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BewährungLandgericht verurteilt Drogenhändler aus Bad Honnef zu einer milden Strafe

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Der Eingang des Bonner Landgerichts.

Der Eingang des Bonner Landgerichts.

Die Strafkammer musste länger beraten, dann aber verurteilte sie einen 29-jährigen Drogenhändler zu einer Bewährungsstrafe. 

Als seine Verlobte im Mai 2022 überraschend für eine Woche verreist war, nutzte ein Bad Honnefer die Gelegenheit, um in alte Gewohnheiten zurückzufallen: Er rief einen Dealer an und bestellte eine Lieferung Rauschgift. Er hätte besser auf seine Freundin hören und die Finger davon lassen sollen, denn der Metallbauer erhielt prompt die Quittung für sein verbotenes Tun:

Am Morgen des 24. Mai klingelte die Polizei, die offenbar einen Hinweis bekommen hatte, und fand bei einer Wohnungsdurchsuchung in einem Abstellraum, im Wohnzimmer und in der Küche insgesamt 1000 Ecstasy-Tabletten, 150 Gramm Haschisch, 89 Gramm Marihuana, 7,2 Gramm Kokain und 2,4 Gramm Crystal Meth.

Angeklagter nutzte die Zeit, um sein Leben „umzukrempeln“

Griffbereit lagen in der Nähe zwei Teleskopschlagstöcke, drei Messer und Handschuhe mit Sand in den Fingerspitzen. Die Drogen wollte er zum Teil verkaufen und auch für den Eigenbedarf konsumieren. Der heute 29 Jahre alte Bad Honnefer fand jetzt in seinem Prozess vor dem Bonner Landgericht gnädige Richter, denn die 10. Große Strafkammer verurteilte ihn am Dienstag wegen bewaffneten Handels mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Ein Monat der Strafe gilt als verbüßt, weil das Verfahren zweieinhalb Jahre gedauert hatte. Das Gericht hatte andere Prozesse vorgezogen, weil die Angeklagten in Untersuchungshaft saßen, der 29-Jährige jedoch auf freiem Fuß geblieben war. Er hatte die Zeit genutzt, um sein „Leben umzukrempeln“ und clean zu werden, denn seine Verlobte hatte ihm gedroht, ihn mit den zwei Söhnen zu verlassen, sollte er noch einmal rückfällig werden.

Er wolle die Frau nicht verlieren und die Kinder aufwachsen sehen, erklärte er dem Gericht. Es gab ihm die Chance, obwohl er sechsmal straffällig geworden war und zwei Jugendstrafen wegen Körperverletzung und Nötigung abgesessen hatte.

Die Kammer verhehlte im Urteil nicht, dass sie länger beraten musste, um sich zu der Bewährungsstrafe durchzuringen, die auch von der Staatsanwältin und der Verteidigung gefordert worden war. Aber letztlich überwog die günstige Sozialprognose für den Angeklagten.

Er muss nun drei Jahre lang ein straffreies Leben führen, als Bewährungsauflage 1200 Euro an einen Frauenhilfsverein zahlen, ein Antiaggressionstraining besuchen und alle drei Monate zum Drogentest gehen. Der Angeklagte nahm das Urteil sofort an und ging mit einem Lächeln aus dem Gerichtssaal.