Prozess um getötete Schwangere in LeverkusenZeuginnen schildern vor Gericht die toxische Beziehung

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Prozess an Kölner Landgericht wegen Mordes in Leverkusen an einer Schwangeren

Ein Bild der getöteten Frau halten deren Mutter und Schwester. Vor Gericht sagten jetzt Freundinnen des Opfers aus.

Im Prozess um den mutmaßlichen Mord eines 34-Jährigen an seiner im vierten Monat schwangeren Ex-Freundin im Oktober 2023 in Leverkusen, bekamen die Zuschauer am Freitag Drama geboten.

Eine Zeugin (26) gibt vor Gericht an, dass sie Angst habe, von der Familie des Angeklagten umgebracht zu werden. Als dann noch bekannt wird, dass die Frau am Freitagmorgen eine WhatsApp-Nachricht verschickte, in der sie die feste Überzeugung zum Ausdruck brachte, den Tag nicht zu überleben, und in der sie sich von ihrer Tochter verabschiedete, bricht der Vorsitzende Alexander Fühling  die weitere Vernehmung der Frau ab. „Ich habe den Eindruck, dass Sie Hilfe brauchen und nötig haben“, sagt Fühling. Anschließend kümmerte sich der psychiatrische Sachverständige in dem Prozess um die Zeugin. 

Doch der Reihe nach: Die 26-Jährige gab an, eine der besten Freundinnen des Opfers gewesen zu sein. Sie berichtete, dass die Beziehung zwischen dem Angeklagten und der 35-Jährigen „toxisch“ gewesen sei. „Der wollte immer wissen wo sie ist, ihren Standort über Handy wissen und mit wem sie gerade zusammen ist“, sagte die Zeugin unter Tränen. Auch habe er Tag und Nacht bei ihr angerufen. Doch als das Gericht wissen wollte, ob der Angeklagte die 35-Jährige mal bedroht habe und wenn ja wie, da gab die Zeugin vor, sich nicht erinnern zu können.

Fühling hielt der Frau aber ihre Aussage bei der Polizei vor, wonach sie gesagt habe, die Tat sei „kein Totschlag, sondern ein geplanter zweifacher Mord. Der hatte vorher schon gedroht, sie abzuknallen“. Fühling meinte, das sei eine „ultrastarke Aussage“ gewesen, so etwas könne man nicht vergessen. „Haben Sie bei der Polizei gelogen?“, wollte er wissen. Die Zeugin stockte und fragte dann unter Tränen: „Kann ich die weitere Aussage verweigern?“

Plötzlich stand der Verdacht im Raum, dass die Zeugin bei der Polizei zu dick aufgetragen und womöglich eine falsche Verdächtigung begangen hatte. Zuvor schon hatte sie von ihrer Angst vor der Familie des Angeklagten erzählt. Die weitere Vernehmung wurde vertagt. Wegen des im Raum stehenden Verdachts der falschen Verdächtigung soll die 26-Jährige bei ihrem nächsten Auftritt als Zeugin einen Anwalt als Zeugenbeistand beigeordnet bekommen.

Opfer von Stalking und Kontrolle

Eine weitere beste Freundin (25) des Opfers sprach ebenfalls von einer „toxischen Beziehung“ zwischen dem Angeklagten und dem späteren Opfer. „Sie wurde immer kontrolliert, gestalkt, immer wieder angerufen, auch von verschiedenen Nummern“, sagte die 25-Jährige. Der Angeklagte habe der 35-Jährigen immer wieder unterstellt, fremd zu gehen: „Aber da wäre sie im Leben nie drauf gekommen, so sehr hat sie ihn geliebt.“ Allerdings habe auch die 35-Jährige provozieren und austeilen können. Hierzu verlas das Gericht eine Chat-Nachricht der 35-Jährigen, in der sie dem Angeklagten drohte, sie werde seiner Mutter von der Schwangerschaft erzählen. In diesem Zusammenhang fielen auch Beleidigungen wie „du kleine Missgeburt“.

Die Staatsanwaltschaft geht von niedrigen Beweggründen als Mordmerkmal aus; der Angeklagte soll die 35-Jährige getötet haben, weil er nicht gewollt haben soll, dass die Frau seiner strenggläubigen muslimischen Mutter von der Schwangerschaft berichtete.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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