, sagte er der Redaktion.

„Mit dem Beschluss gewinnt abermals das Siebengebirge als Schutzgebiet“, heißt es in einer Mitteilung des BUND. Bernd Siebdrat hatte auf das OVG-Urteil vergleichsweise gelassen reagiert. Die Unterschiede im Detail müssten die Fachleute klären. Er ist nach eigenen Angaben seit fünf Jahren an dem Projekt dran.

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