Kokainhandel in MeckenheimProzess gegen zwei Cousins geht in die Verlängerung

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Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts.

Das Eingangsportal des Bonner Landgerichts. Dort geht der unter großen Sicherungsvorkehrungen stattfindende Strafprozess um einen möglichen Kokainhandel in Meckenheim in die Verlängerung.

Ende 2021 erhielt die Kripo den Hinweis, ein 36-Jähriger wolle als Kopf einer Bande in Meckenheim und im Vorgebirge einen schwunghaften Handel mit Kokain aufziehen. Die Polizei schleuste einen Spitzel ein.

Der unter großen Sicherungsvorkehrungen stattfindende Strafprozess um einen möglichen Kokainhandel in Meckenheim geht in die Verlängerung. Am Donnerstag wollten Staatsanwaltschaft und die vier Verteidiger der beiden Angeklagten ihre Plädoyers halten, am Montag sollte das Urteil gesprochen werden. Doch dann beantragte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens, hilfsweise die Aussetzung für mindestens vier Wochen. Über diesen Antrag wird die Kammer in der nächsten Woche entschieden.

Angeklagt sind zwei Cousins, die Mitglieder eines bundesweit agierenden Clans sein sollen; sie sollen geplant haben, als Bande in Meckenheim und Umgebung einen Handel mit Kokain aufzuziehen. Nachdem die Polizei einen entsprechenden Hinweis bekommen hatte, schleuste sie eine Vertrauensperson (V-Mann) ein, die vorgab, Kokain erwerben zu wollen. Ein erstes Geschäft über den Kauf von einem Pfund der Droge zum Preis von 19.000 Euro ging im Juni 2022 über die Bühne, zwei weitere Deals scheiterten. Im Juli vergangenen Jahres wurde einer der Angeklagten, 36 Jahre alt, ein paar Wochen später sein Cousin, 24 Jahre alt, festgenommen. Der Ältere sitzt seitdem in Untersuchungshaft.

Die Verteidigung behauptet, der V-Mann habe ihre Mandanten zu dem Drogengeschäft angestiftet, die Staatsanwaltschaft erklärt dagegen, die Angeklagten hätten mit dem Rauschgift gehandelt. Um das zu untermauern, reichte sie in der vergangenen Woche überraschend als neue Beweismittel Abschriften von abgehörten Telefongesprächen zwischen dem Polizeispitzel und einem der Beschuldigten ein; der Ankläger hatte ohne Mitteilung an die Kammer nachermittelt. Dieses Vorgehen erstaunte nicht nur die Kammer, sondern auch die Verteidiger, die darauf mit dem Antrag auf Einstellung des Verfahrens reagierten.

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Dazu wird es wohl nicht kommen, das Gericht strebt ein Urteil im August an.

Ein dritter Angeklagter, der die Drogen beschaffen sollte, wurde vor wenigen Wochen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. (EB)

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