Steinbüchel – „Haben Sie eigentlich vor irgendjemandem Angst?“ „Ja, vor meiner Mutter!“ Das war sicher nicht gelogen, aber bestenfalls auch nur die halbe Wahrheit.
Denn ganz offensichtlich hätte sich der 32-jährige Zeuge lieber die Zunge abgebissen, als Erkan G. (Name geändert) einer Straftat zu bezichtigen. Und das, obwohl der selbsternannte Pate von Steinbüchel in seinem Verfahren vor dem Kölner Landgericht längst zugegeben hat, mit Drogen gehandelt und auf einen Konkurrenten geschossen zu haben.
Selbst die kaum vorstellbare Misshandlung des Zeugen, dem er seine Initialen mit einem Messer in die Brust geritzt hatte, hat Erkan G. bereits gestanden. Dennoch hatte Sabine Kretzschmar, die Vorsitzende der 11. Großen Strafkammer, am Freitag alle Mühe, das Opfer zu einer Aussage zu bewegen.
Saal nicht gefunden
Das Drama begann schon damit, dass der in Küppersteg lebende 32-Jährige trotz einer ihm persönlich von der Polizei ausgehändigten Vorladung zum wiederholten Mal nicht zur Verhandlung erschienen war. Zuerst ließ er mitteilen, er habe den Saal 210, der mit Abstand größte des Kölner Landgerichts, nicht gefunden. Dann hieß es, er sei in der Straßenbahn am Mülheimer Platz auf dem Heimweg. Schließlich gelang es zwei Kripobeamtinnen doch noch, ihn zur Luxemburger Straße und in den Zeugenstand zu schaffen. Wo er sich an praktisch nichts mehr – nicht einmal die an ihm begangene Körperverletzung – erinnern wollte. Diese Verweigerungshaltung war umso grotesker, als er in früheren Vernehmungen bei der Polizei bereitwillig alle Fragen beantwortet und Erkan G. schwer belastet hatte. Unter offenbar größten innerlichen Qualen musste der Zeuge hören, wie Sabine Kretzschmar aus den davon gefertigten Protokollen zitierte und bestätigte nur widerwillig seine eigenen Angaben. Ja, es habe damals in Steinbüchel zwei konkurrierende Dealerbanden gegeben, von denen eine die des Angeklagten gewesen sei.
Zwei Stunden im Zeugenstand
Ja, er habe gewusst, dass dieser Schusswaffen besaß und im Juli 2014 auf ein Mitglied der gegnerischen Bande geschossen hatte. Und ja, er habe eines Tages verschlafen, als er morgens mit Erkan G. verabredet war, worauf dieser ihm wutentbrannt seine Anfangsbuchstaben in die Haut geschnitten habe. Nach fast zwei Stunden im Zeugenstand, der dem 32-Jährigen wie eine Folterbank vorgekommen sein mag, durfte er den Saal endlich verlassen und nahm auf dem Weg zur Tür noch die Entschuldigung des Angeklagten entgegen.
Bevor die Kammer sich in eine vierwöchige Ferienpause verabschiedete, erstattete am Freitag auch der psychiatrische Sachverständige Dr. Friedrich Krull sein Gutachten. Dabei verwies er insbesondere den angeblich massiven Alkohol- und Drogenmissbrauch von Erkan G. ins Reich der Fabel. Zwar habe der 33-Jährige bei den beinahe tödlichen Schüssen auf seinen Konkurrenten unter dem Einfluss von etwa 1,9 Promille gehandelt. Keine medizinische Untersuchung habe aber Anhaltspunkte für einen längerfristigen Konsum von Rauschgift oder Alkohol ergeben. Insofern komme eine verminderte Schuldfähigkeit ebenso wenig in Betracht wie eine Einweisung in eine Entzugsanstalt.
Der Prozess wird am 8. August fortgesetzt.
