In der Verbandsversammlung waren sich Euskirchen und Swisttal diesmal einig. Wann die Arbeiten an der Talsperre beginnen, ist aber unklar.
Einstauhöhe festgelegtDer nächste Schritt beim Wiederaufbau der Steinbachtalsperre
Nach wie vor ist unklar, wann der Wiederaufbau der Steinbachtalsperre beginnt. Ihr Damm war durch das Hochwasser im Juli 2021 so stark beschädigt worden, dass er zu brechen drohte. Seither ist der Stausee leer und es wird über die Frage diskutiert, wie der Damm hergerichtet werden soll und welche Einstauhöhe in Zukunft sinnvoll ist.
Immerhin ist der Betreiber der Anlage, der Wasserversorgungsverband Euskirchen-Swisttal (WES), der bei der Bezirksregierung Köln eine neue Betriebserlaubnis beantragen muss, jetzt einen Schritt weiter. Die Verbandsversammlung, der Vertreter der Stadt Euskirchen und der Gemeinde Swisttal angehören, fasste in ihrer jüngsten Sitzung einen Beschluss zur künftigen Konstruktion des Damms.
Die Steinbachtalsperre soll in den Hochwasserschutz eingebunden werden
Schon im Oktober 2021 hatte die Verbandsversammlung beschlossen, für die Talsperre eine multifunktionale Nutzung anzustreben. Sie soll demnach weiter als Brauch- und als Löschwasserreservoir dienen, ebenso der Naherholung, zusätzlich jedoch auch in den Hochwasserschutz eingebunden werden.
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Der Hochwasserschutz soll den Ortschaften zugutekommen, die unterhalb der Talsperre liegen. Dies gilt für die Euskirchener Ortsteile Schweinheim, Flamersheim und Palmersheim, die 2021 wegen des drohenden Dammbruchs evakuiert worden waren, und ebenso für die Swisttaler Ortschaften von Odendorf bis Heimerzheim, die an den von der Talsperre gespeisten Bächen liegen.
Es gab Streit zwischen der Gemeinde Swisttal und der Stadt Euskirchen
Als es im April dieses Jahres in der Verbandsversammlung um die künftige Einstauhöhe der Talsperre ging, kam es zum Streit zwischen den vier Vertretern aus Swisttal und der neunköpfigen Euskirchener Gruppe. Letztere setzte mit ihrer Stimmenmehrheit ihr Konzept durch, wonach der WES bei der Bezirksregierung Köln eine bauliche Konstruktion mit einem maximalen Stauvolumen von 750.000 Kubikmeter Wasser beantragen sollte, was bei einem Gesamtvolumen des Sees von rund 1,05 Millionen Kubikmeter knapp 75 Prozent ergibt. Die konkrete Stauhöhe für den Betriebsplan sollte die Verbandsversammlung nach der Genehmigung durch die Bezirksregierung festlegen, so die Strategie der Euskirchener.
Die Swisttaler hatten sich dagegen mit ihrem Antrag an Berechnungen des Erftverbandes orientiert, der einen Hochwasserschutzraum von 500.000 Kubikmeter empfahl – als zulässiges Stauvolumen folglich nur 550.000 Kubikmeter. Dieser Wert sollte sowohl im Hinblick auf die bauliche Konstruktion als auch die konkrete Stauhöhe im Betriebsplan gelten.
Diese Variante erschien den Swisttalern mit Blick auf den Hochwasserschutz der Unterlieger als sinnvoller, sie hätte jedoch den Nachteil, so argumentierten die Euskirchener, dass spätere Anpassungen des Wasserstands bis auf 750.000 Kubikmeter wiederum von einem umfangreichen neuen Genehmigungsverfahren abhängig gemacht worden wären. Aus Sicht der Euskirchener fehlte dieser Lösung die Flexibilität, schließlich plane man ein Bauwerk für viele Jahrzehnte im Voraus.
Diesmal einigten sich Euskirchen und Swisttal auf eine Lösung
Zwischenzeitlich hatte die Kölner Bezirksregierung als zuständige Genehmigungsbehörde erklärt, dass der Betriebsplan mit der maximalen Einstauhöhe zwingend zeitgleich mit dem Antrag auf Genehmigung zum Wiederaufbau des Damms einzureichen sei – und nicht im Nachhinein, wie die Euskirchener es vorgeschlagen hatten.
So debattierte die Verbandsversammlung jetzt erneut, diesmal mit einem einvernehmlichen Ergebnis. Der Beschluss von April zur baulichen Konstruktion mit maximal 750.000 Kubikmeter wurde einhellig bestätigt. Der Betriebsplan, der der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt wird, soll eine Einstauhöhe von maximal 560.000 Kubikmeter (275 Meter üNN) erlauben.
Der Betreiber der Steinbachtalsperre kann jetzt flexibel reagieren
Das Drosselbauwerk, das in den Damm integriert wird, will der WES dem Beschluss zufolge so konstruieren, dass eine möglichst große Flexibilität erreicht wird, was Wasserstand und Abflussmenge anbelangt. Diese Flexibilität gelte, so heißt es im Beschluss, nach unten und nach oben – bei der Einstauhöhe bis maximal knapp 752.000 Kubikmeter (276,50 Meter üNN).
Die nun beschlossene Lösung soll es dem WES ermöglichen, Stauvolumen und Abflussmenge zu ändern, wenn in den unterhalb der Talsperre liegenden Ortschaften der Hochwasserschutz verbessert worden ist. Über den Sachstand bei Maßnahmen zur Verbesserung des Hochwasserschutzes soll sich die Betriebsführung des WES einmal im Jahr von den Kommunen Swisttal und Euskirchen informieren lassen, um anschließend bei Bedarf in der Verbandsversammlung über dementsprechende Anpassungen des Betriebsplans beraten zu lassen.
Der Verbandsvorsteher, Euskirchens Bürgermeister Sacha Reichelt, sagte nach der Sitzung: „Ich bin froh, dass wir sachlich diskutiert haben und zu einer einstimmigen Lösung gekommen sind.“ Seine Swisttaler Amtskollegin Petra Kalkbrenner, Vorsitzende der Verbandsversammlung, war ebenfalls zufrieden: „Das war eine gute Sitzung.“
Ilona Schäfer, Sprecherin des Energieunternehmens e-regio, das für die Betriebsführung des WES verantwortlich zeichnet, sagte auf Anfrage, dass die neuen Vorgaben in der Ausschreibung für den Dammwiederaufbau berücksichtigt würden. „Es ist beabsichtigt, bis Ende 2024 die Planungsleistungen zu vergeben“, erklärte Schäfer. Erst danach könne ein Zeitplan erarbeitet werden.