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Streit über VermisstenfallEuskirchenerin findet kranken Sohn nach Monaten in Rom

7 min

Auf dem Handy-Video, das die italienischen Journalisten ihr schickten, erkannte Maria S. in dem ausgezehrten, bärtigen Mann am Flughafen in Rom ihren Sohn wieder. In den Monaten, in denen er verschwunden war, habe er 40 Kilogramm verloren, sagt sie.

  1. Der 35-jährige, gesundheitlich beeinträchtigte Mario (Name geändert) war monatelang am Flughafen in Rom gestrandet.
  2. Seine Mutter Maria (Name geändert) wollte bei der Polizei Euskirchen eine Vermisstenanzeige erstatten, doch für die war Mario kein Vermisstenfall.
  3. Maria machte sich alleine auf die Suche nach ihrem Sohn und fand ihn tatsächlich.

Kreis Euskirchen/Rom – Die Carabinieri, die am Flughafen Fiumicino in Rom Dienst taten, hatten den heruntergekommen wirkenden, jungen Deutschen schon seit Monaten im Blick. Doch weil der 35-jährige Obdachlose offenbar ein stiller Zeitgenosse war und keinen Ärger machte, ließen ihn die italienischen Polizisten in Ruhe. Nur hier und da warf mal einer einen Blick ins internationale Fahndungsregister, um zu prüfen, ob der Mann nicht als vermisst gemeldet worden war. Vergeblich.

Mutter konnte ihren Sohn nicht als vermisst melden

Ihr Riecher trog sie nicht. Der 35-Jährige wurde schon seit November vergangenen Jahres von seiner Familie im Kreis Euskirchen vermisst. Im Register tauchte er nicht auf, weil es der Mutter nicht gelang, bei der Euskirchener Polizei eine Vermisstenfahndung zu erwirken.

Und ihre Bemühungen, den verschwundenen Sohn ausfindig zu machen, immer wieder daran scheiterten, dass es keine polizeiliche Vermisstensuche und damit auch kein Aktenzeichen gab. Da half auch nicht, dass sie der Polizei verdeutlichte, dass ihr Sohn an Schizophrenie leide und sein genetisch bedingtes Faktor-V-Leiden seine Blutgerinnung störe – er also ein hohes Thrombose-Risiko habe und auf Medikamente angewiesen sei.

Vermisstensuche im TV

Aus Sicht der Polizei, die im Kreis Euskirchen 2018 mit fast 400 Vermisstenmeldungen konfrontiert wurde, waren die Kriterien, die für eine Vermisstenfahndung nötig sind, nicht erfüllt (siehe „Vermisstenfahndung“).Dabei war es am Ende so einfach, den Verschwundenen aufzuspüren: Die besorgte Mutter, die ihren Sohn in Rom vermutete, weil er im Januar von dort seinen Betreuer angerufen hatte, erfuhr durch Freunde, dass die RAI-Sendung „Chi l’ha visto“ im italienischen Fernsehen über verschwundene Menschen berichte.

Maria S. (alle Namen geändert) bat den Sender um Hilfe. Nur wenige Stunden, nachdem in der Sendung über den Fall berichtet worden war, gab es die ersten Hinweise. Kurze Zeit später schickten die Journalisten der Mutter ein Video, das ihren Sohn vor dem Flughafen Fiumicino zeigte.Maria S. musste genau hinschauen, um in dem abgemagerten Mann mit dem langen Bart und der blauen Steppjacke ihren Sohn Mario zu erkennen. 40 Kilo hatte Mario verloren, seit er im November verschwunden war.

Aufregung am Flughafen

Am 31. April flog sie mit ihrer Schwester nach Rom. Der erste Versuch der Kontaktaufnahme sei misslungen, erzählt sie. Mario habe völlig verwirrt gewirkt und sei weggegangen, als er seine Mutter gesehen habe. Am folgenden Tag versuchten Mutter und Tante es erneut. Nachdem sie Mario zunächst aus der Ferne beobachtet hatten, sprachen sie ihn am Terminal 3 an. „Plötzlich“, so Maria S., „waren da Polizisten um uns herum, die uns fragten, was wir von dem jungen Mann wollten.“

„Wir sahen diesen heruntergekommen aussehenden Mann, der eine hitzige Diskussion mit Damen führte. Also sind wir hingegangen und haben uns das angesehen“, sagte Polizeikommandant Emanuele Meleleo später der Deutschen Presse-Agentur. „Ich bin seine Mutter und will ihn nach Hause holen“, antwortete Maria S. auf die Frage der Polizisten.

Am römischen Flughafen Fiumicino hielt Mario sich monatelang auf. Dort hob er immer wieder kleine Beträge ab.

Mutter hat Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben

Bei der katholischen Gemeinde des Flughafens konnte Mario duschen. Dort wurde er mit sauberer Kleidung und Essen versorgt. Derweil leiteten die italienischen Polizisten mit Hilfe der Deutschen Botschaft alles in die Wege, damit Mario, der wegen der Thrombose in beiden Beinen in sehr schlechter gesundheitlicher Verfassung war, noch am gleichen Tag mit Mutter und Tante in den Flieger nach Deutschland steigen konnte.

Vermisstenfahndung

Der Polizei bescheren Vermisstenanzeigen von Angehörigen häufig Gratwanderungen – vor allem dann, wenn es sich um Erwachsene handelt, die von Angehörigen vermisst gemeldet werden. Volljährige können ihren Aufenthaltsort frei wählen und sind nicht verpflichtet, diesen ihren Familienangehörigen oder Freunden mitzuteilen. Daher muss die Polizei zunächst prüfen, ob tatsächlich die Kriterien die Einleitung einer Vermisstenfahndung rechtfertigen.

Eine Fahndung kann nur dann eingeleitet werden, wenn sich jemand nicht mehr in seinem gewohnten Lebenskreis aufhält, sein Aufenthaltsort unbekannt ist und für ihn oder für andere eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Klar sei der Fall, wenn der Verschwundene Opfer einer Straftat oder eines Unglücksfalls sein könnte, Hilflosigkeit vorliege oder eine Selbsttötungsabsicht bestehe, erklärte Lothar Willems, Sprecher der Euskirchener Kreispolizeibehörde. Bei Kindern, so Willems weiter, werde grundsätzlich eine Suche eingeleitet , wenn sie als vermisst gemeldet würden.

Welche Maßnahmen die Polizei trifft, hängt vom Fall ab. So kann bei unmittelbarer Gefahr für Leib und Leben des Vermissten oder bei vermissten Kindern eine großangelegte Suchaktion, oft mit Verstärkung durch Bereitschaftspolizei sowie örtliche Kräfte der Feuerwehr und Hilfsorganisationen, eingeleitet werden. Dabei kommt es immer wieder zum Einsatz von Suchhunden oder Hubschraubern.

Sieht die Polizei bei Erwachsenen, die verschwunden sind, die Kriterien für eine Fahndung erfüllt, erfolgt die in der Regel zunächst mit dem Ziel der Aufenthaltsermittlung. Ist sie erfolgreich, wird der Betroffene befragt, ob er mit der Nennung des Aufenthaltsorts den Angehörigen gegenüber einverstanden ist. Die Angehörigen werden dann entsprechend dem Wunsch des Vermissten informiert. Minderjährige, die über ihren Aufenthaltsort nicht selbst bestimmen dürfen, werden zum eigenen Schutz bis zur Rückführung in staatliche Obhut genommen.

Wird eine Vermisstenfahndung eingeleitet, werden die Personalien im Informationssystem der Polizei erfasst, auf das alle deutschen Polizeidienststellen einen Zugriff haben. Ist zu vermuten, dass sich der Vermisste im Ausland aufhält, kann über das Bundeskriminalamt ein Ersuchen um Mitfahndung an die Interpol-Stellen der infrage kommenden Länder gerichtet werden. Das kann in besonderen Fällen auch weltweit erfolgen.

In den Ländern des Schengen-Abkommens können örtliche Polizeidienststellen das Fahndungsersuchen direkt im „Schengener Informationssystem“ aktivieren. (ch)

Heute ist Mario in einer Klinik in der Region in Behandlung, sowohl wegen der Thrombose als auch wegen seiner psychischen Erkrankung. Für Maria S. ist der Fall aber noch nicht ausgestanden. Da ihr die Polizei in Euskirchen nicht geholfen habe, hat sie Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben.

Mario war auf Hilfe von einem Betreuer angewiesen

Für die Mutter, die vor Marios Verschwinden regelmäßig Kontakt zu ihrem Sohn hatte, war schnell klar, dass er in Gefahr war, als er sich plötzlich nicht mehr meldete. Nach seiner Ausbildung zum Heilerziehungspfleger sei seine psychische Erkrankung ausgebrochen. Maria S. glaubt, dass dazu auch ein traumatisches Erlebnis in der Kindheit beigetragen hat.

Mit zunehmendem Alter sei er depressiver und sein Leben sehr unstet geworden. Zeitweise habe er in Köln, dann in Berlin, im Kreis Euskirchen und wieder in Köln gelebt. Einhergegangen seien damit immer wieder lange Klinikaufenthalte. Nach seinem Verschwinden habe sich auch sein vom Gericht eingesetzter Betreuer aus Berlin, dem Mario am 8. Januar letztmalig von Rom aus auf den Anrufbeantworter gesprochen hatte, große Sorgen gemacht. Maria S. erhielt von Marios Betreuer eine Vollmacht, eine Vermisstenanzeige bei der Polizei aufzugeben.

Nutzung des Kontos war der Grund, dass keine Vermisstenanzeige erstattet werden konnte

Immer wieder habe der 35-Jährige in Rom mit seiner Bankkarte bezahlt oder kleine Beträge aus der geringen Erwerbsminderungsrente abgehoben, die sein Betreuer monatlich auf sein Konto überwies. Doch alle Versuche, Kontakt aufzunehmen, scheiterten. Aus dem Handy, das ihm die Mutter geschenkt hatte, hatte er die SIM-Karte entfernt. Maria S.: „Er glaubte in seiner Psychose, dass er mittels Handy überwacht würde.“

Die Nutzung der Bankkarte, so sagt Maria S., habe ihr die Euskirchener Polizei als Grund dafür genannt, dass sie keine Vermisstenfahndung einleitete. Maria S.: „Woher sollten wir wissen, dass wirklich er es war, der die Karte benutzte?“

Schleidener Wache aufgesucht

Ein Rechtsanwalt habe ihr geraten, es mal bei einer anderen Polizeidienststelle zu versuchen. Daher habe sie die Schleidener Wache aufgesucht. Dort, so sagt sie, habe der Beamte anders reagiert: „Er sagte, er wisse, wie ich mich fühle, und hat die Vermisstenanzeige aufgenommen.“ Allerdings tauchte Mario im Informationssystem der Polizei nur sehr kurz auf, denn der Sachbearbeiter in Euskirchen nahm die Vermisstenfahndung wieder zurück.

„Bei allem Verständnis für die Mutter“, so der Euskirchener Polizeipressesprecher Lothar Willems auf Anfrage der Redaktion, „in diesem Fall waren die konkreten Kriterien für eine Vermisstenfahndung nicht erfüllt. Im Gegenteil: Wir mussten davon ausgehen, dass er bewusst fortgegangen war.“ Denn auch in Deutschland habe Mario nach Wissen der Polizei zeitweise aus eigener Entscheidung als Nichtsesshafter ohne Wohnung gelebt. Und da er im normalen Umfang seine Bankkarte genutzt habe, habe man nicht davon ausgehen können, dass die Karte in die Hand eines Fremden gekommen sein könnte.